Schwanger

  • Vielen Dank für die Quelle!

    Liest sich mMn so, dass Schwangere wieder normal dabei sein sollen. Fragt sich, welcher Frauenarzt das genauso sieht oder wie das aussieht, wenn Arzt A von schwangerer Kollegin A es so sieht (= er gibt ihr kein BV), Arzt B von schwangerer Kollegin B aber anders (= er gibt ihr das BV).

  • Vielen Dank für die Quelle!

    Liest sich mMn so, dass Schwangere wieder normal dabei sein sollen. Fragt sich, welcher Frauenarzt das genauso sieht oder wie das aussieht, wenn Arzt A von schwangerer Kollegin A es so sieht (= er gibt ihr kein BV), Arzt B von schwangerer Kollegin B aber anders (= er gibt ihr das BV).

    Richtig. Meine FA hat mal angedeutet, dass sie keinen Grund für ein BV wegen Corona sieht. ABER ein BV kann auch jeder andere Arzt ausstellen...

  • Ich fühle mich auch nicht wohl bei dem Gedanken, ab nächster Woche wieder im Klassenraum zu stehen. Macht es wohl Sinn, mal beim BAD anzurufen und Rücksprache zu halten? Bei dem Termin zu Beginn der Schwangerschaft wurde Corona nicht thematisiert, weil es noch eine klare Regelung vom Land gab. Aber nun müsste man ja noch mal drüber sprechen, dass gewisse Dinge wie die Abstandsregelung nicht mehr gewährleistet werden können...

  • Ich fühle mich auch nicht wohl bei dem Gedanken, ab nächster Woche wieder im Klassenraum zu stehen. Macht es wohl Sinn, mal beim BAD anzurufen und Rücksprache zu halten? Bei dem Termin zu Beginn der Schwangerschaft wurde Corona nicht thematisiert, weil es noch eine klare Regelung vom Land gab. Aber nun müsste man ja noch mal drüber sprechen, dass gewisse Dinge wie die Abstandsregelung nicht mehr gewährleistet werden können...

    Ich habe heute mit der Bezirksregierung telefoniert. Diese empfahl mir Rücksprache mit dem Lehrerrat und dem BAD. Es ist am Ende immernoch eine Einzelfallentscheidung. Ich werde das morgen tun!

  • Bei mir steht noch der Rückruf des BAD bzgl der normalen Klärung des Immunstatus am Anfang der Schwangerschaft aus - ich werde dann also auch direkt nachhaken und hoffen, dass sie sich noch in dieser Woche melden... (und hier gern berichten)


    Übrigens zitiert das Ministerium ja indirekt das RKI, dass bei Schwangeren kein erhöhtes Risiko gelte - liest man aber beim RKI direkt nach, kann man das auch anders deuten, nämlich einfach à la „wir wissen einfach noch zu wenig, es gibt solche und solche Studien“:

    https://www.rki.de/DE/Content/…html#doc13776792bodyText5

  • Alles klar. Dann halte uns gerne mal auf dem Laufenden.


    Einzelfallentscheidung inwiefern? Also wenn die jeweilige Schule bestimmte Voraussetzungen zum Schutz der Schwangeren nicht erfüllen kann? Ich denke da nur an die Fenster bei uns, die sich, wenn überhaupt, maximal kippen lassen....

  • Bei mir steht noch der Rückruf des BAD bzgl der normalen Klärung des Immunstatus am Anfang der Schwangerschaft aus - ich werde dann also auch direkt nachhaken und hoffen, dass sie sich noch in dieser Woche melden... (und hier gern berichten)

    Ich hatte meine SS Anfang Juni bekanntgegeben, das war also mitten in Corona. In dem Brief, den ich danach vom BAD bekam, ist Corona bereits bei den Gründen für ein befristetes BV aufgelistet, mehr aber auch nicht. Man rief mich an und sagte mir, dass ich wieder arbeiten dürfe (im Juni als Schwangere noch selbst entscheiden durften)... Ich bin gespannt, ob die Corona jetzt noch spezifischer in die Überprüfung aufnehmen.

  • Alles klar. Dann halte uns gerne mal auf dem Laufenden.


    Einzelfallentscheidung inwiefern? Also wenn die jeweilige Schule bestimmte Voraussetzungen zum Schutz der Schwangeren nicht erfüllen kann? Ich denke da nur an die Fenster bei uns, die sich, wenn überhaupt, maximal kippen lassen....

