Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag beschlossen.
Nur noch Kurzarbeitsgeld für tarifbeschäftigte Kollegen? (irgendwann)
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Nee, das machen die Ministerien - das Brisante ist, dass Rechtsverordnungen nunmehr Gesetzescharakter haben sollen bzw. diese ersetzen können.
Ich bin da aber auch nur Laie....(aber klar ist, dass irgendwas wie Tarifrecht jetzt wenig zählt)
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Der Bundesrat muss in der Regel einer Rechtsverordnung (Artikel 80 Abs. 2 GG) zustimmen. Im Bundesrat sind Parteien des ganzen politischen Spektrums vertreten.
In diesem Sinne: alles ruhig
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Diese Regeln werden gerade infrage gestellt oder beseitigt (Freitag dann z.B. im Bundesrat). Die Bundestagsfraktionen haben heute abend übrigens stundenlang über die zukünftige (vorübergehende) Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland getagt (war im Fernsehen nur ganz wenig von zu sehen)
Aber das soll uns nicht am Schlaf hindern, bis demnächst! (und vll. sieht man dann klarer)
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Das stimmt natürlich nicht Fossi, wäre ja auch wenig praktikabel (dann könnte ein tarifbeschäftigter Lehrer ja z.B. als Strichjunge arbeiten, bis es zur Arbeitsgerichtsverhandlung kommt - um mal Deine Falschinformation hier ins Absurde zuzuspitzen - okay, dann gäbe es noch andere Kündigungsgründe. Realistischer: verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule)
Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt. Für die morgendliche Spargelernte gilt das erst Recht. Wenn die sonstigen Nebenbedingungen wie Einhaltung der Höchstarbeitszeiten usw. eingehalten werden, kann der Arbeitgeber sich hier nicht querstellen. Eine solche Tätigkeit wäre für Angestellte lediglich anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig.
Anders sieht das sicher bei Tätigkeiten aus, die....
...mit dem Berufsbild einer Lehrkraft unvereinbar sind (Mitwirkung in Pornos gehört da wahrscheinlich dazu)
...in direkter Konkurrenz stehen bzw. schwerwiegende Interessenkonflikte auslösen würde (z.B. private Nachhilfe für eigene Schüler)
... einen erheblichen Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen, die zulässige Höchstarbeitszeit in der Woche überschreiten und damit in
Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen... die während der Arbeitszeit der Hauptarbeit ausgeübt werden und deswegen in Konkurrenz stehen
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da bin ich ja heilfroh, daß ich in Österreich bin! Da gibt es solche Überlegungen nicht (zumal das Vertragsbedienstetengesetz und das Beamtengesetz weitgehend ident sind) - aber ich weiß von Freunden, die in der freien Wirtschaft tätig sind, daß Entlassungen, Kurzarbeit, und dementsprechend geringere Entlohnung leider nichts seltenes sind. Wir (und damit meine ich auch die werte Kollegenschaft in Deutschland) sind da ohnedies noch einigermaßen privilegiert (auch wenn -auch das ist mir bekannt - der durchschnittliche akademisch gebildete Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft normalerweise meist weit mehr verdient). Daß unser Arbeitsplatz sicher ist, ist in Zeiten wie diesen absolut nicht zu unterschätzen oder geringzuachten!
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Zitat
Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt
Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...
Bei Spargelernste vor der Schule kann natürlich infrage gestellt werden, ob du körperlich unbeeinträchtigt danach dann anschließend noch Unterricht machen kannst. Z.B. Spielhallenaufsicht oder Shisha-Barkellner werden sicherlich auch auf 'Vorbehalte' des Dienstherrn oder Arbeitgeber stoßen (v.a. bei Lehrpersonen, die Erteilung von Nebenerwerbserlaubnissen bzw. die 'Duldung' hängen natürlich auch von der Position des Beschäftigten/Beamten im ÖD ab)
Aber darum geht es hier im Threadthema ja eigentlich nicht (hauptsächlich)
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Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...
