Absage alle Klassenfahrten in 2020 in Brandenburg?

  • Hat dazu jemand etwas? Angeblich soll es dazu ein Dokumt von Menzel geben, was aber den Eltern nicht vorgelegt (werden darf).


    Wir sollen nun darüber aber entscheiden, wie wir mit der Klassenfahrt im September umgehen.


    Kann mir da jemand der Brandenburger Lehrer helfen?

  • Hallo ihr zwei,


    ich bin verwundert, dass ihr die Informationen nicht selbst gefunden habt. Verstehe ich richtig, dass ihr als Eltern darüber entscheiden sollt, ob die Fahrt angetreten wird, Susannea? Schwachsinn. Es müssen alle Fahrten bis Ende des Jahres abgesagt werden.


    Es gab unzählige Mitteilungen dazu und ich hoffe, ich hab jetzt die aktuellsten. Fakt ist: alle Fahrten bis Ende des Jahres absagen. Kosten werden i.d.R. übernommen.


    Mitteilung X


    Mitteilung X+1

  • Die Mitteilungen haben wir gefunden und die besagen nicht, dass alle abgesagt werden müssen. Es wird nur empfohlen und aufgrund der Empfehlung hätten wir aktuell nicht abgesagt, denn bis Anfang Juni könnten wir noch kostenfrei stornieren und hätten dies auch dann erst getan, denn bis September kann es ja sein, dass man problemlos fahren kann.


    Aber das ist eben genau das, was ich beim Klassenlehrer auch befürchtet habe, dass er ähnlich wie du den Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer Anweisung nicht verstanden hat. Genau darum suchte ich, ob es eine Anweisung gibt und die gibt es zumindest öffentlich nicht und die Schule weigert sich die angebliche Anweisung rauszugeben.


    Übrigens sagen diese Dinge auch klar, dass noch nicht klar ist, ob die Kosten bis Ende des Jahres übernommen werden, sondern bisher werden nur die bis zum Ende des Schuljahres übernommen!


    Edit: Um dann mal das Schulamt in seinem Schreiben vom 30.3. zu zitieren:

    Zitat

    Es gibt keine generelle dienstliche Weisung für die Absage ab dem 20.04.20, da hierfür die Rechtsgrundlage fehlt. Unter Beachtung der Hinweise und im Schreiben genannten Umstände empfehle ich Ihnen jedoch alle Schulfahrten bis 31.12.20 in das In und Ausland abzusagen, da eben nicht abzuschätzen ist, wie die regionalen Gebietskörperschaften (hier Landkreise, Städte und Gemeinden) ihre Verfügungen nach Infektionsschutzgesetz o.a. zukünftig gestalten.


    Also gab es definitiv bis 30.3. (Montag) keine Mitteilungen zur verpflichtenden Absage!


    Also, Frage bleibt, wo steht, dass sie zwingend abgesagt werden müssen?

    Kann jemand wirklich helfen?

  • Als langjähriger Leser in diesem Forum finde ich deinen Ton wieder einmal mehr irritierend. Ich bin Lehrkraft in Brandenburg, du Mutter. Ich habe die Infos, du nicht. Ich sage dir wie es ist, du beleidigst mich. Finde den Fehler.


    Es gab, wie gesagt, fast jeden Tag Mitteilungen und Mails zu diesem Thema. Zuletzt am 31.03.

    Zitat

    Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

    mit E-Mail vom 27.03.2020 habe ich folgende Aussage des MBJS erhalten:

    - abzusagen sind alle Schulfahrten im Inland und in das Ausland, egal ob Risikogebiet nach RKI oder nicht, die ab dem 20.04.2020 bis Ende des Jahres 2020 durchgeführt werden sollten und vor dem 01.03.2020 gebucht wurden.

    Dementsprechend dürften nun alle Unklarheiten sowie Unsicherheiten bezüglich der Schulfahrten im In- und Ausland für dieses Jahr aus dem Weg geräumt sein.

  • Übrigens sagen diese Dinge auch klar, dass noch nicht klar ist, ob die Kosten bis Ende des Jahres übernommen werden, sondern bisher werden nur die bis zum Ende des Schuljahres übernommen!

