Quereinsteiger/Probleme wg. Arbeitszeugnis

  • Die Formulierung, um die es dir geht, bezieht sich dann aber wahrscheinlich nicht auf deinen Unterricht, oder? Im Übrigen wird z.B. für anlassbezogene dienstliche Beurteilungen für Beförderungsstellen in Niedersachsen auch "nur" eine Hospitation einer Unterrichtsstunde durchgeführt (außer bei ganz bestimmten Stellen, z.B. in der Ausbildung von Lehrkräften). Es fließen aber eben noch andere Aspekte ein, die im Schulalltag zu beobachten waren. Dafür können auch Zuarbeiten von Fachobleuten usw. einbezogen werden.

  • Und schließlich (und dann ist auch vorläufig gut, und ich freu mich auf SACHDIENLICHE Hinweise...) und um die besorgten Foristen zu beruhigen:

    Nein, ich habe keins der Kinder geschlagen, auch nicht unsittlich berührt...und zu dem SL hatte ich bis zum ketzten Schultag (das Gespräch über mein Zeugnis) auch ein gutes Verhältnis! Die Kinder haben mich übrigens mit standibg ovations verabschiedet..."Herr xy soll bleiben, Herr xy soll bleiben..."

  • ...und gleichsam schon präventiv den Schwanz einkneifen, bevor sie sich überhaupt mit der geschilderten Sachlage auseinandersetzen.

    Nun, du schilderst die Sachlage eher häppchenweise.

    Im Eröffnungsbeitrag steht halt nur, dass du unzufrieden bist und das Zeugnis widersprüchlich formuliert ist. Dann nennst du gleich die Klage - ein recht hartes Geschütz - entsprechend hart sind die Antworten.

    Nach und nach dürfen wir nun erfahren, dass bereits Gespräche stattfanden, E-Mails ausgetauscht wurden und die Beurteilung deiner Meinung nach auf zu wenig Beobachtung beruht. Nun sieht die Sache schon etwas anders aus.

  • roteAmeise

    Ok, du hast recht mit "häppchenweise"...ich wollte den Eingangspost aber nicht völlig überfrachten.

    Ich fasse kurz das in meinen Augen zentrale Ärgernis meines "Falles" zusammen. Ich will für meine Arbeitsleistung in einer Art und Weise beurteilt werden, die faktenorientiert, überprüfbar und argumentativ belastbar ist. Stattdessen - so meine Einschätzung - werde ich von jemandem beurteilt, der mich innerhalb von 5 Monaten 45 Minuten im Unterricht erlebt hat, und der seine sonstigen "Eindrücke" mutmaßlich durch Gespräche mit Kollegen (die meinen Unterricht ganzganz überwiegend auch nicht realiter erlebt haben!) und evtl vom 'HörenSagen' gewonnen hat.

    Kurz und gut: ich bin guter Dinge, dass das Zeugnis am Ende korrigiert werden MUSS.

  • Okay!

    Also, den Klageweg beschreitest du bereits, deshalb sind Verweise auf Personalrat, Gewerkschaft etc. vermutlich nicht mehr nötig.

    Neue Gesprächsansätze für die Auseinandersetzung mit dem Schulleiter sind auch unnötig, denn - der erste Tipp - da das Ganze nun den Klageweg gehen wird, solltest du nicht mehr auf anderem Wege als dem anwaltlichen mit dem Schulleiter kommunizieren.


    Ein einzelner Unterrichtsbesuch in fünf Monaten wird wahrscheinlich nicht als zu wenig angesehen.


    Du ärgerst dich, dass die Einschätzung im Zeugnis auf so wenigen Eindrücken beruht. Deshalb - der zweite Tipp - notiere dir möglichst bald, welche Eindrücke von dir der Schulleiter überhaupt deiner Einschätzung nach gewinnen KONNTE. Was war z.B. im Unterrichtsbesuch zu sehen, das nun im Zeugnis steht und was war vielleicht gar nicht beobachtbar, weil nicht stattgefunden, das nun trotzdem im Zeugnis steht. An solchen Stellen kann man ansetzen und hinterfragen, ob diese Einschätzung ordnungsgemäß entstanden ist. Notiere dir das alles möglichst bald, denn der Klageweg kann langwierig sein und ganz fix erinnert man nicht mehr alles richtig.

    Fehlt vielleicht auch etwas im Zeugnis? Mitarbeit an der Schule bedeutet nicht nur das reine unterrichten. Hatte der Schulleiter die Möglichkeit, dein Engagement vollumfänglich wahrzunehmen? Es kann zu deinen Gunsten sein, wenn etwas zu ergänzen ist.


    Zu guter Letzt: Argumentiere lieber nicht damit, dass die Kinder dich nicht gehen lassen wollten. Ausrufe zu skandieren macht Spaß und sie peitschen sich damit hoch, außerdem lassen die Kinder jeden ungern gehen, der ihnen halbwegs anständig gegenüber getreten ist oder auch bei dem sie z.B. leicht gute Noten einheimsen konnten. Das ist also kein sonderlich starkes Argument. Argumentiere lieber mit ebenso nachweisbaren Fakten, wie du es vom Schulleiter verlangst.

  • roteAmeise

    Danke für deinen ausführlichen post!

    Fast alles, was du ansprichst, habe ich bereits in meiner ersten postalischen Reaktion nach dem Gespräch mit dem SL ausgeführt. Ich könnte mich also auch in einem evtl. Verfahren auf die Einzelheiten dieser sehr ausführlichen Mail beziehen.

    Was die Hospitation angeht: NICHS, was in der Unterrichtsstunde passierte, hat einen Bezug zu der schlechten Gesamtbeurteilung! Wie gesagt: die Stunde lief annähernd perfekt, aber die Hospitation spielt (offensichtlich!) für die Gesamtbeurteilung überhaupt keine Rolle. Da geht es - so darf ich vermuten - eher um 'Disziplinierungsprobleme', die ich mit einer sechsten Klasse hatte, in der mindestens fünf verhaltensauffällige Schüler sind. Problemlage also: zu laut, undisziplinierte und teilweise umherlaufende Kinder...

  • als Schulleiter braucht man (zumindest in NRW) bei einer Vetretungsstelle nur angeben "XYZ hat von ... bis ... an unserer Schule gearbeitet".

    Da würde ich noch mal gucken, ob das immer noch so ist. Inzwischen gibt es meiner Meinung nach dazu Urteile, dass das nicht mehr reicht ab einem Zeitraum x, wenn der AN eines verlangt.

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