Meines Erachtens nach hat ein kommunaler Datenschutzbeauftragter gar nicht die Befugnis die Verwendung von Office 365 für Landesbedienstete zu untersagen.
Kann es am Handy gerade nicht suchen, aber ich war auch überrascht. Laut Webseite vom Ministerium bestimmt das Schulamt des Schulträgers einen Datenschutzbeauftragten für die Schulen. Dieser überwacht die Verarbeitung von Daten an der Schule. Der kann vermutlich schon was vorschreiben. Aber er wird das, denke ich, begründen müssen. Ist ja nicht regieren nach Gutsherrenart. Und die Begründung würde mich mal interessieren (und bestimmt auch Microsoft :))
Ansonsten kann die Freischaltung für Office 365 A1 (ohne Desktopapps) auch nur über die Schule geschehen. Da muss der Schulträger gar nichts machen. Nur wer die etwas bessere Educationvariante haben will, muss pro Schüler ein paar Euro pro Jahr zahlen, was dann über den Schulträger laufen muss