Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich möchte gerne den Quereinstieg als Musiklehrerin wagen und dabei eröffnen sich mir einige Fragen. Ich versuche es auch bei den offiziellen Beratungsstellen, jedoch kann mir vielleicht einer von euch einige Fragen bereits beantworten und Tipps geben.
Ich bin freiberufliche Sängerin und Gesangs- und Klavierlehrerin mit einem Master of music und in mir keimt der Wunsch nach der Lehrtätigkeit an einer allgemeinbildenden Schule.
1. Ich bin freiberuflich und habe dadurch unregelmäßige Auftritte und unterrichte nur an 2-3 Tagen in der Woche an einer Musikschule. Wären jene Tätigkeiten ebenso als Berufserfahrung für das OBAS anrechenbar?
2. Sollte ich in diesem Jahr mich bereits bewerben und eine Stelle erhalten, müsste ich an der pädagogischen Einführung teilnehmen, da mein Masterabschluss erst im Februar 2021 2 Jahre vergangen ist. Habe ich danach noch die Möglichkeit einen Platz für das OBAS zu bekommen oder ist dies nach der pädagogischen Einführung nicht mehr möglich, weil die Schule einen nicht mehr weiterempfiehlt und den Platz nicht mehr anbietet?
3. Ich möchte sehr gerne als 2. Fach Darstellendes Spiel oder „Darstellen und Gestalten“ unterrichten. Meine SWS und ECTS in Theaterpädagogik, Szenischen Grundlagen und Dramatischem Unterricht würden dafür genügen. Nur wird dieses Fach in NRW zwar an einigen Schulen unterrichtet, leider aber im OBAS als Fach nicht aufgeführt.
Besteht für mich dennoch die Möglichkeit dieses Fach zu unterrichten?
4. Der Bedarf an Musiklehrern an Grundschulen ist nach meiner Information zurzeit am größten und erfolgsversprechendsten. Ich würde dort gerne aushelfen, dennoch aber aufgrund des Wunsches meines 2.Faches gerne auch an der Sekundarstufe 1 und 2 unterrichten. Gibt es dort die Möglichkeit aufzubauen und zu wechseln? Oder ist nach erhaltener Lehrbefähigung für die Grundschule dieser Weg nicht mehr erreichbar?
5. Ich habe z.B. gesehen, dass eine Stelle für die Sekundarstufe 2 an einer Gesamtschule einen Musiklehrer sucht und für Seiteneinsteiger geöffnet hat. Wenn ich dort eine Lehramtsbefähigung erhalten würde, könnte ich mich dann in Zukunft auch an Gymnasien bewerben?
Vielen Dank für eure Zeit,
Heidelbeere