    26.03. und auch in anderen Mails danach klärend dargestellt: Die Kosten werden bis Ende des Jahres übernommen, wenn die Fahrt vor dem 01.03. gebucht wurde. ENDE DES KALENDERJAHRES.(Ja, vorbehaltlich, blabla. Vorher war es noch schwammiger und wurde jeden Tag konkreter.)

  • Ich habe die Infos, du nicht. Ich sage dir wie es ist, du beleidigst mich. Finde den Fehler.

    Du behauptest aber mir die Infos hier bereit gestellt zu haben und wunderst dich, dass ich sie nicht selber gefunden habe. Und diese Infos, die du mir gegeben hast, besagen eben genau dies nicht.


    Und nein, ich beleidige dich nicht, sondern stelle fest, wenn dies deiner Meinung nach Infos zur verpflichtenden Absage sind, dann erkennst du den Unterschied zwischen Empfehlung und Absage nicht.


    Das du andere Infos hast, ist möglich, von denen sprachst du aber nicht, sondern von den oben verlinkten und genau nach diesen anderen Infos ist gefragt worden.


    Aber nicht die hast du mir gegeben, sondern pampst mich an, wieso ich die Infos nicht selber gefunden habe. Die gibt es ja scheinbar eben noch nicht öffentlich im Netz, wie du nun dann auch verstanden hast.


    Der Fehler ist also nicht bei mir, sondern bei dir zu suchen, weil du falsche Informationen hier eingestellt hast!


    Danke, dass du nun die richtigen rausgerückt hast, auch wenn das scheinbar nicht mit einem einfachen."Ups, dann war das wohl falsch!" sondern mit einer Beschimpfung nur funktioniert.

    Und nein, du hast mir eben nicht gesagt, wie es ist, sondern an der Frage vorbei geschrieben!


    Finde den Fehler!


    Danke für deine Hilfe!

  • Ja, vorbehaltlich, blabla.

    Na immerhin merkst du ja selber schon, dass du dir damit widersprichst.


    Vorbehaltlich ist vorbehaltlich und heißt eben noch nicht, dass sie sicher übernommen werden!


    Und auch da kein Wort von "MUSS ABGESAGT WERDEN!"


    Und genau darum ging es, aber die Mail habt ihr dann ja wohl bekommen und ist eben noch nicht öffentlich zugänglich!

  • Laut der Ergänzung der Mitteilung 11-20 vom 30.03.2020 ist eine Absage vorzunehmen. Ich gebe aber zu Bedenken (auch meinem Kollegium), dass hinsichtlich der Kostenübernahme zunächst formuliert ist "Vorbehaltlich ... in Aussicht gestellt wird" und "Billigkeitsleistung des Landes, auf die kein Anspruch besteht."


    Ich halte das eigentlich für einen Schnellschuss und bis Ende des Jahres jetzt schon eine Entscheidung zu treffen für überzogen.

  • Für konkrete Infos würde ich eh meinen SL fragen, dem die Infos ja zugänglich sein müssten.


    Ich verstehe den Link 2, der auch in #6 zitiert wird, auch so, dass alle Klassenfahrten abgesagt werden müssen, nur noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Storno-Kosten übernommen werden. In NRW gab es auch erst die Info "Absage aller Klassenfahrten bis zu den Sommerferien" mit dem Hinweis, dass noch nichts Konkretes bzgl. der Übernahme von Stornokosten gesagt werden könne. Mittlerweile gibt es bei uns auch genaurere Infos.

    Absage und Übernahme von Stornokosten hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Klar, dass erst mal geschaut werden muss, ob Gelder dafür da sind.

  • Ich verstehe den Link 2, der auch in #6 zitiert wird, auch so, dass alle Klassenfahrten abgesagt werden müssen, nur noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Storno-Kosten übernommen werden.

    So ist er definitiv nicht zu verstehen, das hat ja das Schulamt in der Mail vom 30.3. noch mal bestätigt, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Absage an dem Tag gab, aber das haben scheinbar eben viele missverstanden.


    Daher ja die Nachfrage nach einem konkreten Dokument!


    Für konkrete Infos würde ich eh meinen SL fragen, dem die Infos ja zugänglich sein müssten.

    Da kam eben wie gesagt nur, er hat eine Information, aber er gibt sie uns nicht.


    Und das ist mir eindeutig zu wenig.


