Darf man als Vertretungslehrer arbeiten mit nicht bestandenen 2.staatsexamen?
Darf man als Vertretungslehrer arbeiten mit nicht bestandenen 2.staatsexamen?
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NRW: nein
Du wirst beim Vertragsabschluss gefragt, ob du schon irgendwo durch das 2. Staatsexamen durchgefallen bist und musst natürlich der Wahrheit entsprechend antworten. Das ist ein Ausschlusskriterium. -
Ich habe eben kurz nach der Quelle gesucht, finde sie aber nicht auf die Schnelle, Aber ich kann mich an eine SL-DB erinnern, wo es hieß "Nein". Wie chili schon sagt.
kl. gr. frosch
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https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/angebote
und auf "Keine Bewerbungsmöglichkeit für..." drücken.
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In BW können meine ich auch Nichterfüller berücksichtigt werden als Vertretungslehrer. Falls das für dich von Interesse wäre Ben, einfach nochmal bei deiner Gewerkschaft nachfragen oder alternativ bei einem RP deiner Wahl bei der für die Einstellung verantwortlichen Person.
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Selbst wenn Dir das zeitweilig gelingen sollte (dann wäre man ein absoluter Ausnahmefall), was bringt Dir das?
CDL: Nichterfüller zu sein, damit ist was ganz anderes gemeint, als das 2. Stex endgültig nicht bestanden zu haben (das ist leider das endgültig verlorene Finale, okay, vll, gibt es als wirklich überzeugende Persönlichkeit, sehr günstigen Fächern, großer Not der Schule und vll. Beziehungen Chancen an Privatschulen)
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Soviel ich weiß geht das dann nur noch an Privatschulen
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In BW können meine ich auch Nichterfüller berücksichtigt werden als Vertretungslehrer. Falls das für dich von Interesse wäre Ben, einfach nochmal bei deiner Gewerkschaft nachfragen oder alternativ bei einem RP deiner Wahl bei der für die Einstellung verantwortlichen Person.
Ja, ich meine auch, dass es in BaWü geht.
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Zauberwald: als Nichterfüller werden im Allgemeinen Lehrpersonen bezeichnet, die kein 2. Stex besitzen ABER nicht aus dem Grunde, dass sie endgültig das 2. Stex nicht bestanden haben
Vielleicht besteht am ehesten eine Chance, wenn man sich in einer anderen Schulform bewirbt (also z.B. Gym 1. Stex, 2. nicht bestanden - dann Grundschule)
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in NRW auch nicht. Da ist die Schulform irrelevant. Einmal endgültig raus: für Vertretungsstellen raus.
Als Nicht-Erfüller (noch vor dem 2. Staatsexamen oder so) kann man als Vertretungslehrer in NRW auch arbeiten. aber halt nicht, wenn man endgültig durchgefallen ist. (Achtung: das "endgültig" ist durchaus manchmal relevant) -
Yepp, deshalb sollte man überlegen, ob man zum 2. Versuch des 2. Stex überhaupt antritt (bzw. sich vorzeitig entlassen lässt), wenn absolut absehbar ist, dass das nix wird (in NRW z.b. kurz vor der offiziellen Verkündung der Vornote im 2. Versuch des 2. Stex, wenn man schon weiß, dass die so ausfallen wird, dass man nicht zur UPP zugelassen wird)
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Selbst wenn Dir das zeitweilig gelingen sollte (dann wäre man ein absoluter Ausnahmefall), was bringt Dir das?
CDL: Nichterfüller zu sein, damit ist was ganz anderes gemeint, als das 2. Stex endgültig nicht bestanden zu haben (das ist leider das endgültig verlorene Finale, okay, vll, gibt es als wirklich überzeugende Persönlichkeit, sehr günstigen Fächern, großer Not der Schule und vll. Beziehungen Chancen an Privatschulen)
Ja, weiß ich, aber ich lese im Eingangsbeitrag nichts von "endgültig nicht bestanden", nur von "nicht bestanden" ggf.besteht also noch eine Möglichkeit.
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Ja, weiß ich, aber ich lese im Eingangsbeitrag nichts von "endgültig nicht bestanden", nur von "nicht bestanden" ggf.besteht also noch eine Möglichkeit.
Ich vermute mal, das wurde aus den vorherigen Threads erschlossen.
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Gut möglich; ich meine mich auch zu erinnern, dass Ben schon einige Male sehr ähnlich klingende Fragen zu Vertretungsstellen gepostet hat, war aber zu faul jetzt en detail nachzulesen, wie sein von ihm selbst angegebener Status denn nun tatsächlich ist und habe einfach auf das reagiert, was hier steht. Wenn es nicht passt meldet er sich vielleicht doch nochmal und fragt genauer nach.
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Ich meine auch, dass dann nur die Möglichkeit der Privatschule bleibt, allerdings kann ich in dieser Hinsicht nur für NRW sprechen.
Was aber meines Wissens möglich wäre, wenn man sich vom Wunsch, Lehrer zu werden, nicht abbringen lassen möchte: ein anderes Lehramt nachstudieren und sich so viele Scheine wie möglich für das "neue" Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Dann müsste man aber nochmal ins Ref und im Lebenslauf stünde der erste Versuch ja ebenfalls drin.
Man sollte sich jedoch vorher fragen, woran es lag - ist man wirklich eher ungeeignet oder ist es zwei Mal unglaublich blöd gelaufen?
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Das ist die "ich bin neu hier und hänge mich in der Anfangseuphorie an interessante Threads dran, weil ich glaube, auch etwas zu sagen zu haben."
Also ganz harmlos. -
Das ist die "ich bin neu hier und hänge mich in der Anfangseuphorie an interessante Threads dran, weil ich glaube, auch etwas zu sagen zu haben."
Also ganz harmlos.Die Userin ist aber schon mal 2014 hier aktiv gewesen und hat auch im Oktober 2020 hier zwei Posts verfasst.
Von daher kann ich mich CDLs Frage nur anschließen.
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und im Lebenslauf
... bei dem für die Bewerbung in den Staatsdienst bekanntlich nur das Geburtsdatum interessant ist...
stünde der erste Versuch ja ebenfalls drin
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Jetzt bin ich ja neugierig: Was veranlasst dich Malorie den Faden nach einem halben Jahr wieder auszugraben?
Soll ich ehrlich sein? Mir war einfach nur langweilig und ich habe einfach im Forum hier und da gelesen und weitergescrollt und dabei diesen Thread entdeckt. Ich dachte, dass meine Antwort künftig für den einen oder anderen interessant sein könnte, da ich einen solchen Fall kenne (ich im Übrigen nicht, falls Ihr das aus dem Jahr 2014, seit dem ich hier offenbar registriert bin, schließen solltet - da war ich schon auf Lebenszeit verbeamtet...)
Ist es sehr sonderbar, auf so alte Themen zu antworten, wenn man meint, etwas dazu sagen zu können?
Ach so, ich lese auch seit 2014 mal mehr, mal weniger regelmäßig hier mit, aber hab selten etwas geschrieben. Dann fiel mir neulich mein Passwort zufällig wieder ein... alle Fragen geklärt?
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