Schwanger

  • Wurde gerade vom BAD zurückgerufen. Die Dame am Telefon hatte ganz frische Infos. Alle Schwangeren in NRW bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben an ihre Privatadresse geschickt, in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

    Ich habe nun mit dem BAD Dortmund gesprochen - die wissen leider auch nichts von solch einem Schreiben und sagen, wenn man raus will, muss es über den Gyn oder Facharzt gehen, sie sprechen kein BV aus.

    Die Dame meinte, das o.g. Schreiben hätte es ganz zu Beginn von Corona wohl mal gegeben, jetzt aber nicht.


    🤔

  • Im Stich gelassen vom Ministerium. Denn das sagt ja ganz klar, dass ich wieder Präsenzunterricht machen muss. Ob ich über den normalen Hausarzt ein betriebliches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht durchsetzen könnte, halte ich für fragwürdig und das ist ja auch nicht seine Aufgabe.


    Und dass ich „keine Lust“ auf Onlineunterricht habe, habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe meine Bedenken zur Effektivität geäußert, insbesondere bzgl. des Unterrichts in meinem LK.


    Na ja, vielleicht noch mal wichtig für alle: Wurde gerade vom BAD angerufen. Das Formular wäre jetzt fertig und man bräuchte von mir die Info, wann der ET des Kindes ist. Das kommt wohl mit drauf und dann wird das heute noch rausgeschickt. Eine Entbindung vom Präsenzunterricht wäre damit wohl in jedem Fall gesichert... Bin wirklich gespannt, ob dann in ganz NRW dieses Schreiben morgen ankommt.

    Ich verstehe deine Bedenken total; könnte mir aber vorstellen, dass das mit einem LK fast noch besser klappt als mit kleinen Klassen. Natürlich ist das betreuungsintensiv(er). Ich hoffe und wünsche dir, dass vernünftige und gangbare Lösungen gefunden werden, sodass du guten Gewissens die SuS betreuen kannst, so wie du dir das wünscht. Hab da etwas Geduld; das ist für alle neu!!


    Haltet mich/ uns unbedingt auf dem laufenden, ob ihr aus NRW so ein Schreiben bekommt. Das könnte auch für uns Hamburger interessant werden; hier laufen die Beratungen auf Hochtouren; jeder sagt was anderes...

  • Na ja, vielleicht noch mal wichtig für alle: Wurde gerade vom BAD angerufen. Das Formular wäre jetzt fertig und man bräuchte von mir die Info, wann der ET des Kindes ist. Das kommt wohl mit drauf und dann wird das heute noch rausgeschickt. Eine Entbindung vom Präsenzunterricht wäre damit wohl in jedem Fall gesichert... Bin wirklich gespannt, ob dann in ganz NRW dieses Schreiben morgen ankommt.

    Das klingt ja eher so, als würden die das für dich personalisieren, wenn sie nach deinem ET fragen.

    Unfai wäre es allerdings, wenn Bielefeld ihr eigenes Ding durchzieht :D

  • Ich muss jetzt noch mal nachfragen.: Wenn ich eine Schwangerschaft bekannt gebe, muss eine Gefahrenanalyse für meinen Arbeitsplatz erstellt werden (bzw. muss ja eigentlich schon vorher vorhanden sein). Muss diese auf die aktuelle Coronasituatiom angepasst sein? Allein bei dem Punkt ausreichende Schutzmaßnahmen sollte es doch schwierig werden. 1,50 Abstand zu allen Schülern ist definitiv in unseren Klassenräumen (und ca 30 Schülern pro Klasse) nicht gegeben. Reichen da Masken für alle als Schutzmaßnahne für die Schwangere? Was mache ich denn, wenn die aktuelle Situation gar nicht in der Analyse beachtet wird?

  • Wenn ich eine Schwangerschaft bekannt gebe, muss eine Gefahrenanalyse für meinen Arbeitsplatz erstellt werden (bzw. muss ja eigentlich schon vorher vorhanden sein). Muss diese auf die aktuelle Coronasituatiom angepasst sein? Allein bei dem Punkt ausreichende Schutzmaßnahmen sollte es doch schwierig werden. 1,50 Abstand zu allen Schülern ist definitiv in unseren Klassenräumen (und ca 30 Schülern pro Klasse) nicht gegeben. Reichen da Masken für alle als Schutzmaßnahne für die Schwangere? Was mache ich denn, wenn die aktuelle Situation gar nicht in der Analyse beachtet wird?

    Die Corona-Situation muss beachtet werden, da Covid19 in die Risikogruppe 3 einsortiert worden ist, nach Biostoff-Verordnung. D.h dies muss bei neu angezeigten Schwangerschaften genauso beachtet werden wie bereits angezeigten Schwangerschaften. Dies muss bei der Gefährdungsanalyse berücksichtigt werden.

    "Eigentlich" sollten die Vorgaben des Bundesamt für Familie gelten.


    Hier nochmal der Link (unter Hinweise für ArbeitgeberInnen):

    https://www.bafza.de/programme…terschutz-und-sars-cov-2/


  • Was möchtest Du denn konkret? Was wäre Deine Idealvorstellung?