    Letztendlich muss er sie uns auch gar nicht geben, wenn er absagt, aber dann haftet er eben auch für Kosten usw.


    Wenn er von uns aber eine Meinung/Entscheidung wie auch immer dazu haben will, dann erwarte ich, dass ich Infos dazu auch zur Verfügung habe.Und genau das ist eben nicht passiert, daher hatte ich hier nach etwas offiziellem gefragt.


    Transparenz von Seiten der Schule sieht eindeutig anders aus, aber das Thema ist gerade da eh ein Problem und habe ich mit ihm auch vor der Schließung gerade versucht zu erörtern. Er wollte ja auch nicht, dass das Schreiben vom Ministerium zum Sturm auf der Homepage erscheint, weil er dies den Eltern nicht mitteilen wollte, damit nicht zu viele Kinder zuhause bleiben.


    Da kann ich leider nur den Kopf schütteln! Über die Entscheidung uns die Infos nicht zur Verfügung zu stellen, aber eine Entscheidung/Meinung haben zu wollen, natürlich auch!

  • Die von mir erwähnte Ergänzung zum Schreiben wurde aufgrund der hohen Nachfrage in den Schulämtern infolge der offenbar nicht eindeutigen Aussage einen Tag später nachgeschoben.

  • Rolle rückwärts! Heute kam das 2. Ergänzungsschreiben:


    Die Entscheidung über die Durchführung von Schulfahrten bis zum 31.12.2020, übrigens auch ins Ausland, trifft die Schule (Lehrkräfte in Abstimmung mit Eltern) nach eigenem Ermessen.

  • Rolle rückwärts! Heute kam das 2. Ergänzungsschreiben:


    Die Entscheidung über die Durchführung von Schulfahrten bis zum 31.12.2020, übrigens auch ins Ausland, trifft die Schule (Lehrkräfte in Abstimmung mit Eltern) nach eigenem Ermessen.

    Danke, also nichts offizielle, dass abgesagt werden muss, sehr interessant. Antwort vom Klassenlehrer, ob der Schulleiter nun abgesagt hat oder nicht steht auch noch aus! Stattdessen hat er seinen Kostenanteil eingezahlt.

  • Na toll, gerade geschrieben, da kommt die Mail vom Klassenlehrer und zwar alles anders als besprochen.


    Sie muss ausfallen (ähm, warum muss sie?!?), er hat nicht versucht einen Termin in 2021 zu bekommen und er will auch, dass ich sämtliches Geld an die Eltern wieder auszahle (wir hatten ja gesagt, soll verschoben werden, also bleibt Geld drauf).

  • Vorsicht! Wenn das Kultusministerium jetzt empfiehlt, alle Fahrten bis 31.12. abzusagen und ihr darauf spekuliert, im Herbst doch fahren zu können hat das eine nicht zu unterschätzende Konsequenz - falls sich die Reise dann doch zerschlägt:

    Das Land erstattet euch keine Stornokosten - weil ihr die Planung gegen die Empfehlung doch aufrecht erhalten habt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Vorsicht! Wenn das Kultusministerium jetzt empfiehlt, alle Fahrten bis 31.12. abzusagen und ihr darauf spekuliert, im Herbst doch fahren zu können hat das eine nicht zu unterschätzende Konsequenz - falls sich die Reise dann doch zerschlägt:

    Das Land erstattet euch keine Stornokosten - weil ihr die Planung gegen die Empfehlung doch aufrecht erhalten habt.

    Das empfiehlt ja das Kultusministerium eben gar nicht ;)


    Die Empfehlung kam vom Schulamtsleiter, der gleich gesagt hat, es gibt keine Rechtsgrundlage.


    Die Reise ist abgesagt, angeblich kann dann die Erstattung von Stornokosten beantragt werden, aber sicher ist das nicht meine Aufgabe und welche Stornokosten wüsste ich gar nicht. Wir haben eine Anzahlung an die Unterkunft geleistet, die müssten die laut ihren AGBs komplett erstatten. Aber all das ist Aufgabe des Lehrers und nicht meine und genau das sollte er vorher klären, bevor er behauptet, ich zahle allen Eltern das Geld vom Klassenkonto zurück. Ist ja noch nicht drauf, also wie auszahlen?!?

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