In NRW eigentlich auch nicht.Da hat der Amtsarzt doch gar nichts mit zu tun? Oder ist das aucH wieder von Kommune zu Kommune unterschiedlich?
Stimmt. Die Gefährdungsbeurteilung macht die SL. Allerdings wurde bei mir nur die "normale" gemacht, keine die Corona berücksichtigt. Der Amtsarzt hat nur die Impfungen kontrolliert.
Aber warum spricht meine SL dann kein Beschäftigungsverbot aus und verweist mich quasi an den Arzt?