ich bin im fünften Monat schwanger und die Schullleitung hat mir (ohne mit mir Rücksprache zu halten) 29 statt 25.5 Stunden gegeben. Darüber hinaus muss ich 2 Stunden Bereitschaftsdienst in der Schule machen. Das bedeutet ich bin jede Woche 31 Stunden in der Schule. Ist das überhaupt erlaubt als Schwangere Mehrarbeit zu geben?
Schwanger
-
-
ich bin im fünften Monat schwanger und die Schullleitung hat mir (ohne mit mir Rücksprache zu halten) 29 statt 25.5 Stunden gegeben. Darüber hinaus muss ich 2 Stunden Bereitschaftsdienst in der Schule machen. Das bedeutet ich bin jede Woche 31 Stunden in der Schule. Ist das überhaupt erlaubt als Schwangere Mehrarbeit zu geben?
Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
(1) 1Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. 2Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. 3In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. 4Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. 5Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen.
(2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.
-
Bundesland?
Zum Schutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes darf die schwangere Lehrerin insbesondere zur Mehrarbeit im Sinne von § 13 Abs. 5 ADO nicht mehr eingesetzt werden. Auch sonstige, längerfristige Pflichtstundenerhöhungen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 ADO oder im Rahmen eines Bandbreitenmodells sind zu vermeiden, es sei denn, dass sich die Lehrerin ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt
-
In NRW. Mich wundert, dass sie überhaupt keine Rücksicht darauf nehmen. .
-
(ohne mit mir Rücksprache zu halten) 29 statt 25.5 Stunden gegeben.
Selbst mit Rücksprache wäre das nicht sicher, ob das durchgehen würde bzw. könntest du jederzeit sagen, ich mache die Stunden nicht mehr, aber ohne Rücksprache geht das gar nicht, mehr als du offiziell an Stunden hast, darfst du nicht machen, auch keine Vertretungsstunden zusätzlich.
-
Mein Mann ist an derselben Schule und er ist in Teilzeit, um mehr Zeit für unseren zweijährigen Sohn zu haben. Auch ihm haben sie ohne Rücksprache Zusatzstunden gegeben. Wir sind gerade echt verzweifelt...
-
.. . Wir sind gerade echt verzweifelt...
In NRW. Mich wundert, dass sie überhaupt keine Rücksicht darauf nehmen. .
Wie wäre es mit dem Gang zum Personalrat? Ich kann nachvollziehen, dass man sich in der Schwangerschaft nicht so fühlt wie sonst, aber dein Mann darf dafür umso lauter auf den Tisch hauen. Du bist nicht "hilflos" sondern in einem Rechtsstaat zu Hause.
-
Wir haben keinen Personalrat, da wir an einer privaten Schule sind. Der Gang zur Schulleitung fällt uns schwer, da uns kein Verständnis gegenüber gezeigt wird...
-
Dann ist das Gewerbeaufsichtsamt vermutlich für euch zuständig als Aufsichtsbehörde
-
-
Danke für die Antworten:)
-
Ich schätze, mit den Aussagen zu den Alternativen war ich gemeint Und ja, nach längerem Nachdenken bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich diesen Unterricht auf Distanz per Videoschalte wirklich nur sehr sehr ungern machen möchte. Die Regelungen und Vorgaben dazu sind schon nicht ohne und ich befürchte, dass ich für alles doppelt so lange brauchen würde, als wenn ich einfach Präsenzunterricht erteile und viele Dinge, die man aus dem regulären Unterricht kennt, gar nicht vernünftig umzusetzen sind.
Zumal heute noch eine Rundmail von der SL kam, dass versucht wird, in diesem „Video-Unterricht“ immer einen Kollegen vor Ort im Klassenzimmer einzusetzen, der dort Aufsicht führt. Dann wären meine Kollegen auch durch meine Abwesenheit belastet.
Eigentlich bin ich nun kurz davor zu sagen, dass ich doch einfach den Präsenzunterricht erteile, aber es bereitet mir einfach so große Bauchschmerzen... Am Ende muss man, insbesondere in der Schwangerschaft, wohl an selbst sich/ das Kind denken, wenn andere Instanzen das nicht tun. Wie du sagst, Vogelbeere Niemand wird sagen: „Das tut uns jetzt wirklich leid, dass Sie sich im Unterricht infiziert haben, aber danke, dass Sie immer so zuverlässig Präsenzunterricht erteilt haben“...
Liebe Kreidestift ,
ich verstehe deine Gedanken komplett. Aber denke jetzt an dich und dein Kind. Versuche es doch Mal mit dem Online-Unterricht, d.h. ja nicht, dass du die komplette Stunde was Vorträgen musst. Du kannst selbst eine Einführung machen, ein Video zeigen lassen ... Die SuS können doch auch einen Großteil der Stunde an Aufgaben arbeiten und haben sie Fragen, können sie sich vielleicht vorne mit dir "verbinden" (das würde dich entlasten). Ich glaube schon, dass man gangbare Settings finden kann...
Und abzuwarten ist auch, ob sie genug Vertretungen für dieses Setting haben, die Technik immer so zuverlässig klappt und ob das auf "Dauer" ein gutes System für alle ist...
