Schwanger

  • Ich finde, dass sich hier wieder zeigt, wie absurd es teilweise ist, dass jedes BL sein Süppchen kochen kann. In NRW ist so eine Erklärung nicht möglich, selbst wenn man möchte.

    Dir aber alles Gute :) Ist ja schon einmal beruhigend, dass es die Probezeit nicht tangiert, wenn ich die Formulierung richtig verstanden habe.

  • Ich finde, dass sich hier wieder zeigt, wie absurd es teilweise ist, dass jedes BL sein Süppchen kochen kann. In NRW ist so eine Erklärung nicht möglich, selbst wenn man möchte.

    Dir aber alles Gute :) Ist ja schon einmal beruhigend, dass es die Probezeit nicht tangiert, wenn ich die Formulierung richtig verstanden habe.

    In NRW ist so eine Erklärung nicht möglich, weil man hier als Schwangere im Präsenzunterricht arbeiten MUSS, da hat man gar keine Wahl...

  • Haeschenhuepf: Das stimmt so nicht, zumindest für Bezirksregierung Münster.

    Falls es also dich betrifft oder jemanden, den du kennst und derjenige möchte ins Distanzlernen, würde ich mich nochmal erkundigen.

    Kann natürlich sein, dass es sich hier auch nochmal in den Bezirken unterscheidet, was meine These nochmal unterstreicht :autsch:.

  • Jetzt bin ich etwas verwirrt... ich habe mich die letzten Tage so sehr eingelesen, dass ich mir nicht mehr sicher bin, wie die Lage im BW aussieht? Muss man als Schwangere in den Fernlernunterricht? Oder hat man die Wahl? Hat da jemand Ahnung und kann mir genaueres sagen? Ich würde meinem Schulleiter gerne demnächst Bescheid geben und doch gerne mal wissen, was auf mich zukommen wird / könnte...

  • Haeschenhuepf: Das stimmt so nicht, zumindest für Bezirksregierung Münster.

    Falls es also dich betrifft oder jemanden, den du kennst und derjenige möchte ins Distanzlernen, würde ich mich nochmal erkundigen.

    Kann natürlich sein, dass es sich hier auch nochmal in den Bezirken unterscheidet, was meine These nochmal unterstreicht :autsch:.

    In meinem Fall ist es die Bezirksregierung Köln. Kann allerdings auch nur den Stand von Schuljahresbeginn bestätigen. Ich hätte, nach Gefährdungsbeurteilung vom BAD, ganz normal in Präsenz arbeiten müssen. Da Ich allerdings ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten habe, kann ich nicht sagen, ob sich diese Regelung inzwischen vielleicht geändert hat.

  • Jetzt bin ich etwas verwirrt... ich habe mich die letzten Tage so sehr eingelesen, dass ich mir nicht mehr sicher bin, wie die Lage im BW aussieht? Muss man als Schwangere in den Fernlernunterricht? Oder hat man die Wahl? Hat da jemand Ahnung und kann mir genaueres sagen? Ich würde meinem Schulleiter gerne demnächst Bescheid geben und doch gerne mal wissen, was auf mich zukommen wird / könnte...

    Nein, du MUSST als Schwangere nicht in den Fernunterricht hier in BW, du KANNST das aber machen, wenn die Alternative dir wie du beschreibst so viel Stress bereitet. Lass dich bitte von deiner Gewerkschaft und/oder deinem PR beraten, damit du dich vor allem auch nicht so alleine fühlst mit deiner Entscheidung. Deine Probezeit darf (und wird) das natürlich nicht tangieren, wenn du von deinem Recht Gebrauch machst aktuell lieber nicht in Präsenz zu arbeiten. Das macht ein Teil meiner schwangeren Kolleginnen- die zu Schuljahresbeginn zunächst noch in Präsenz gearbeitet haben- aktuell auch so, weil sie sich nicht mehr wohl und sicher fühlen momentan.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In meinem Fall ist es die Bezirksregierung Köln. Kann allerdings auch nur den Stand von Schuljahresbeginn bestätigen. Ich hätte, nach Gefährdungsbeurteilung vom BAD, ganz normal in Präsenz arbeiten müssen. Da Ich allerdings ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten habe, kann ich nicht sagen, ob sich diese Regelung inzwischen vielleicht geändert hat.

