Ich kann den Artikel von
@Fraggles nicht lesen, weil ich kein ZeitPlus habe. Aber, und so leid es mir tut, es gibt Frauen (sicher nicht nur Lehrerinnen), die sich wirklich sehr schnell krank schreiben lassen. In dem Geburtsvorbereitungskurs, in dem ich war, waren 10 Frauen. Ich war die einzige (!) die zu dem Zeitpunkt noch gearbeitet hat und es hatte noch niemand die 30. Woche überschritten. Da wurde auch groß rum erzählt, wie man das hinbekommen hat, dass man nicht mehr arbeiten muss.
ABER: Die Nachfragen wegen des Coronavirus kann ich zu 100% nachvollziehen. Absolut. Und ich glaube auch nicht, dass die in diesem Thread beteiligten Lehrerinnen "schwank" sind oder waren.
Schwanger
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Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.
Die Frage ist gut, denn wie du hörst ist das nicht überall so und scheinbar nicht mal in NRW einheitlich, denn oben wurde ja gesagt, dass sie in NRW derzeit nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden dürfen. In Berlin dürfen sie es auch nicht.
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Die Frage ist gut, denn wie du hörst ist das nicht überall so und scheinbar nicht mal in NRW einheitlich, denn oben wurde ja gesagt, dass sie in NRW derzeit nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden dürfen. In Berlin dürfen sie es auch nicht.
Doch, in NRW ist das einheitlich. Schwangere, Vorerkrankte und Ü-60 dürfen nicht in die Schulen.
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Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.
Doch, in NRW ist das einheitlich. Schwangere, Vorerkrankte und Ü-60 dürfen nicht in die Schulen.
Du siehst ja, scheinbar nicht, denn Flipper berichtet ja was anderes oder fehlt da das "NICHT"?
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Zitat von 5. Schulmail und Mail des BAD
5.Schulmail Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung
Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.
Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.
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Ich meinte nicht in der Notbetreuung ...
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Für Hessen gilt aktuell: Schwangere und Stillende sollen keinen Kontakt zu Schülern oder anderen Lehrern haben, also sollen sie auch keine Notbetreuung und Aufsichten machen, Homeoffice ist aber gefordert
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Stillende? Na ob die mich dann zum Abstillen der Zweijährigen drängen würden? (Und nein, bitte keine Diskussion über Langzeitstillen.)
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Stillende? Na ob die mich dann zum Abstillen der Zweijährigen drängen würden? (Und nein, bitte keine Diskussion über Langzeitstillen.)
Ganz viele Vorschriften im MuSchG gelten ja inzwischen immer für Stillende, allerdings weiß ich, dass sie genauso wie die Stillstunden das bei uns z.B. auf bis zu einjährige Kinder beschränkt haben (und ja, ich habe damals die Stillstunden bis das Kind 3 war bekommen)
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Bei NRW steht auf jeden Fall für Stillpausen explizit ein Ende am 1. Geburtstag drin.
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Bei NRW steht auf jeden Fall für Stillpausen explizit ein Ende am 1. Geburtstag drin.
Aber erst seit 2018
Gehandhabt wurde das schon vorher oft so.
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Stillende? Na ob die mich dann zum Abstillen der Zweijährigen drängen würden? (Und nein, bitte keine Diskussion über Langzeitstillen.)
Ist das ernstgemeint?
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Ja, mich würde wirklich interessieren, ob es eine Altersbegrenzung fürs Stillen gibt.
Allerdings sehe ich den Unterschied nicht in der Abhängigkeit dazu wie alt das Kind ist. Ist ja egal ob man alle 2 oder 24 Stunden stillt. Viele Medikamente sind dann einfach tabu.
Mir war es wirklich neu, dass auf Stillende Rücksicht genommen wird.
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und ja, ich habe damals die Stillstunden bis das Kind 3 war bekommen
Finde ich super; seit wann geht es irgendjemanden und damit auch den Dienstherrn etwas an, wie lange eine Mutter ihr Kind stillen will, solange es nicht bis ins Unendliche geht?
Mich betrifft es zwar gerade nicht, aber ich persönlich finde es gut, dass es in Hessen so gehandhabt wird. Auch wenn kein erhöhtes Risiko (aktueller Stand) für diese Gruppe besteht, ist eine Schwangerschaft oft auch schon so mit Ängsten behaftet. Die bald Gebährenden tun mir eh leid, wenn die Männer zwar zur Geburt mitdürfen, aber der Besuch in den Stunden/Tagen danach unklar ist. Zudem würde jeder gerade wohl gerne Krankenhäuser meiden.
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Zudem würde jeder gerade wohl gerne Krankenhäuser meiden.
Mir ist neulich schon der Gedanke gekommen, ob es jetzt mehr Hausgeburten gibt.
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Ich war überrascht, im Geburtshaus bei uns wurde gepostet, dass für August noch Plätze frei wären, eigentlich sind die echt gut ausgebucht, nach der 10. Woche bekommt man da eigentlich nichts mehr.
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Mir ist neulich schon der Gedanke gekommen, ob es jetzt mehr Hausgeburten gibt.
Eine Freundin wird wohl im Mai entbinden und hat wegen der KH genau jetzt die meiste "Panik". Geburtshäuser alle voll.
Mal sehen, wie dann die Lage aussieht. -
Hier der Artikel zum Schwank-Phänomen. Da es natürlich vor allem da gibt, wo die Bezüge voll weiterlaufen.
Mit 60% Krankengeld oder als Freiberufler würde ich meine Frauenärztin auch eher nicht von mir aus fragen, sondern hoffen, dass sie das Beschäftigungsverbot nicht ausspricht.
Als Lehrerin mit 100% Sold ist natürlich die Überlegung da: gehe ich noch hin. Diese ist verführerisch. Gesund schwanger = keine Risikogruppe, warum auch. Die extreme Übelkeit z. B., die vorgekommen kann, die ist z. B. ein Grund, wenn man sich dann nicht arbeitsfähig fühlt. Das ist dann allerdings ein Grund.
Es gibt einen Unterschied zwischen krank geschrieben und im Beschäftigungsverbot zu sein. Schwangere im BV erhalten auch volles Gehalt. Das hat mit Beamtenprivileg mal garnix zu tun.
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Eine Freundin, die schwanger ist, hat vom BAD auch mitgeteilt bekommen, dass sie nicht davon ausgehen soll, dass sie vor der Entbindung nochmal mit Schülern arbeiten darf.
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Gerade kam von der Bezirksregierung Düsseldorf die Info, dass ein Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrkräfte bis auf Weiteres (Regelung gilt bis zum Widerruf) gilt bis zum einsetzen des Mutterschutzes.
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