Es geht um eine Probezeit in Niedersachsen. Gemäß §19 „können Zeiten beruflicher Tätigkeiten […] auf die Probezeit angerechnet werden“. Laut meiner Schulleitung aber entscheidet darüber die Landesschulbehörde und man dürfe keinen Einspruch einlegen.
Auswirkungen von Anrechungszeiten auf Probezeit
-
-
klar, das ist das Prinzip von Widersprüchen. Man darf sie nicht einlegen.
Werbung