Schwanger

  • Interessant - den habe ich auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich der Erlass, von dem der PR Mitte November noch inoffiziell sprach. Damit sollte das Hin und Her ja eigentlich vorbei sein, aber viele SLs scheinen das wohl nicht zu wissen/wahrzunehmen.


    Und endlich ja auch mal ne klare Ansage! Auch wenn der Distanzunterricht sehr anstrengend ist.


  • Es tut mir ein bisschen leid, aber ich habe diese Verfügung gerade eben erst gelesen (wir haben gerade keine Schwangere). Aus der geht m.E. eindeutig und unabhängig von irgendwelchen Bezirksregierungen alles nötige hervor. Was habt ihr nur alle für Schulleitungen🤦🏼‍♀️


    2020-11-25 Ergänzender Runderlass zum Personaleinsatz.pdf

    Ich glaube, das ist der Erlass, der kommen sollte, aber letztendlich nicht kam. Mein PR hat mir davon erzählt, aber mir wenige Tage später mitgeteilt, dass die Regelung doch nicht genehmigt wurde. Ansonsten hätten die SL schon längst etwas gesagt, bzw. wäre eine Info vom PR gekommen oder?

  • Ich bin gar nicht schwanger.

    Gut, dass du direkt deine SL gefragt hast. Ich habe dem PR den Erlass gemailt. Mal sehen, was sie dazu sagen.

    Aber eine Schwangere besteht auf ihren Präsenzunterricht und vielleicht bekomme ich die so nach Hause 5 Wochen vor Mutterschutz. Die andere ist eh zu Hause.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich vergaß: zu dem Erlass vom 25.11. gibt es jetzt auch einen Verlängerungserlass. Es gilt alles bis zum 26.3.21

    Falls nötig, kann ich das auch hochladen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Die Erlasse gingen vom Ministerium an die Bezirksregierungen. Die müssten eigentlich die Schulleitungen informieren. Ich müsste meinen Kollegen fragen, auf welchem Weg genau die Schreiben zu uns kamen.

    Bei Unklarheiten würde ich an eurer Stelle direkt bei der jeweiligen Bezirksregierung nach diesen Erlassen fragen.2020-12-21 RdErlass Verlängerung+Personaleinsatz bis 26.März 2021.pdf

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Klingt für mich nicht flexibel, sondern ruft zu Beschiss auf und lagert die Verantwortung auf den Arzt ab.

    Warum ist es unflexibel im Rahmen der Möglichkeiten auf den Wunsch der betroffenen Kollegin einzugehen? Verstehe ich nicht ganz.

    Dass jetzt aber hoffentlich nicht jeder sein Süppchen kochen kann, ist sicher gut und beugt dann auch Problemen vor, wenn man nicht in Präsenz eingesetzt werden möchte, die SL sich aber stur zeigt.

  • Wieso wissen die SL nichts von diesem Erlass? Und wieso steht auf der Seite vom Schulministerium, dass es für Schwangere außer den regulären Mutterschutzregelungen keine Befreiung vom Präsenzunterricht gibt? Und der BAD schrieb mir letzte Woche, dass kein Rausnehmen aus dem Präsenzunterricht möglich ist...Anscheinend weiß niemand von diesem Erlass...äußerst mysteriös

  • Meine Schulleitung ist sehr regelkonform und weiß immer über alles Bescheid sonst! Ich war wie gesagt diese Woche beim BAD, die ja nun mal auf Anweisung der Bezirksregierung einen aussortieren würden, und die haben eindeutig gesagt, dass es von der Bezirksregierung dazu nichts gibt, dass Schwangere nicht arbeiten dürfen. Ich war in Wuppertal und eine Freundin war letzte Woche in Düsseldorf. Dort war es haargenau das gleiche.

    Und wenn quasi niemand von diesem Erlass weiß und auf der Internetseite nichts steht, finde ich das irgenwie schon sehr seltsam. Warum ist denn auch das Datum auf diesem Dokument oben per Hand eingetragen?

  • Meine Schulleitung ist sehr regelkonform und weiß immer über alles Bescheid sonst! Ich war wie gesagt diese Woche beim BAD, die ja nun mal auf Anweisung der Bezirksregierung einen aussortieren würden, und die haben eindeutig gesagt, dass es von der Bezirksregierung dazu nichts gibt, dass Schwangere nicht arbeiten dürfen. Ich war in Wuppertal und eine Freundin war letzte Woche in Düsseldorf. Dort war es haargenau das gleiche.

    Und wenn quasi niemand von diesem Erlass weiß und auf der Internetseite nichts steht, finde ich das irgenwie schon sehr seltsam. Warum ist denn auch das Datum auf diesem Dokument oben per Hand eingetragen?

    Bei mir genau so! Der PR weiß auch nichts vom diesem Erlass und der BAD auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Am vergangenen Mittwoch kam noch was dazu:


    Aber den Erlass vom 9.10. und 25.11. haben wir immer noch nicht. ;)


    kl. verwirrter Pfeffi-trinkender Frosch

  • Es tut mir leid, aber ich glaube langsam wirklich, dass diese sehr strikte Beschränkung für Schwangere vielleicht geplant, aber definitiv nicht umgesetzt wurde.


    In der Schulmail vom Sommer wurde schließlich nur das geschrieben:



    Und in der Mail für den Schulbetrieb nach den Herbstferien steht dann auch nichts anderes:


    Zitat

    Personaleinsatz (Präsenzunterricht)

    Es ist beabsichtigt, die Geltungsdauer der zuletzt mit Runderlass vom 31. Juli 2020 bestimmten Regelungen zum Einsatz des Personals über den 09. Oktober 2020 hinaus bis zum Ablauf des 22. Dezember 2020 (letzter Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien) zu verlängern. Dabei ist für eine Befreiung vom Präsenzunterricht nach den Herbstferien die Vorlage eines neuen ärztlichen Attestes vorgesehen.


    https://www.schulministerium.n…mationen-zum-schulbetrieb


    Und wenn man im Runderlass vom 31. Juli nachliest, steht dort Folgendes:



    Das alles klingt also gar nicht nach einem generellen Beschäftigungsverbot bzw. Ausschluss vom Präsenzunterricht.

    Und wenn man dann noch etwas aktuelles für nach den Weihnachtsferien sucht, kann man hier bei den FAQ beim zweiten Punkt unter "Ressourcen und Einsatz der Lehrkräfte" nachlesen. Dort findest sich dies hier :


    Zitat

    Unterrichtseinsatz von Lehrkräften nach den Weihnachtsferien bis zum 26. März 2021 (letzter Unterrichtstag vor den Osterferien)


    Das RKI hat bislang Schwangere nicht per se als Risikopersonen in Bezug auf einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 eingestuft. Für Schwangere gelten daher die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Dies entspricht dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Juli 2020.


    https://www.schulministerium.n…chulbetrieb-corona-zeiten

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