Wir haben heute die erste allgemeine Info bekommen. Dort habe ich erfahren, dass u.a. nächste Woche Fachkonferenzen bei uns vormittags mit Präsenz in der Schule stattfinden (angeblich unter Einhaltung der Abstandsregeln...) und es wird irgendwie versucht, bis Donnerstag einen Stundenplan zu erstellen (dort findet definitiv Unterricht für die Prüfungsklassen statt). Ich habe keine Info erhalten, dass Schwangere (oder Risikogruppen) ausgeschlossen sind und muss laut aktuellem Stand nä Woche antreten und wohl auch meine 10er halbiert unterrichten und die anderen Kurse weiterhin im Home Office betreuen.
Schwanger
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Wir haben heute die erste allgemeine Info bekommen. Dort habe ich erfahren, dass u.a. nächste Woche Fachkonferenzen bei uns vormittags mit Präsenz in der Schule stattfinden (angeblich unter Einhaltung der Abstandsregeln...) und es wird irgendwie versucht, bis Donnerstag einen Stundenplan zu erstellen (dort findet definitiv Unterricht für die Prüfungsklassen statt). Ich habe keine Info erhalten, dass Schwangere (oder Risikogruppen) ausgeschlossen sind und muss laut aktuellem Stand nä Woche antreten und wohl auch meine 10er halbiert unterrichten und die anderen Kurse weiterhin im Home Office betreuen.
Würde ich dringend mal beim Personalrat, der Gleichstellungsvertretung o.ä. nachfragen, das glaube ich nämlich sicher nicht!
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Die Freundin meines Cousins hat Post bekommen mit der Info und ist auch in NRW. Frag mal bei der Schulleitung nach.
Bei mir ist in der 2. Schwangerschaft die Info irgendwo verloren gegangen, dass ich schwanger bin.
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Hallo ihr Lieben,
weiß jemand, wie es in RLP aussieht? Also ob Schwangere den Dienst im Schulgebäude und Unterricht antreten sollen/ dürfen? Konnte nichts entgegensprechenes bisher lesen...
Liebe Grüße
Nadine
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Laut Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz, Stand 17.4., 10.45 Uhr : "Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Gleiches gilt für Schwangere."
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Weiß evtl. jemand wie es in Bremen gehandhabt werden soll? Ich habe bisher dazu keine Info bekommen
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NRW: Ich habe heute auf Nachfrage von der SL erfahren, dass ich im Home Office bleibe.
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NRW: Ich habe heute auf Nachfrage von der SL erfahren, dass ich im Home Office bleibe.
Sehr gut!
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Laut Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz, Stand 17.4., 10.45 Uhr : "Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Gleiches gilt für Schwangere."
Danke !
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Aus der Schulmail 15 (NRW) von gestern, 18.4.20 geht folgendes hervor:
"
4. Schwangere Lehrerinnen
Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.
"
Link: https://www.schulministerium.n…iv-2020/200418/index.html
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Aus der Schulmail 15 (NRW) von gestern, 18.4.20 geht folgendes hervor:
"
4. Schwangere Lehrerinnen
Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände ein Beschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.
"
Link: https://www.schulministerium.n…iv-2020/200418/index.html
Da steht aber definitiv nichts von einem generellen BV, sondern nur für Präsenzunterricht.
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Da steht aber definitiv nichts von einem generellen BV, sondern nur für Präsenzunterricht.
Susannea, dort steht doch Beschäftigungsverbot, allerdings nicht generell. Der Präsenszunterricht bezieht sich auf Ü60 und Vorerkrankte.
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Susannea, dort steht doch Beschäftigungsverbot, allerdings nicht generell. Der Präsenszunterricht bezieht sich auf Ü60 und Vorerkrankte.
Ein (Teil.)Beschäftigungsverbot kann für bestimmte Aufgaben ausgestellt werden, also z.B. den Präsenzunterricht, bei einem generellen BV darf gar nicht und nirgends gearbeitet werden.
Es muss also nur das richtige erteilt werden!
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und wer erteilt mir das?
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Das frage ich mich auch gerade. Ich würde zum Beispiel gerne meine 10er weiter betreuen und auch die Arbeiten nachsehen. Natürlich alles im Home Office. Auch die Abschlussnoten würde ich geben wollen. Darf ich das denn alles?
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und wer erteilt mir das?
Der Vorgesetzte. Also mit den Wünschen zur SL und der soll dafür sorgen, dass das richtig ausgestellt wird. Bei uns hilft da die Frauenvertretung, ich glaube bei euch sind das Gleichstellungsvertreter.
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Meine Freundin hat jetzt in NRW (Köln) ein generelles BV erhalten, sie darf auch kein HO machen. Ich hätte das in der Schulmail auch so verstanden. Haben die anderen in NRW schon ein Schreiben erhalten. Ihr SL hatte das vorher auch anders verstanden und sie hätte an einer Konferenz teilnehmen sollen.
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Ich hab bisher gar nix Schriftliches bekommen, also noch nix Offizielles. Hab auf Nachfrage ne WhatsApp bekommen, dass ich im Home Office bleibe.
Mein Abschlusskurs wurde aufgeteilt und an einen Kollegen übergeben, Home Office/Videochats mache ich für meine Klasse und ich werde wohl auch die Abschlussarbeit für den ganzen 10. Jahrgang erstellen und meinen Ex-Kurs korrigieren. Warum auch nicht? Ein generelles BV ist ja völlig übertrieben.
Die SL weiß, dass ich diese Aufgaben übernommen habe. Es gab kein Veto...
Nachtrag:
Aus der heutigen Schulmail:
3.
Ich bitte die Schulleitungen, für schwangere Lehrkräfte namens des Dienstherren bzw. Arbeitgebers Land Nordrhein-Westfalen ein Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit im Präsenzunterricht auszu- sprechen und dies zu dokumentieren. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorhaben (siehe hierzu II.) – zulässig.
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Habe die entsprechende Verfügung dazu gerade in den nrw Thread gepostet.
Hier der Teil für Schwangere:
„Ich bitte die Schulleitungen, für schwangere Lehrkräfte namens des Dienstherren bzw. Arbeitgebers Land Nordrhein-Westfalen ein Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit im Präsenzunterricht auszu- sprechen und dies zu dokumentieren. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorhaben (siehe hierzu II.) – zulässig.„
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Bin ich eigentlich zu irgendetwas verpflichtet, wenn meine Schulleitung meine Mitteilung der Schwangerschaft fröhlich ignoriert?
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