Ja, da bin ich mir sogar sicher. Wir reden hier einerseits immer noch von abhängiger Beschäftigung, sodass anders als bei Privatnachhilfe hier keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und gleichzeitig ist auch keiner der Schüler gezwungen, gerade dort die Hefte zu kaufen. Dass man Schülerinnen und Schülern U18 keine Zigaretten verkauft, sollte klar sein.
Den Interessenkonflikt hätte man wahrscheinlich dann, wenn man selbst den Kiosk betreibt und die Schülerinnen und Schüler (indirekt) anweist, genau dort einzukaufen. Aber darum ging es oben nicht, sondern um einen Nebenjob in abhängiger Beschäftigung. Die möglichen Einschränkungen habe ich in Beitrag #45 bereits erwähnt.
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Den Kiosk selbst zu betreiben, wäre nicht das Problem, sondern die Beeinflussung der Schüler, dort zu kaufen.
Zigaretten wären ein Verstoß gegen das JSchG, Süßigkeiten wären natürlich kein Problem, deren Verkauf ist ja nicht illegal.
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Wie oft willst Du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? Mit der Anzeige der Nebentätigkeit muss der Angestellte diese eben NICHT genehmigen lassen, sondern sie anzeigen. Wenn der Vorgesetzte nicht einverstanden ist, muss er darlegen und begründen, warum er die Nebentätigkeit untersagen will. Bei Beamten reicht der alte Baumarktspruch "geht nicht, gibts nicht".
Bei Deinen Beiträgen frage ich mich immer, warum Du eigentlich immer noch als Angestellte/r im öD ausharrst, wenn das alles so beschissen ist, wie Du es immer darstellst. Wir haben doch Berufsfreiheit...
Weder das eine noch das andere ist möglich. Meine Güte, Du bist doch kein rechtloser Sklave! Nicht im Vergleich zu Beamten und erst recht nicht im Vergleich zu Angestellten in der Wirtschaft.
Das ist aus Sicht von nicht vorhandener Empathie auch immer so herrlichst einfach. Wahrscheinlich seit 25 Jahren verbeamtet, finanziell schwebend und sorglos, Familie um sich, es läuft einfach alles. Kurzum gesegnet. Dinge ändern und überhaupt etwas ändern ist aber eventuell aus dem hohen Turm nicht so naheliegend.
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Das ist aus Sicht von nicht vorhandener Empathie auch immer so herrlichst einfach. Wahrscheinlich seit 25 Jahren verbeamtet, finanziell schwebend und sorglos, Familie um sich, es läuft einfach alles. Kurzum gesegnet. Dinge ändern und überhaupt etwas ändern ist aber eventuell aus dem hohen Turm nicht so naheliegend.
Du irrst. Ich bin Angestellter einer privaten Klinik und habe - wie passend - heute eine Zusatzvereinbarung betreffs eventuell anstehender Kurzarbeit unterschrieben. Soviel zu "schwebend", "sorglos" und "gesegnet"...
Dennoch bleibt das, was ich bei wossen als Unsinn bezeichnet habe, genau das.
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Das große Problem am Lehrerberuf mit den Nebenbeschäftigungen sind doch vor allem die unmöglichen Arbeitszeiten, die einem Stundenplaner immer wieder vorknallen.
Ich sehe das bei unseren Teilzeitlern, die haben unzählige Hohlstunden und wenn es hoch kommt vielleicht mal einen unterrichtsfreien Tag.
Wenn man jetzt z.B. 18 Stunden hat, dann muss das doch möglich sein zwei Tage frei zu haben und an den anderen drei Tagen 3*6 oder (1*6+1*5+1*7 etc.) Stunden zu unterrichten. Wie soll man denn sinnvoll sich ein zweites Standbein aufbauen, wenn man quer über die Woche verteilt immer mal wieder unterrichten muss.
