Och, da denkt man anders drüber, wenn man die DDR erlebt hat...Da wäre so ein Einsatz zum Spargelstechen jetzt eine Selbstverständlichkeit gewesen...
Nur noch Kurzarbeitsgeld für tarifbeschäftigte Kollegen? (irgendwann)
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Also das sind meine Infos in NRW:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW – Referat 224 Ersatzschulrecht – vertritt nach einer Rundmail an die Bezirksregierungen nachfolgende Rechtsauffassung:
„In der 4. SchulMail ist festgelegt worden, dass das Ruhen des Unterrichtsbetriebs die Lehrkräfte nicht von ihren bestehenden Dienstpflichten entbindet. Sie erfüllen diese im Regelfall am heimischen Arbeitsplatz, z. B. in dem sie die Schülerinnen und Schüler mit Unterrichts- und Lernmaterialien versorgen und für sie als Ansprechpartner z. B. via E-Mail zur Verfügung stehen. Auch können sie ihrer Dienstpflicht im Rahmen der etwaig eingerichteten Notbereuungsgruppen nachkommen. Lehrkräfte müssen in jedem Fall erreichbar sein.Bei Kurzarbeit würde sich dieser Arbeitszeitrahmen reduzieren. Eine solche Reduzierung ist aber für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen aktuell nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen.“
Aus einer Mail an die Ersatzschulen
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Also: Beruhigt euch erstmal!
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Also das sind meine Infos in NRW:
Bei Kurzarbeit würde sich dieser Arbeitszeitrahmen reduzieren. Eine solche Reduzierung ist aber für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen aktuell nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen.“
Aus einer Mail an die Ersatzschulen
Es ist sehr interessant, dass die nicht schreiben: "ist rechtlich momentan aufgrund des TVLs nicht möglich" - sondern nur "ist aktuell (sic!!!) nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen"
Das ist ein sehr gewichtiger Unterschied!
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Ps. mit der leichteren Nebentätigkeit bei Angestellten ist übrigens auch so ein Mythos: FAKTISCH müssen Tarifbeschäftigte mit der Anzeige der Nebentätigkeit bei Arbeitsaufnahme diese 'genehmigen' lassen
Wie oft willst Du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? Mit der Anzeige der Nebentätigkeit muss der Angestellte diese eben NICHT genehmigen lassen, sondern sie anzeigen. Wenn der Vorgesetzte nicht einverstanden ist, muss er darlegen und begründen, warum er die Nebentätigkeit untersagen will. Bei Beamten reicht der alte Baumarktspruch "geht nicht, gibts nicht".
Bei Deinen Beiträgen frage ich mich immer, warum Du eigentlich immer noch als Angestellte/r im öD ausharrst, wenn das alles so beschissen ist, wie Du es immer darstellst. Wir haben doch Berufsfreiheit...
Ist jetzt die Frage, ob sowas zeitweilig durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei Tarifbeschäftigten möglich ist oder es einer Änderungskündigung bedarf (falls das alles nicht morgen außer Kraft gesetzt wird)
Weder das eine noch das andere ist möglich. Meine Güte, Du bist doch kein rechtloser Sklave! Nicht im Vergleich zu Beamten und erst recht nicht im Vergleich zu Angestellten in der Wirtschaft.
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Wenn die Nebentätigkeit dann untersagt wird, muss der Tarifbeschäftigte vor das Arbeitsgericht gehen, der Beamte vor das Verwaltungsgericht....
Natürlich muss das da dann jeweils bei Beamten als auch bei Angestellten begründet werden...
Es kommt echt so ziemlich auf das selbe raus...(auch wenn du es nicht wahrnehmen willst)
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Wenn die Nebentätigkeit dann untersagt wird, muss der Tarifbeschäftigte vor das Arbeitsgericht gehen
Falsch. Der Arbeitgeber muss vors Arbeitsgericht, wenn er der Meinung ist, dort eventuell seinen vermeintlichen Anspruch durchsetzen zu können. Das ist ein ganz anderer Stiefel, auch wenn Du es nicht wahrnehmen willst.
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Das stimmt natürlich nicht Fossi, wäre ja auch wenig praktikabel (dann könnte ein tarifbeschäftigter Lehrer ja z.B. als Strichjunge arbeiten, bis es zur Arbeitsgerichtsverhandlung kommt - um mal Deine Falschinformation hier ins Absurde zuzuspitzen - okay, dann gäbe es noch andere Kündigungsgründe. Realistischer: verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule)
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Ich hoffe einfach, dass es nicht soweit kommt! Auch im Homeoffice arbeite ich nicht wenig! 🙄
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verkauft Schreibwaren vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule
Und nochmal: Solange der Hauptjob nicht leidet, kann der tarifbeschäftigte Lehrer SELBSTVERSTÄNDLICH vor Schulbeginn Schreibwaren verkaufen. Nenn mir doch bitte mal die Bestimmung, die ihm das verbieten würde! Oder wenigstens einen Grund, warum der Arbeitgeber etwas dagegen haben könnte.
Deine absurden Zuspitzungen ("Strichjunge") kannst Du Dir sparen - wenn Dir wirklich nicht klar ist, dass es da erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Art der Nebenbeschäftigung gibt, ist Dir ohnehin nicht zu helfen. Ich rätsle immer noch, was Dich eigentlich umtreibt - hast Du eventuell so einen bescheuerten SL (von der Art "l'ecole, c'est moi") und traust Dich nicht, Dich zu wehren, dass Du ständig auf diesem Opfertrip bist? Du scheinst ja ständig irgendwelchen Restriktionen ausgesetzt zu sein.