    Genau, das sagte sie. Es gibt die Arbeitsmedizinische Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen

    im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung, in der die Bedingungen aufgelistet sind.


    https://www.mags.nrw/sites/def…tzung_coronavirus_nrw.pdf

  • Puh, das ganze verunsichert mich doch sehr...😔

    Ich habe von meiner SL immer noch nichts gehört, das bedeutet wohl, dass sie mich normal einplanen... Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich damit umgehen soll. Sollte ich sie nochmal fragen? Aber ich bin so schlecht darin, für meine Sachen einzustehen und knicke immer ein... Zudem ist mein Vertrag sort nur befristet und will ja noch weiter dort arbeiten können...

    Und kann man es überhaupt "verlangen", dass man keinen Präsenzunterricht macht? Auf welcher Grundlage kann man das fordern?


    Fragen über Fragen...

  • "Fordern" kannst du da sicher nichts, wenn die Regeln aus deinem Bundesland das nicht hergeben. Indem Fall würde ich mir FFP2 Masken anschaffen und damit arbeiten gehen.


    Hast du Mal beim Personalrat nachgefragt? Die sind bei uns am Hygienekonzept usw. beteiligt und wissen vielleicht was geplant ist.

  • So, liebe Schwangere aus NRW ich habe mich da jetzt mal hintergeklemmt und bin bislang zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Vorweg: KEINE Bhörde wusste irgendwas von der Pressekonferenz, geschweigedenn von diesem Faktenblatt und dass es eine neue Regelung für schwangere Lehrerinnen gibt.


    1. Anruf beim Arbeitsministerium

    2. Weiterleitung zum Land NRW (Der googelte das nur, weil er keine Ahnung hatte :autsch:)

    3. Weiterleitung zur Bezirksregierung, Abteilung Mutterschutz

    4. Weiterleitung zu einer Zuständigen Sachbearbeiterin für meine Stadt


    Es sieht so aus: Die Dame kannte die neuen Infos auch nicht, versteht den Passus im Faktenblatt aber auch so, dass der Erlass von vor den Ferien aufgehoben wurde und Schwangere grundsätzlich wieder arbeiten müssen. Allerdings berufen die sich bei der EInschätzung auch auf die "Arbeitsmedizinischen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung vom Arbeitsministerium. Diese wurde im Juni noch mal erneuert und hat Gültigkeit. Es soll eine mit diesem Dokument als Leitfaden eine neue Gefährdungsbeurteilung mit der SL gemacht werden, die an das BAD weitergegeebn wird. Es macht einen Unterschied, ob ich mit 8 Std. an einer "Kurztagschule" mit 500 SuS in der Eifel oder mit 25,5 Std. an einer Ganztagschule mit 13000 SuS im Städtegebiet arbeite! Daher die Einzelfallentscheidung.


    Ich werde nachher noch beim BAD anrufen und mein Lehrerrat ist heute bei der Personalratssitzung und wird mir berichten, was er dort in Erfahrung gebracht hat.


    Liebe Grüße

  • Super. Danke dir für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte eben auch beim BAD angerufen, konnte jedoch nur meine Kontaktdaten auf dem AB für einen Rückruf hinterlassen.


    Kann man das aktualisierte Dokument Zur Gefährdungsbeurteilung online irgendwo einsehen? Ich habe es bisher nicht gefunden...

  • Super. Danke dir für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte eben auch beim BAD angerufen, konnte jedoch nur meine Kontaktdaten auf dem AB für einen Rückruf hinterlassen.


    Kann man das aktualisierte Dokument Zur Gefährdungsbeurteilung online irgendwo einsehen? Ich habe es bisher nicht gefunden...

    Ich habe leider auch niemanden erreicht und musste auf den AB sprechen. Das aktualisierte Dokument hat mir die Dame via Mail geschickt. Inhaltlich sehe ich keine Änderungen.


    Gerade erreichte mich eine Mail des Bildunsministeriums, bei denen ich bereits vor 2 Wochen um neue Informationen gebeten hatte:


    "für schwangere Lehrerinnen gelten nunmehr die „normalen“ Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG, wie z.B. Schutzfristen vor bzw. nach der Entbindung. Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten, auch zT. für stillende Frauen. Zudem kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot gem. § 16 MuSchG ausgesprochen werden.