Sonst wäre es natürlich traumhaft, wenn man eben noch einen Beruf sinnvoll nebenher ausüben könnte, der z.B. mehr Geld bringt, oder der einen intellektuell mehr herausfordert, oder einem mehr Selbstverwirklichung ermöglicht, mehr Spaß bringt usw.
Da wüsste ich viel, was mir gefallen würde, aber sinnvoll kann man das ja nicht machen, wenn so unzuverlässig mit einem umgesprungen werden kann. Dann heißt es auf einmal "Stundenplanänderung" und schon ist alles für die Katz. Von den ganzen Pflichtveranstaltungen, die immer beliebig quer durch die Wochentage wandern (Konferenz am Mittwoch, Abiturientenentlassung am Freitag, Schulfest am Donnerstag blaa), mal ganz abgesehen.
Das Problem ist meiner Meinung nach weniger, dass die Tätigkeit irgendwie in Konflikt mit dem Beruf Lehrer ist und deshalb nicht genehmig werden kann, sondern, dass der Lehrerberuf so dermaßen in Konflikt mit allen anderen Möglichkeiten ist, dass deshalb einfach nichts geht. Man muss eben beliebig verfügbar sein. So etwas wie "ich kann nur montags bis mittwochs arbeiten, donnerstags und freitags habe ich einen anderen Beruf" geht nicht.
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Wenn man jetzt z.B. 18 Stunden hat, dann muss das doch möglich sein zwei Tage frei zu haben und an den anderen drei Tagen 3*6 oder (1*6+1*5+1*7 etc.) Stunden zu unterrichten.
Möglich ist es, wenn man dadurch alle anderen Kollegen benachteiligt.
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Möglich ist es, wenn man dadurch alle anderen Kollegen benachteiligt.
Nö, das ist auch ohne Benachteiligung möglich. Bei uns fühlt sich jedenfalls bisher keiner benachteiligt, ich arbeite schon immer maximal 17h und das an max. 3 Tagen. Zusätzlich komme ich nur einmal die Woche früher als 10 Uhr, dafür habe ich dann aber eben auch bis 15.15 bzw. 16 Uhr Unterricht.
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Firelilly: Dein Denkfehler ist hier die Bezeichnung des Lehramts als Beruf. Das ist es nämlich nicht, sondern - wie der Name schon sagt - ein Amt, für dessen korrekte Ausübung Du nicht bezahlt, sondern besoldet wirst. Der Sold ist dabei nicht als Lohn zu betrachten, sondern soll Dir ersparen, für Deinen Unterhalt (zusätzlich) arbeiten zu müssen. Deshalb gibt es auch die ganzen beamtentypischen Privilegien wie Familien- und Kinderzuschlag oder Beihilfe.
Dass der Beamte zusätzlich arbeitet, ist in dem System eigentlich nicht vorgesehen. Stell Dir einen Polizisten vor, der nur noch Spätschicht machen will, weil er noch einen Job hat... Daher rühren die recht strengen Vorschriften für Beamte, was eine Nebentätigkeit angeht. Begriffe wie Spaß, Selbstverwirklichung und ähnlicher neumodischer Firlefanz sind in dem System (das in seinen Geundzügen aus dem 19. Jahrhundert stammt und sich nicht wesentlich verändert hat) natürlich nicht vorgesehen.
Das passt Dir alles nicht? Verständlich. Stelle ein Entlassungsgesuch (wieder so ein beamtisches Ding) und sei frei.
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Nö, das ist auch ohne Benachteiligung möglich. Bei uns fühlt sich jedenfalls bisher keiner benachteiligt, ich arbeite schon immer maximal 17h und das an max. 3 Tagen. Zusätzlich komme ich nur einmal die Woche früher als 10 Uhr, dafür habe ich dann aber eben auch bis 15.15 bzw. 16 Uhr Unterricht.