    Ich arbeite auch am Gymnasium innerhalb der Bezirksregierung Köln und ich als Schwangere MUSS im Präsenzunterricht arbeiten. Ich habe bereits mit dem PR gesprochen, es führt kein Weg daran vorbei. Ich finde es unmöglich und gehe jeden Tag mit Angst zur Schule!

  • Ich bin zwar Bezirksregierung Düsseldorf, aber wir haben eine Schwangere im Präsenzunterricht (auf ihren Wunsch) und eine im Distanzlernen und eine hatte darauf keine Bock und hat sich Krank schreiben lassen (und ja, das sag ich so, das hat sie einer Freundin nämlich so gesagt und schickt Fotos von Spaziergängen...).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Guten Morgen zusammen und einen schönen dritten Advent!


    Seit gut einer Woche weiß ich nun, dass ich schwanger bin. 😊 Ich bin allerdings erst in der 6. Woche und habe erst kommenden Donnerstag einen Termin beim Frauenarzt. In der Schule weiß noch niemand Bescheid und ich war auch normal unterrichten.


    Verstehe ich es richtig, dass es in NRW sehr individuell geregelt ist, ob man weiter im Präsenzunterricht unterrichten darf oder muss?


    Ich kann die Sorgen vieler sehr gut verstehen! Sofern mein FA allerdings mit nicht davon strikt abrät, würde ich gerne weiter unterrichten. Ich bin an einer Grundschule mit eher dörflicher Umgebung tätig und seit den Sommerferien hatten wir gerade einmal vier oder fünf Eltern mit Corona, aber alle Kinder waren negativ, sodass es bei uns sehr entspannt war.


    Weiß jemand, ob es eventuell auch möglich wäre, ein Verbot nur für ständig wechselnde Lerngruppen zu bekommen? In meiner eigenen Klasse sind nur gut 20 Kinder und wenn mein Fachunterricht in anderen Lerngruppen weg fallen würde, wäre das Problem für die Schule nicht zu groß, aber mein Risiko wäre ja auch sichtlich minimiert.


    Liebe Grüße!

  • Also ich konnte keinen Präsenzunterricht für mich erwirken, auch wenn ich in Präsenz weiterarbeiten wollte. Auch keine Kompromisse mit Lerngruppen waren bei mir möglich.

    Aber ich glaube, das hängt auch von der Bezirksregierung, der Schulleitung und der Schulsituation ab. Inoffiziell habe ich aber auch gehört, dass es demnächst einen Erlass geben soll, der diesen Spielraum ausschließt und nur noch Distanzunterricht ermöglicht (aber nur Hören-Sagen!)

    Eine Freundin an einer Grundschule arbeitet nach wie vor in Präsenz und wurde im Prinzip auch gar nicht befragt. Es gab dort aber auch keinen Fall an der Schule und die Informationspolitik ist dort eh etwas... merkwürdig.


    Alles Gute :)

  • Traumtaenzer

    Einen ganz lieben und herzlichen Glückwunsch an dich.

    Mein Rat wäre: versuche herauszufinden, was für dich das beste ist und gehe damit an deine Schulleitung heran bzw. suche die Unterstützung deines Arztes.

    Und denke dran, dass sich das -auch ohne Corona- während einer Schwangerschaft schnell ändern kann. Also halte nicht zu starr an Vorstellungen/Abmachungen fest, sei es aus Stolz oder aus schlechtem Gewissen den SuS und KuK gegenüber.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich bin so sauer! Die Zahlen steigen und ich muss weiterhin in Präsenz (NRW) als Schwangere unterrichten. Meine Gyn sagt, das müsse der Arbeitgeber bzw. der B.A.D. entscheiden und der B.A.D. schrieb mir heute auf meine Nachfrage, dass meine Gyn ein individuelles BV aussprechen müsse und sie nichts entscheiden können.

    Ich fühle mich wirklich verar*** und frage mich, wieso das anscheinend in NRW so unterschiedlich gehandhabt wird!

