Schwanger

  • Nur der Betriebsarzt kann ja ein Beschäftigungsverbot ausstellen.


    Das ist richtig. Er/ sie stellt es aus, wenn die berufliche Situation nicht so geändert werden kann (durch Anpassung des Arbeitsplatzes), dass eine Gefährdung für Schwangere nicht sicher ausgeschlossen werden kann.


    Ein Arzt kann jedoch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Momentan ist die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie jedoch, nicht allein aufgrund Corona dieses zu erteilen (da klar Sache des Arbeitgebers). Das mag für uns erstmal ernüchternd klingen.


    Das Bundesministerium für Familie schreibt dazu (Hinweise für FrauenärztInnen):

    Schwangere, die sich angesichts der COVID-19-Pandemie aufgrund der Arbeitssituation im Betrieb oder aufgrund der Arbeitsanfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln psychisch belastet fühlen, werden ihre Befürchtungen möglicherweise mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt erörtern und sich über die für sie bestehenden Risiken vergewissern. Für den Fall, dass Schwangere einer psychischen Belastungssituation ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, kann die Frauenärztin oder der Frauenarzt ein (befristetes) ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Derartige Beschäftigungsverbote sollten jedoch stets das letzte Mittel sein.

  • Das Bundesministerium für Familie schreibt dazu (Hinweise für FrauenärztInnen):

    Schwangere, die sich angesichts der COVID-19-Pandemie aufgrund der Arbeitssituation im Betrieb oder aufgrund der Arbeitsanfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln psychisch belastet fühlen, werden ihre Befürchtungen möglicherweise mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt erörtern und sich über die für sie bestehenden Risiken vergewissern. Für den Fall, dass Schwangere einer psychischen Belastungssituation ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet, kann die Frauenärztin oder der Frauenarzt ein (befristetes) ärztliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Derartige Beschäftigungsverbote sollten jedoch stets das letzte Mittel sein.

    Weißt du denn, ob die Tatsache, dass man unter ständigem physischen Stress steht, weil man bei 30 Grad mit Maske an 5 Tagen die Woche, 8 Std. pro Tag von einer Klasse in die andere hetzt und mit SuS konfrontiert wird, die sehr schwierig in der Handhabung sind, ausreichen würde?


    Also Corona als Grund ist schwierig, aber Stress wäre zulässig?

  • Odji88

    Ich denke, das ist schwierig. Ich könnte mit vorstellen, dass dein Frauenarzt/ deine Frauenärztin dich an den Arbeitgeber/ Betriebsarzt verweist, da die Arbeitsbedingungen das Problem sind. Soweit ich weiß, kann dein Frauenarzt dich aber krank schreiben, da dich die Situation belastet, sozusagen bis zur Klärung mit Arbeitgeber. Das habe ich aber nur vom Hörensagen aufgegriffen und weiß es nicht sicher.

    Für ein individuelles Beschäftigungsverbot müsste es vermutlich schon weiter gehen; da liegt es sicher daran, wie "mutig" dein Frauenarzt/ deine Frauenarzt ist und wir er/ sie sich strikt an die Empfehlungen hält. Ich bin mir Recht sicher, dass die meisten eher zurückhaltend agieren...


    Rede offen mit deinem Frauenarzt/ deiner Frauenärztin (wenn die Behörde oder Schulleitung daran festhalten) und schildere es ihm/ ihr, wie es dir geht. Alles, alles Gute Odji88 !!

  • Odji88

    Ich denke, das ist schwierig. Ich könnte mit vorstellen, dass dein Frauenarzt/ deine Frauenärztin dich an den Arbeitgeber/ Betriebsarzt verweist, da die Arbeitsbedingungen das Problem sind. Soweit ich weiß, kann dein Frauenarzt dich aber krank schreiben, da dich die Situation belastet, sozusagen bis zur Klärung mit Arbeitgeber. Das habe ich aber nur vom Hörensagen aufgegriffen und weiß es nicht sicher.

