Unterschied zwischen dem qualifizierenden und dem einfachen Hauptschulabschluss

  • Hallo liebes Forum,

    ich sitze an Bewerbungsschreiben von Schülern, bzw. sende deren Bewerbungen gerade online ab und stoße dabei auf die Auswahlmöglichkeiten "einfacher HA" oder "qualifizierender HA".

    Ich kenn die Unterscheidung so nicht. Ich kenne nur den HA nach Klasse 9 oder 10. Bei uns (Hauptschule) absolvieren die meisten Schüler den HA nach Klasse 10. Dies wäre dann der qualifizierende wahrscheinlich oder?

    Bei meiner Onlinerecherche habe ich herausgefunden, dass einige Bundesländer nach HA Klasse 9 eine freiwillige Prüfung anbieten, nach deren Bestehen der Abschluss in "qualifiziert" umbenannt wird.

    Aus NRW kannte ich so eine Prüfung bisher nur als Externenprüfung für den HA nach Klasse 10 zum Beispiel.


    Wenn ich den Schüler, der nach Klasse 10 mit dem HA abgeht nun anmelden will, wähle ich den qualifizierten HA aus?


    LG

  • Es geht dabei darum, ob sie auch die Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt haben. Das können nur Schüler, die den Typ B haben UND entsprechend gute Noten haben. vgl. BASS

  • Es geht dabei darum, ob sie auch die Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt haben. Das können nur Schüler, die den Typ B haben UND entsprechend gute Noten haben. vgl. BASS

    Die Schüler in der 10B erwerben aber den mittleren Schulabschluss, ggf. mit Qualifikation, das wäre dann nicht mehr der Hauptschulabschluss.


    Für NRW habe ich das mit dem qualifizierten HA noch nicht gehört, eventuell ist das aber eine Begrifflichkeit aus anderen Bundesländern?

  • Das kenne ich auch nicht.


    In NRW gibt es:

    Hauptschulabschluss nach Klasse 9

    Hauptschulabschluss nach Klasse 10

    Fachoberschulreife

    Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk

  • Das hilft dir zwar jetzt für NRW nicht viel weiter, aber in Niedersachsen gibt es zum einen den "Hauptschulabschluss" (nach Klasse 9 Hauptschule oder - bei schlechten SuS - auch nach Kl. 9 Realschule; auch möglich nach Besuch von 10 Jahren Förderschule) und den "Sek. I - Hauptschulabschluss", der mit entsprechend guten Noten nach Besuch der 10. Klasse der Hauptschule erworben werden kann. Bei letzterem habe ich schon mehrfach gehört, dass vom "qualifizierten Hauptschulabschluss" gesprochen wurde, obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gibt.

    Beide Abschlüsse können auch an BBS erworben werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In Hessen gibt es den einfachen Hauptschulabschluss und den qualifizierten...beide nach Klasse 9. Für den qualifizierten zählt die Englisch-Abschlussprüfung mit rein und der Gesamtschnitt muss 3,0 oder besser sein. Ohne Englisch ls Prüfungsleistung reicht ein Schnitt von 4,4 zum Erlangen des normalen HSA.

    Mit Quali kann danach in der H10 oder der 2jährigen Berufsfachschule der Realschulabschluss angestrebt werden.

  • Wer stellt denn diese Frage nach dem qualifizierenden HA? Vielleicht kennt der gar nicht die richtigen Begrifflichkeiten?!

    Ja, das vermute ich auch. Gestellt wird die Frage bzw die Auswahl bei der Onlinebewerbung um Ausbildungsplätze in NRW. Es handelt sich um einen großen Lebensmitteldiscounter. Ich habe mich ehrlich gesagt jetzt dazu entschieden, den qualifizierenden mit dem 10er HA gleichzusetzen.

    Alles andere macht kein Sinn, denn in der Auswahl wäre der nächste Abschluss nach dem qualifizierenden der mittlere und danach der mittlere mit Quali.

    Die Frage wird online übrigens in NRW für Schüler in NRW gestellt... es werden anscheinend nur leider irreführende Bezeichnungen verwendet.

  • Hi Mila!


    Hat der Discounter seinen Hauptsitz vielleicht in einem Bundesland mit dem qualifizierten HS? Denen scheint nicht bewusst zu sein, dass es diesen Abschluss in NRW nicht gibt.


    Und noch ne Frage: Verschickt ihr jetzt erst die Bewerbungen für diesen Sommer? Und ist es bei euch üblich, dass das die KL macht?

  • hmm... Evtl. ist der Discounter auch einfach bundesweit tätig und bietet daher in der Auswahl erstmal grundsätzlich so alle Abschlüsse an, die es in Deutschland gibt.

  • Der Qualifizierte Hauptschulabschluß Klasse 10 Typ B ist der FOR-Q.

    Siehe APO-S1 NRW §42 und §43.


    Interessant ist, dass es nicht möglich ist, den Schüler direkt in die Qualifikationsphase am Gymnasium zu schicken, wenn der FOR-Q an der Hauptschule erworben wurde. Wurde er an den anderen Schulformen erworben, geht das unter gewissen Umständen schon.

    Ich vermute mal, dass es an der grundsätzlich(?) fehlenden 2. Fremdsprache bei den Hauptschülern liegt?

    Nicht dass das letztlich praxisrelevant wäre...wir schicken unsere Realschüler mit FOR-Q auch nur in die Einführungsphase. Alles andere ist völlig unrealistisch.

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