    Das ist ja genau das Problem, welches ich in einem meiner letzten Beiträge geschildert habe: Ich bin hin- und hergerissen. Eine Idealvorstellung habe ich nicht. Die ist vermutlich in Zeiten von Corona in keinem schulischen Bereich auszumachen.


    Im Prinzip bestehen ja drei Möglichkeiten:


    A) Erteilen von Präsenzunterricht -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, kann aber auf der anderen Seite mehr oder weniger „normalen“ Unterricht machen


    B) Erteilen von Video-Unterricht -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind geschützt, aber ggf. leidet die Unterrichtsqualität und es müssen zusätzlich Kollegen zur Aufsicht eingesetzt werden


    C) Komplett aus der Schule raus mittels individuellem Beschäftigungsverbot -> damit ist man selbst und das ungeborene Kind geschützt, aber das ohnehin schon stark belastete Kollegium muss dann auch noch dafür einspringen


    Einen optimalen Weg, der für alle Beteiligten gut wäre, gibt es wohl nicht.

  • 1,50 Abstand zu allen Schülern ist definitiv in unseren Klassenräumen (und ca 30 Schülern pro Klasse) nicht gegeben. Reichen da Masken für alle als Schutzmaßnahne für die Schwangere? Was mache ich denn, wenn die aktuelle Situation gar nicht in der Analyse beachtet wird?

    Ich denke, dass das ein strittiger Punkt ist, der "heiß diskutiert" wird. Wenn man sich die Vorgaben des Bundesministeriums für Familie durchliest, dann steht das dort nicht. Somit muss 1,5 m Mindestabstand stets und immer gewährleistet sein (Masken sind nicht erwähnt, dass es hier die Ausnahme gibt)... FFP2 (und 3) schützen, wird Schwangeren aber nicht empfohlen (zumindest länger, sicherlich auch Auslegungssache)...

    Vielleicht schützt eine Plexiglas-Scheibe im Unterricht bzw gilt als Schutz, aber in den Pausen, auf den Wegen, etc?

    Letztendlich macht der Arbeitgeber die Gefährdungsanalyse und übernimmt damit klar die Verantwortung und Haftung.

  • Auf den Fluren usw. der Schulen soll doch sowieso in den meisten, wenn nicht in allen Bundesländern von SuS und Lehrkräften ein MNS getragen werden, oder?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also als ich meine Gefährdungsbeurteilung vor den Ferien gemacht habe, wurde darauf gar nicht eingegangen. Mein Lehrerrat sagte, dass es dazu auch keine aktualisierten und angepassten Formulare des BAD gibt und daher die Schulleitung keine Handhabe hat.

  • Also als ich meine Gefährdungsbeurteilung vor den Ferien gemacht habe, wurde darauf gar nicht eingegangen. Mein Lehrerrat sagte, dass es dazu auch keine aktualisierten und angepassten Formulare des BAD gibt und daher die Schulleitung keine Handhabe hat.

    Hamburg hat dies (seit Montag) jetzt mitaufgenommen, eben wegen der Zuordnung zur Risikogruppe 3 der Biostoff-Verordnung.

  • Auf den Fluren usw. der Schulen soll doch sowieso in den meisten, wenn nicht in allen Bundesländern von SuS und Lehrkräften ein MNS getragen werden, oder?

    Aber reicht das als Schutz für Schwangere laut Vorgaben?

  • Das kann ja niemand wissen! Genauso wenig, wie wir wissen, ob ein MNS uns als Nicht-Schwangere schützt, gell?!


    Ich hatte mich nur auf deine Bemerkung bezogen "Vielleicht schützt eine Plexiglas-Scheibe im Unterricht bzw gilt als Schutz, aber in den Pausen, auf den Wegen, etc?", denn dort soll uns alle - schwanger oder nicht - ja der MNS (zumindest ein wenig) schützen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Update aus Hessen: ich habe heute mit dem Regierungspräsidium und dem staatlichen Schulamt telefoniert.

    Ergebnis: keiner hat so richtig eine Ahnung😅 Kommentar RP: Naja, Sie haben ja keinen Zeitdruck, ist doch noch Zeit bis alles entschieden werden muss!

    Naja, nächste Woche finden unsere Konferenzen statt 100 KuK in einem Raum, ob das für mich so klug wäre? Und die Woche darauf startet der Unterricht. Es ist noch keine Gefährdungsbeurteilung für mich geschrieben worden, aber beim RP hat man mir gesagt, bevor die nicht da ist, darf ich nicht unterrichten...

    Ich versuche jetzt meine SL zu erreichen und Druck zu machen, aber da ist heute keiner 😅

  • Das kann ja niemand wissen! Genauso wenig, wie wir wissen, ob ein MNS uns als Nicht-Schwangere schützt, gell?!