    Eine Entscheidungsfreiheit im Hinblick auf den Einsatz im Präsenzunterricht besteht somit nicht mehr."


    Hier verstehe ich den Satz "Daneben gelten die übrigen Regelungen der §§ 9ff MuSchG mit Beschäftigungsverboten im Hinblick auf gefahrengeneigte Tätigkeiten..." als individuell auslegbar, so vie in meinem vorherigen Post geschrieben. Gefahrengeneigte Tätigkeiten haben sich halt in diesen Zeiten erweitert, denn in einem Raum mit 30 SuS zu sitzen, der nicht gelüftet werden kann, sehe ich als gefährlich an. Zum Thema Aerosole gibt es genug wissenschaftliche Forschungen.


    Interessant hier: https://www.tagesschau.de/inland/aerosole-corona-101.html


    Ich hoffe nicht, dass das Bildungsmisterium am Ende behauptet, dass die Einschätzungen des Arbeitsministeriums für Beamte nicht gelten...

  • Habe nun eine AU für 14 Tage bekommen, die dann zur Not verlängert wird. FA meinte, allein das Risiko, so lange am Stück die Maske bei der kommenden Hitzewelle anzuhaben, sei für Schwangere zu hoch.

    Ja, sehe ich auch so. Ich bleibe weiter am Ball und veruche noch das betriebliche BV durchzusetzen. Zur Not werde ich mir auch ein ärztliches holen. Du musst bei Krankschreibungen aber aufpassen, dass diese nicht länger als 6 Wochen gehen, da du ansonsten ins Krankengeld rutschst.

  • Du musst bei Krankschreibungen aber aufpassen, dass diese nicht länger als 6 Wochen gehen, da du ansonsten ins Krankengeld rutschst.

    Soweit ich weiß können Krankschreibungen bis zu 4 Wochen ausgestellt werden, danach können diese aber selbstverständlich vom Arzt verlängert werden (dazu muss er "dich" aber nochmal sehen). Ist man verbeamtet, rutscht man nicht ins Krankgeld. Man kriegt ganz normal weiter seinen Lohn.

  • Soweit ich weiß können Krankschreibungen bis zu 4 Wochen ausgestellt werden, danach können diese aber selbstverständlich vom Arzt verlängert werden (dazu muss er "dich" aber nochmal sehen). Ist man verbeamtet, rutscht man nicht ins Krankgeld. Man kriegt ganz normal weiter seinen Lohn.

    Ach, das ist gut zu wissen. Danke!

  • Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass das NRW so "durchzieht"; das verstößt ja gegen alle Vorgaben, auch vom Bund. Und im Vergleich zu vor den Sommerferien, ist die Situation ja nicht "besser"; eher im Gegenteil: Abstandsregeln sind in Schule weitgehend aufgehoben und neueste Studien weißen ja doch auf eine höhere Gefahr für Schwangere hin.


    Das Tragen von FFP2-Masken wird explizit für Schwangere nicht empfohlen!

    Hier nochmal zum Nachlesen vom Bundesamt für Familie (vor allem interessant Infos für Arbeitgeber (Vorgaben) und Ärzte/ Beschäftigungsverbot):


    https://www.bafza.de/programme…terschutz-und-sars-cov-2/


    Ich drücke euch die Daumen!! Und bange hier selbst noch in Hamburg :O


  • Danke für den Link!

  • Hallo in die Runde,


    da mich das Thema aktuell auch betrifft, habe ich heute auch beim BAD angerufen und wurde tatsächlich gerade zurückgerufen. Die Dame erklärte mir, dass der BAD derzeit von Anfragen quasi überrollt wird und es daher mehrere Wochen dauert, bis ein Arzt sich mit meinem Fall beschäftigen könnte. Nur der Betriebsarzt kann ja ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

    Sie gab mir zwei Tipps:

    1. Erstmal bis nächste Woche abwarten. Der BAD geht davon aus, dass nächste Woche die bisherige Regelung sowieso wieder geändert wird.

    2. Falls sich nichts tut, beim Gynäkologen eine AU holen.



    Habe daraufhin mit meiner Schulleiterin gesprochen und falls sich nichts ändert, wird meine Klasse aufgeteilt, ich bekomme den großen Musikraum und werde dann nur 5-6 Kinder unterrichten. Für mich erstmal eine ganz gute Lösung

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