Bei uns haben Teilzeitkräfte oftmals morgens von der ersten Stunde an, dann viele Hohlstunden und gehen nach der 9. oder 10. Stunde.
Mit 17 Stunden hätte man bei uns höchstens einen freien Tag und sonst keinerlei Ansprüche, also da würde man in der Regel morgens zur 1. Stunde kommen und erst später nachmittags gehen.
Angeblich liegt es daran, dass so viele Kurse (Oberstufe) geblockt sind und eben nicht verschiebbar.
Deshalb macht Teilzeit bei uns absolut keinen Sinn. Und noch irgendetwas anderes nebenher ist dadurch auch gleich unmöglich gemacht.
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Stell Dir einen Polizisten vor, der nur noch Spätschicht machen will, weil er noch einen Job hat...
Kann man so einen Polizisten dann nicht eben gezielt in der Spätschicht einsetzen? Vielleicht freuen sich dann einige Kollegen, dass sie dafür eher tagsüber arbeiten. Ich verstehe das Argument nicht.
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Stell Dir einen Polizisten vor, der nur noch Spätschicht machen will, weil er noch einen Job hat...
Warum sollte das nicht gehen, es gibt ja auch in vielen Wachen den sogenannten "Muttiwagen", wo eben in den entsprechenden Zeiten mit der Kita gearbeitet wird.
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Dann stell Dir nicht einen Polizisten vor, sondern eine ganze Truppe, die mit solchen Sonderwünschen ankommt.
Ich wiederhole mich gern: Beamte und ihre großzügige Versorgung gibt es nicht, weil der Staat so nett ist. Und auch nicht, weil Zeugnisse zu unterschreiben ein hoheitlicher Akt wäre. Sondern weil der Staat darauf angewiesen ist, eine Truppe zur Verfügung zu haben, die nicht lang fragt, sondern (wichtig: innerhalb des genau festgelegten rechtlichen Rahmens) zu spuren hat.
Dass an Deiner Schule einiges im Argen zu liegen scheint, was gute, effiziente und ressourcen- aka mitarbeiterschonende Organisation angeht, steht auf einem anderen Blatt.
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Ich wiederhole mich gern: Beamte und ihre großzügige Versorgung gibt es nicht, weil der Staat so nett ist.
Richtig, und weil der Staat nämlich in Wirklichkeit nicht nett ist, sondern ganz schön kalkulierend, stimmt auch das nicht:
[...] Beamte und ihre großzügige Versorgung [...]
Man kann davon leben, ja. Wenn das aber so großzügig wäre, dann wundert mich schon, dass so viele einen Bogen um das Lehramt machen. Besonders solche angehenden Studenten, die es eben auch zu mehr bringen könnten.
Begriffe wie Spaß, Selbstverwirklichung und ähnlicher neumodischer Firlefanz sind in dem System (das in seinen Geundzügen aus dem 19. Jahrhundert stammt und sich nicht wesentlich verändert hat) natürlich nicht vorgesehen.
Ja, und da sich der Beruf (bzw. das Amt....) ja mit diesen Dingen sehr schwer tut, muss die Besoldung das ein bisschen kompensieren.
Reicht in Naturwissenschaften und manchen anderen Fächern immer noch nicht, um das Amt attraktiv zu machen.
Dass an Deiner Schule einiges im Argen zu liegen scheint, was gute, effiziente und ressourcen- aka mitarbeiterschonende Organisation angeht, steht auf einem anderen Blatt.
Meine Schule mag ein Extrembeispiel sein. Dennoch glaube ich, dass selbstausbeuterische Tendenzen, Mangel an Blick für Dinge außerhalb des Kosmos "Schule", vorauseilender Arbeitsgehorsam, und die Arbeitsphilosophie "der Beruf muss Berufung sein, und wer das nicht so sieht, wird einfach durch Gruppenzwang mitgezogen" generell an den Schulen verbreitet sind.
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