Übrigens: Die Begründung, warum ein Lehrer in seiner Freizeit nicht als Strichjunge arbeiten dürfte, wäre für sich genommen auch noch mal interessant - magst Du das nicht mal ausprobieren? Einkommensmäßig würdest Du damit Deine verbeamteten Kollegen wohl hinter Dir (no pun intended!) lassen.
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Übrigens: Die Begründung, warum ein Lehrer in seiner Freizeit nicht als Strichjunge arbeiten dürfte, wäre für sich genommen auch noch mal interessant - magst Du das nicht mal ausprobieren? Einkommensmäßig würdest Du damit Deine verbeamteten Kollegen wohl hinter Dir (no pun intended!) lassen.
Auch wenn der Sachverhalt polemisch überspitzt sein soll: es gibt Urteile zur Entlassung aus dem Dienst von Polizisten, etc. die sich mit Mitwirken bei Erotikaufnahmen befassen. Soweit ich mich erinnere, sind die immer zu Ungunsten der Beschäftigten ausgegangen, im Kern, weil diese Tätigkeit geeignet ist, das Ansehen des Amtes zu beschädigen. Das dürfte auch bei Angestellten greifen.
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Angestellte haben - im Gegensatz zu Polizisten und wie Du ja selbst angemerkt hast - kein Amt. Und, ganz wichtig: Die Tätigkeit des Strichjungen entfaltet keine Außenwirkung. Das ist bei Pornofilmen natürlich anders.
Ich ergänze übrigens Beitrag #30 noch dahingehend, dass wohl auch der verbeamtete Lehrer vor Unterrichtsbeginn Schreibwaren verkaufen dürfte. Warum auch nicht?
Das stimmt natürlich nicht Fossi
Dein souverän-herablassender Tonfall lässt mich vermuten, dass Du über einschlägige Erfahrungen verfügst. Nun denn - hic Rhodos, hic salta! Ich lasse mich gern überzeugen. Aber nur mit Fakten, nicht mit wildem Geraune.
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Man sollte den Text genau durchlesen: "Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform".
Diese sind u.a. Stadtwerke, Theatern, o.ä.. Betroffen wären u.a. Bademeister, Busfahrer, etc.
Ich würde diesen Menschen das volle Gehalt weiterzahlen wollen. Wieso sollten aber diese Personen auch nicht von der Kurzarbeit betroffen werden ?
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@Fossi: eine Minute googlen und Du hast die Antwort (da ist mir die Zeit jetzt zu schade das zu dokumentieren, bin ja nicht dein Lehrer)
undichbinweg: klar, das ist ja auch der Schwerpunkt der VKA, Aber ab morgen scheint ja in dem Bereich alles auf den bloßen Verordnungsweg gemacht werden können (unter Ausschaltung der Legislative). Ich sag ja auch nicht, dass es für angestellte Lehrer und Beschäftigte der Kernverwaltung kommt, zumindest nicht in den nächsten Tagen. Aber es scheint nunmehr prinzipiell möglich zu sein....entweder über Modifikaton des Tarifvertrags oder vielleicht auch einfach und umstandslos auf dem Verordnungsweg....Schon interessant die Info von Susannea, dass zumindest die GEW Kurzarbeit schon auf dem Schirm haben soll
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1. Wo steht, dass es über den Verordnungsweg eingeführt werden soll?
2. Ohne tarifliche Regelung oder Dienstvereinbarung ist dies aber nicht möglich.
Die Aussagen, dies solle sich zeitnah ändern, wird darauf zurückzuführen sein, dass ab dem 01.09.2020 im Bereich des TVöD neu verhandelt werden muss, da die Friedenspflicht nicht mehr bestünde.
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Im Geschäftsbereich von Heil und Spahn soll doch jetzt (fast) alles über den Rechtsverordnungsweg geregelt werden können (Kurzarbeit fällt in Heils Ressort) - morgen soll das doch der Bundestag beschließen (mich würde da echt genaueres interessieren - Link weiterhin hoch willkommen)
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Moment: das Ermöglichen der Kurzarbeit in diesem Bereich ändert aber nichts daran, dass eine tarifliche / arbeitsvertragliche Regelung notwendig ist.
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Wenn die rechtlichen Voraussetzungen geändert werden, dann nicht. Genau das wollte die VKA doch erreichen...(ohne Einschaltung des Tarifpartners)
Das mit diesem ganzen Corona Gesetzpaket ist mir aber noch sehr unklar...(die Implikationen hinsichtlich der reduzierten Beteiligung des demokratischen Institutionensystems werden aber ein Thema werden....)
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Genau das wollte die VKA doch erreichen...(ohne Einschaltung des Tarifpartners)
Staatsbetriebe, die nicht in Form einer ausgelagerten GmbH sind o.ä, können nach jetzigem Stand nicht über Kurzarbeitergeld verhandeln. Der Grund liegt einfach darin, dass es hierfür keine Grundlage gibt, weil es halt öD ist.
Wenn es ihnen jetzt ermöglicht wird, können nach Bedarf die Betriebsräte verhandeln. Müssen aber nicht.
Zurzeit fehlt es einfach an jeglicher Verhandlungsgrundlage, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen.
Ich wiederhole nochmal: es können keine Vereinbarungen OHNE Mitwirkung der Betriebsräte.
Der Spruch "ohne Einschaltung des Tarifpartners" ist somit ungültig.
Wo ist denn das Problem?
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Nur damit mal klar wird, worum es geht, eins von x-Beispielen, rein zufällig jetzt (Verfasser ist Korrespondent des Handelsblatts)
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