    Für ein individuelles Beschäftigungsverbot müsste es vermutlich schon weiter gehen; da liegt es sicher daran, wie "mutig" dein Frauenarzt/ deine Frauenarzt ist und wir er/ sie sich strikt an die Empfehlungen hält. Ich bin mir Recht sicher, dass die meisten eher zurückhaltend agieren...


    Rede offen mit deinem Frauenarzt/ deiner Frauenärztin (wenn die Behörde oder Schulleitung daran festhalten) und schildere es ihm/ ihr, wie es dir geht. Alles, alles Gute Odji88 !!

    Genau so hat es mir mein FA vorhin gesagt, also genau die von dir beschriebene Vorgehensweise!

  • Genau so hat es mir mein FA vorhin gesagt, also genau die von dir beschriebene Vorgehensweise!

    Ich kann vielleicht kurz schildern, wie das bei einer ehemaligen Kollegin und Freundin zurzeiten der Schweinegrippe war. Da war ja auch noch alles ungewiss; heute weiß man ja, dass die für Schwangere gefährlich werden kann...

    Die Behörde hat da Null reagiert. Meine Freundin war dann bei ihrer Frauenärztin, die sie auch erstmal nicht krankschreiben wollte... Schließlich hat sie es dann aber (beim zweiten Besuch); die Krankschreibung ging dann über in ein individuelles Beschäftigungsverbot. Krankschreibung und Beschäftigungsverbot betraf fast die gesamte Schwangerschaft.


    Zum individuellen Beschäftigungsverbot greifen ÄrztInnen sicherlich nicht als Erstes. Aber dran bleiben!! Ich glaube fest daran, dass sich Lösungen finden werden!!

  • Ich kann vielleicht kurz schildern, wie das bei einer ehemaligen Kollegin und Freundin zurzeiten der Schweinegrippe war. Da war ja auch noch alles ungewiss; heute weiß man ja, dass die für Schwangere gefährlich werden kann...

    Die Behörde hat da Null reagiert. Meine Freundin war dann bei ihrer Frauenärztin, die sie auch erstmal nicht krankschreiben wollte... Schließlich hat sie es dann aber (beim zweiten Besuch); die Krankschreibung ging dann über in ein individuelles Beschäftigungsverbot. Krankschreibung und Beschäftigungsverbot betraf fast die gesamte Schwangerschaft.


    Zum individuellen Beschäftigungsverbot greifen ÄrztInnen sicherlich nicht als Erstes. Aber dran bleiben!! Ich glaube fest daran, dass sich Lösungen finden werden!!

    Danke dir!


    Aber soweit ich weiß, kann nicht der ein Gyn krankschreiben, bzw. ein BV ausstellen!?

  • Danke dir!


    Aber soweit ich weiß, kann nicht der ein Gyn krankschreiben, bzw. ein BV ausstellen!?

    Das betriebliche Beschäftigungsverbot kann nur der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ausstellen.

    Der Gynäkologie/ die Gynäkologin - theoretisch jeder Arzt/ jede Ärztin - aber eine Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot, da sich diese nicht an Arbeitsbedingungen oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes knüpfen, sondern an Erkrankungen, die aber natürlich damit zusammenhängen können. Individuelles Beschäftigungsverbot ist aber sicher - siehe auch Quelle des Ministeriums für Familie - mit die letzte Option und wird sicherlich nicht leicht vergeben werden (seit 2018 und Anpassung der Regelungen für Mutterschutz hat sich das ja nochmal verschärft, da man - so heißt es darin ja - die Teilhabe am Beruf ermöglichen möchte und ein Beschäftigungsverbot nur die äußerste Wahl sei).

  • Das betriebliche Beschäftigungsverbot kann nur der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ausstellen.

    Der Gynäkologie/ die Gynäkologin - theoretisch jeder Arzt/ jede Ärztin - aber eine Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot, da sich diese nicht an Arbeitsbedingungen oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes knüpfen, sondern an Erkrankungen, die aber natürlich damit zusammenhängen können. Individuelles Beschäftigungsverbot ist aber sicher - siehe auch Quelle des Ministeriums für Familie - mit die letzte Option und wird sicherlich nicht leicht vergeben werden (seit 2018 und Anpassung der Regelungen für Mutterschutz hat sich das ja nochmal verschärft, da man - so heißt es darin ja - die Teilhabe am Beruf ermöglichen möchte und ein Beschäftigungsverbot nur die äußerste Wahl sei).