Ich würde jetzt nicht "einknicken" und doch zum Präsenzunterricht gehen...
Es kann doch auch gut sein, dass wenn du dich in der Schule infizierst, die Infektionsketten gar nicht nachvollziehbar ist... Dann wird dir sogar der "schulische Einsatz genommen"... (Nicht, dass das dann dein größtes Problem wäre)...
Das sind meine Gedanken dazu. Ich hoffe,es ist nicht zu übergriffig...
-
Gilt die ADO denn an privaten Schulen? Das wäre im Vorfeld zu klären. Ansonsten gibt es sicherlich auch etwas Analoges, das Deputatsabweichungen ermöglicht bzw. eingrenzt.
-
Gilt die ADO denn an privaten Schulen? Das wäre im Vorfeld zu klären. Ansonsten gibt es sicherlich auch etwas Analoges, das Deputatsabweichungen ermöglicht bzw. eingrenzt.
Aber das allg. MuSchuGe müsste doch auch da greifen!?
-
Liebe Kreidestift ,
ich verstehe deine Gedanken komplett. Aber denke jetzt an dich und dein Kind. Versuche es doch Mal mit dem Online-Unterricht, d.h. ja nicht, dass du die komplette Stunde was Vorträgen musst. Du kannst selbst eine Einführung machen, ein Video zeigen lassen ... Die SuS können doch auch einen Großteil der Stunde an Aufgaben arbeiten und haben sie Fragen, können sie sich vielleicht vorne mit dir "verbinden" (das würde dich entlasten). Ich glaube schon, dass man gangbare Settings finden kann...
Und abzuwarten ist auch, ob sie genug Vertretungen für dieses Setting haben, die Technik immer so zuverlässig klappt und ob das auf "Dauer" ein gutes System für alle ist...
Ich würde jetzt nicht "einknicken" und doch zum Präsenzunterricht gehen...
Es kann doch auch gut sein, dass wenn du dich in der Schule infizierst, die Infektionsketten gar nicht nachvollziehbar ist... Dann wird dir sogar der "schulische Einsatz genommen"... (Nicht, dass das dann dein größtes Problem wäre)...
Das sind meine Gedanken dazu. Ich hoffe,es ist nicht zu übergriffig...
Danke für deine ausführliche Antwort Ich verstehe, was und wie du es meinst. Meine Sorge ist auch letztlich, dass ich den SuS im Fernunterricht überhaupt nicht gerecht werden kann.
Dabei denke ich v.a. an meinen LK. Der Kurs hat im letzten Schuljahr in der Q1 bereits fast ein halbes Jahr nur Lernen auf Distanz gemacht. Und nun wäre das in der Q2 bis Dezember wieder kein regulärer Unterricht. Und dann bin ich wenige Monate vor dem Abitur auch noch ganz aus dem LK wegen des Mutterschutzes raus und es gibt oben drauf noch einen Lehrerwechsel
Ich habe nun morgen einen Termin bei meiner Hausärztin. Mal sehen, was sie zu dem Ganzen sagt. Es ist ja auch gar nicht klar, ob sich ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht durchsetzen lässt. Wie andere das hier schon geschrieben haben, ist das ja eigentlich Sache des Betriebsarztes. Fühle mich wirklich im Stich gelassen.
-
Aber das allg. MuSchuGe müsste doch auch da greifen!?
Sollte man meinen.
Die TE sollte dann selbstbewusst gegenüber der Schulleitung auftreten und klarstellen, dass das so nicht geht. -
Fühle mich wirklich im Stich gelassen.
Von wem? Du hast keine Lust auf Onlineunterricht und wartest dann noch darauf, dass dich irgendwer von sich aus "krank" schreibt? Oder verstehe ich dich völlig falsch?
-
Kreidestift
Was möchtest Du denn konkret? Was wäre Deine Idealvorstellung? -
Aber das allg. MuSchuGe müsste doch auch da greifen!?
Das gilt für alle, egal ob Angestellte oder Beamten und egal bei wem.
-
Von wem? Du hast keine Lust auf Onlineunterricht und wartest dann noch darauf, dass dich irgendwer von sich aus "krank" schreibt? Oder verstehe ich dich völlig falsch?
Im Stich gelassen vom Ministerium. Denn das sagt ja ganz klar, dass ich wieder Präsenzunterricht machen muss. Ob ich über den normalen Hausarzt ein betriebliches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht durchsetzen könnte, halte ich für fragwürdig und das ist ja auch nicht seine Aufgabe.
Und dass ich „keine Lust“ auf Onlineunterricht habe, habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe meine Bedenken zur Effektivität geäußert, insbesondere bzgl. des Unterrichts in meinem LK.
Na ja, vielleicht noch mal wichtig für alle: Wurde gerade vom BAD angerufen. Das Formular wäre jetzt fertig und man bräuchte von mir die Info, wann der ET des Kindes ist. Das kommt wohl mit drauf und dann wird das heute noch rausgeschickt. Eine Entbindung vom Präsenzunterricht wäre damit wohl in jedem Fall gesichert... Bin wirklich gespannt, ob dann in ganz NRW dieses Schreiben morgen ankommt.
Werbung