    Ich hatte mich nur auf deine Bemerkung bezogen "Vielleicht schützt eine Plexiglas-Scheibe im Unterricht bzw gilt als Schutz, aber in den Pausen, auf den Wegen, etc?", denn dort soll uns alle - schwanger oder nicht - ja der MNS (zumindest ein wenig) schützen.

    Das wird gerade in Hamburg diskutiert, denn die SuS tragen in Hamburg im Unterricht keine Masken.

    Meine Hebamme sagt, dass Schwangere auch länger keinen MNS tragen sollen (laut Empfehlung des Hebammenverbandes); das ist aber sicherlich nicht so "offiziell" verankert wie FFP2-Masken.

    Dass Mund-Nasen-Bedeckung andere schützt und das Risiko einer Ansteckung derer minimiert, ist nicht strittig. Das hoffen wir für uns alle, ob schwanger oder nicht. Für Schwangere gelten nochmal höhere Schutzmaßnahmen (das klingt immer so fies und gemein gegenüber Nicht-Schwangeren :( ) und die vielleicht entscheidende Frage ist, ob MNS bei Schülern, Kollegen den Vorgaben gerecht werden und den Mindestabstand von 1,5 m temporär aushebeln...? Laut Vorgaben des Ministeriums eigentlich nein...

  • Das wird gerade in Hamburg diskutiert, denn die SuS tragen in Hamburg im Unterricht keine Masken.

    In Niedersachsen auch nicht und dort steht es derzeit wohl auch nicht zur Diskussion. Mir ging es auch eher um das Tragen des MNS außerhalb des Klassenraums, denn das ist m. E. für (fast) alle BL künftig vorgesehen.

    Das Mund-Nasen-Bedeckung schützt und das Risiko einer Ansteckung minimiert, ist nicht strittig. Das hoffen wir für uns alle, ob schwanger oder nicht.

    Genau, darüber wird ja überall - auch hier im Forum - schon länger diskutiert ;)

    ... und die vielleicht entscheidende Frage ist, ob MNS bei Schülern, Kollegen den Vorgaben gerecht werden und den Mindestabstand von 1,5 m temporär aushebeln...? Laut Vorgaben des Ministeriums eigentlich nein...

    Richtig, das ist die entscheidende Frage! In den meisten BL braucht der Mindestabstand ja nun im neuen Schuljahr nicht mehr eingehalten zu werden. Ob das sinnvoll ist oder nicht, auch daran scheiden sich die Geister.


    Nichtsdestotrotz wünsche ich euch alles Gute!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Update aus Hessen: ich habe heute mit dem Regierungspräsidium und dem staatlichen Schulamt telefoniert.

    Ergebnis: keiner hat so richtig eine Ahnung😅 Kommentar RP: Naja, Sie haben ja keinen Zeitdruck, ist doch noch Zeit bis alles entschieden werden muss!

    Naja, nächste Woche finden unsere Konferenzen statt 100 KuK in einem Raum, ob das für mich so klug wäre? Und die Woche darauf startet der Unterricht. Es ist noch keine Gefährdungsbeurteilung für mich geschrieben worden, aber beim RP hat man mir gesagt, bevor die nicht da ist, darf ich nicht unterrichten...

    Ich versuche jetzt meine SL zu erreichen und Druck zu machen, aber da ist heute keiner 😅

    Eigentlich müsstest du ohne das Vorliegen der Gefährdungsanalyse nicht nur vom Unterricht befreit sein, sondern von allen Tätigkeiten in der Schule (eben bis diese vorliegt).

  • Hallo,


    ich habe heute ein individuelles BV ausgesprochen bekommen und habe mich hier angemeldet, weil ich wissen möchte, ob ein individuelles BV gilt, sobald es mündlich ausgesprochen wurde oder erst sobald dieses schriftlich vorliegt. Und darf man denn mit einem überhaupt noch die Schule betreten? Oder nur nicht mehr "arbeiten"?


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    ich habe heute ein individuelles BV ausgesprochen bekommen und habe mich hier angemeldet, weil ich wissen möchte, ob ein individuelles BV gilt, sobald es mündlich ausgesprochen wurde oder erst sobald dieses schriftlich vorliegt. Und darf man denn mit einem überhaupt noch die Schule betreten? Oder nur nicht mehr "arbeiten"?


    Liebe Grüße

    Hat das dein Hausarzt oder Gynäkologe ausgesprochen? Dann bekommt man das doch normalerweise direkt schriftlich für die SL mit?!


    Denke schon, dass du das Schulgebäude noch betreten dürftest, du darfst nur eben keinen Lehrer-Tätigkeiten mehr nachgehen.

  • Hat das dein Hausarzt oder Gynäkologe ausgesprochen? Dann bekommt man das doch normalerweise direkt schriftlich für die SL mit?!


    Denke schon, dass du das Schulgebäude noch betreten dürftest, du darfst nur eben keinen Lehrer-Tätigkeiten mehr nachgehen.

    Meine Gyn hat mir das ausgestellt. Sie muss das noch formulieren und schickt es mir oder der Schule dann per Post wenn ich das richtig verstanden habe. Deswegen weiß ich nicht, ob ich morgen noch arbeiten muss.

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