  • Gilt nicht nur für diesen Thread hier: Was habt ihr eigentlich alle für ÄrztInnen? Also ich kenne das anders.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • auf dem Zettel von BAD steht zwar, dass COVID kein Grund für BV ist und auch der GYN ne andre Begründung geben muss und daher die SL einschätzen muss, inwiefern die Hygienebedingungen eingehalten werden. Außerdem steht da aber auch, dass man 14 Tage nach dem letzten an der Schule bekanntgewordenen COVID-Fall raus aus der Präsenz in Quarantäne muss. Damit ist man mE bei größeren Schulen in den meisten NRW-Landkreisen sozusagen in Raten, weil immer wieder raus und extrem unbrauchbar für die Schulleitung (Distanzunterricht schön und gut, aber das hat einfach auch Grenzen der Sinhaftigkeit) - vondaher: wenn Du weiter unterrichten willst, würd ich davon abraten, die Schulleitung zu informieren.

  • Ja bei uns kommen die Informationen zum Teil 13 Tage zu spät an, sodass man 13 Tage die Mitschüler, die neben dem positiven Schüler saßen, weiter unterrichtet hat.

    Diese Regelung ist so schwachsinnig!

  • Ich bin so sauer! Die Zahlen steigen und ich muss weiterhin in Präsenz (NRW) als Schwangere unterrichten. Meine Gyn sagt, das müsse der Arbeitgeber bzw. der B.A.D. entscheiden und der B.A.D. schrieb mir heute auf meine Nachfrage, dass meine Gyn ein individuelles BV aussprechen müsse und sie nichts entscheiden können.

    Ich fühle mich wirklich verar*** und frage mich, wieso das anscheinend in NRW so unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auch der Hausarzt kann ein individuelles BV aussprechen!


    Alles Gute!

  • ChatNoir88

    MarieJ

    Vielen Dank für eure Antworten!


    Ich war nun heute selber beim BAD in Wuppertal und eine Freundin von mir letzte Woche in Düsseldorf. Sie hat bereits die uneingeschränkte Erlaubnis zu arbeiten und bei mir müssen halt die Werte abgewartet werden.


    Corona ist von Seiten des BAD aus kein Grund, nicht zu arbeiten, da die Bezirksregierung es für Schwangere nicht eingeschränkt hat.


    Meine Schulleitung sagte mir allerdings, dass ich sonst nur in meiner Klasse unterrichten könnte und mich vom Arzt so aus dem Verkehr ziehen lassen soll, dass ich nur vier Stunden am Tag arbeiten darf. Dann kann ich diese in meiner Klasse verbringen und habe keinen weiteren Kontakt zu anderen.


    Erstmal aber jetzt abwarten, was das Gutachten unabhängig von Corona sagt und wie es allgemein im Januar weiter geht.


    Aber tatsächlich scheint es einfach fast für jeden anders zu sein. 🙈

  • Total verrückt... der BAD meinte telefonisch auch zu mir, dass Corona auch kein Grund ist für ein Arbeitsverbot, jedoch ist dann die Regelung, dass man 14 Tage raus ist bei einem Fall defacto an größeren Schulen eben ein solches Verbot.

    Ich darf deshalb seit ca. 2 Monaten die Schule nicht betreten... da ist es nachvollziehbar, dass ich erstmal aus dem Präsenzunterricht gestrichen wurde.

    Aber für dich klingt das ja erstmal gut, deine SL scheint da flexibel zu sein :)

  • Wir hatten (außer einem Kind in der Notbetreuung im April) auch noch keinen einzigen Coronafall und höchstens eine Hand voll positiver Eltern, wo dann die Kinder in Quarantäne mussten.

    Ich glaube, daher sind wir bei uns zwar sehr ungläubig über so viel Glück, aber auch noch relativ entspannt. 😂

  • Es tut mir ein bisschen leid, aber ich habe diese Verfügung gerade eben erst gelesen (wir haben gerade keine Schwangere). Aus der geht m.E. eindeutig und unabhängig von irgendwelchen Bezirksregierungen alles nötige hervor. Was habt ihr nur alle für Schulleitungen🤦🏼‍♀️


    2020-11-25 Ergänzender Runderlass zum Personaleinsatz.pdf

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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