    Liebes bisschen. Danke dir!

  • Darf ich dich denn fragen, mit welcher Begründung dir der Gyn die AU gegeben hat? Weil krank sind wir ja nicht :D Oder muss er diese nicht begründen?

    Er hat normale Risiken der Frühschwangerschaft genommen, also Abgeschlagenheit, Übelkeit etc in Verbindung mit Maskentragen und hohen Temperaturen. Aber darüber hinaus treffen bei mir 1-2 Faktoren einer Risikoschwangerschaft zu (ich finde, das sind sehr „normale“, also wenig riskante, Faktoren, aber naja, sie sind halt nicht von der Hand zu weisen; hat mit Sectio bei der letzten Schwangerschaft sowie meiner Blutgruppe zu tun).

  • Wurde gerade vom BAD zurückgerufen. Die Dame am Telefon hatte ganz frische Infos. Alle Schwangeren in NRW bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben an ihre Privatadresse geschickt, in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

  • ...in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

    Jetzt hoffe ich doch sehr, dass sich Hessen daran orientiert...🙈

  • Wurde gerade vom BAD zurückgerufen. Die Dame am Telefon hatte ganz frische Infos. Alle Schwangeren in NRW bekommen in den nächsten Tagen ein Schreiben an ihre Privatadresse geschickt, in dem ein betriebliches Beschäftigungsverbot empfohlen wird. Das Schreiben muss wohl erst noch aufgesetzt werden. Dann kann die Schwangere selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht oder im Klassenraum stehen möchte. Bin wirklich erleichtert!!

    Das wäre großartig! Ich habe nämlich heute eine Mail vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 212, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit bekommen:


    "Für schwangere Lehrerinnen gelten nunmehr die „normalen“ Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG, wie z.B. Schutzfristen vor bzw. nach der Entbindung. Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten, auch zT. für stillende Frauen. Zudem kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG ausgesprochen werden.

    Eine Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf den Einsatz im Präsenzunterricht besteht somit nicht mehr."


    DIe müssten es doch eigentlich wissen!! Ich hoffe sehr, dass die Info vom BAD stimmt.



  • Ich freue mich für euch und wünsche eine gute Zeit!


    Ob es an Corona liegt? Vielleicht.


    Kann mal jemand im Ministerium Bescheid geben, dass wir

    - in den kommenden Jahren für etliche junge Lehrkräfte Vertretung benötigen, da sie in Mutterschutz und Elternzeit sein dürften,

    - in 6 Jahren einen geburtenstarken Jahrgang in den Grundschulen erwarten und entsprechend Lehrkräfte und Räume benötigen?

  • Vll. haben die so entschieden, weil bei ihnen heute die Leitungen heiß gelaufen sind, da die ganzen Schwangeren dort angerufen haben :D

  • Die Dame vom BAD meinte, dass sie als Behörde nichts von den Plänen/ Formulierungen des Schulministeriums wussten und deshalb auch ziemlich überrumpelt wurden. Sonst hätten sie ja vermutlich schon ein solches Schreiben vorbereitet.

    Hoffe mal, dass man sich auf die Aussagen vom BAD verlassen kann.

  • Die Dame vom BAD meinte, dass sie als Behörde nichts von den Plänen/ Formulierungen des Schulministeriums wussten und deshalb auch ziemlich überrumpelt wurden. Sonst hätten sie ja vermutlich schon ein solches Schreiben vorbereitet.

    Hoffe mal, dass man sich auf die Aussagen vom BAD verlassen kann.

    Das hoffe ich auch!! Nicht, dass wir uns jetzt umsonst freuen :angst:

  • Guten Morgen!


    Also eine Kollegin hat in Ihrer Stadt beim BAD gesagt bekommen, dass diese nichts von einem Schreiben wissen und Schwangere wieder ganz normal arbeiten müssen.


    Ich selber erreiche in meiner Stadt niemanden...


    Liebe Grüße

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