Nur noch Kurzarbeitsgeld für tarifbeschäftigte Kollegen? (irgendwann)

  • Interessant finde ich die Bestrebungen des Verbandes der Arbeitgeber der Kommunen, Tarifangestellte auf Kurzarbeit und Kurzarbeitsgeld zu setzen.


    https://www.haufe.de/oeffentli…en-dienst_144_512220.html


    Bei einem längeren Andauern des Schulausfalls werden die Länder sicherlich auch (und grad) für angestellte Lehrer solche Überlegungen anstellen, egal ob diese unbefristet oder befristet angestellt sind.


    Ps. Beamte sind natürlich nicht betroffen, da gibt es keinerlei Möglichkeiten der Besoldungskürzung.

  • Kurzarbeitergeld funktioniert ja nur, wenn du wegen fehlender Arbeit nicht genug arbeiten kannst, das ist zumindest hier keinesfalls der Fall und ich sehe auch sonst nicht, dass das problemlos funktionieren sollte, solange wir noch genug Arbeit und Überstunden haben.

  • Die Rechtsauffassung des Deutschen Beamtenbundes ist anscheinend, dass Kurzarbeit im Bereich des ÖDs nicht (oder nur unter engen Voraussetzungen) möglich ist:


    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/kurzarbeit.html


    Ich zumindest weiß natürlich nicht, ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist. Zudem könnten ja ohne weiteres die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden (auf diese dringt die VKA offensichtlich) - oder (einfacher) die Tarifparteien einigen sich durch Ergänzungen im Tarifvertrag explizit auf das Einräumen dieser Möglichkeit (das ist jederzeit möglich)


    Wenn das im Bereich der Kommunen KÄME, würden die Länder sicher folgen.


    Susannea: Nuja, den 'Schulbetrieb' könnte man gegenwärtig sicherlich auch nur mit Beamten aufrechterhalten (und jetzt komm bitte nicht mit deiner Verallgemeinerung der Ausnahmesituation in Berlin auf die ganze BRD)

  • Die Beamtenbesoldung wird per Gesetz festgelegt.

    Natürlich ist sie sicher.

    Mindestens genau so sicher, wie der Grundrecht auf Bewegungsfreiheit, zum Beispiel.

  • Die Arbeits- und Besoldungsverhältnisse von Beamten sind insofern viel, viel sicherer als das Maßnahmen einer rechtlichen Überprüfung unterliegen (und die Maßstäbe da sind erfahrungsgemäß sehr, sehr hoch). Kurzarbeit ist bei Beamten nicht möglich (da müsste man schon das Grundgesetz ändern - das würde an die Grundsäulen des Beamtenrechts gehen). Dem verlinkten Artikel kann man ja auch (indirekt) entnehmen, dass die von Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber geforderten Maßnahmen ausschließlich Tarifbeschäftigte treffen würden.


    Bei Tarifbeschäftigten reichen einfache Vereinbarungen der Tarifparteien (wobei die Interessenverbände bekanntlich stark beamtengeprägt sind) - alternativ wären Gesetzesänderungen in Richtung der Ermöglichung von Kurzarbeit auch im ÖD sicherlich rechtlich unproblematisch (ist einfach eine Anpassung an andere privatrechtliche Verhältnisse), deshalb versucht die VKA ja auch diesen Weg einzuschlagen (falls überhaupt eine Gesetzesänderung der Kurzarbeiterregelungen notwendig wäre)

  • Nuja, den 'Schulbetrieb' könnte man gegenwärtig sicherlich auch nur mit Beamten aufrechterhalten

    Naja, du weißt ja selber, dass das nur in einigen Bundesländern geht und nun komm mir nicht damit, dass das nur Berlin betrifft, denn es gibt doch deutlich mehr Bundesländer mit Angestellten!

  • Susannea schreibt

    Zitat

    da hat z.B. schon die GEW sich zu geäußert...

    Interessant, hast du da einen Link? (das könnte z.B. ein Hinweis darauf sen, dass die Diskussion schon die Länderebene erreicht hat)


    Wie man übrigens an der Entgeltordnung gesehen hat, könnte reichen, wenn der Beamtenbund zustimmt (oder halt Gesetzesänderung bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld, wie sie die VKA gefordert hat)

  • Wie man übrigens an der Entgeltordnung gesehen hat, könnte reichen, wenn der Beamtenbund zustimmt (oder halt Gesetzesänderung bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld, wie sie die VKA gefordert hat)

    Wie gesagt, da gibt es schon von vielen die Anzweiflung, dass diese Änderung überhaupt rechtens ist im Bezug auf Kurzarbeitergeld. Und nein, ich habe das nicht als Link gefunden, muss in einem der tausend Info-Schreiben der letzten Woche gewesen sein, kommt ja mehrmals täglich von Schule, Gewerkschaft, Senatsverwaltung, Frauenverwaltung usw. etwas neues.

  • Klar ist das im Moment wahrscheinlich rechtlich nicht möglich (u.a.weil im Tarifvertrag eine entsprechende Klausel noch nicht enthalten ist, ersatzweise reicht wohl auch eine Modifikation des Kurzarbeitsrechts), deshalb will (zumindest) die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeben ja das Recht ändern, haben sich aber am Wochenende offensichtlich noch nicht durchgesetzt (oder halt Tarifvertrag ändern, das geht in Stundenfrist)


    Bei der momentanen Entwicklung kann das morgen schon anders aussehen

  • Ab morgen soll das Sozialgesetzbuch in weiten Teilen einfach durch einen Erlass des zuständigen Ministers geändert werden können...(weiß wer etwas genaueres?) - damit werden die rechtlichen Schwierigkeiten zur Umsetzung des Threadthemas beseitigt (Beamtenrecht scheint nicht von dem Gesetzespaket betroffen zu sein, das morgen verabschiedet wird)

  • Man sollte nicht vergessen, dass Angestellte in der aktuellen Phase wesentlich leichter einer Nebenbeschäftigung nachgehen können. Spargelstecher werden dringend gesucht!

    :flieh:

  • Da die beste Zeit zum Spargelstechen der frühe Morgen ist, wird das nach der Anzeige der Nebentätigkeit hochwahrscheinlich vom Arbeitgeber

    untersagt....


    (Ps. mit der leichteren Nebentätigkeit bei Angestellten ist übrigens auch so ein Mythos: FAKTISCH müssen Tarifbeschäftigte mit der Anzeige der Nebentätigkeit bei Arbeitsaufnahme diese 'genehmigen' lassen - Beamte schon vor der Aufnahme. Ist real 'gehupft wie gesprungen')

  • In unserer Lokalzeitung war gestern ein Leserbrief von einem nachdenklichen Mitbürger, der sich fragte: Was machen die Lehrer und die Schüler eigentlich momentan alle?

    Sein Vorschlag: Alle ab aufs Feld zum Spargelstechen. :autsch:

  • Amtsunangemessene Beschäftigung - wird bei Beamten auch morgen nicht möglich sein.


    Ist jetzt die Frage, ob sowas zeitweilig durch das arbeitsrechtliche Direktionsrecht bei Tarifbeschäftigten möglich ist oder es einer Änderungskündigung bedarf (falls das alles nicht morgen außer Kraft gesetzt wird)


    Okay, wenn man die Schüler nur anleitet, sollte das für beide Statusgruppen problemlos gehen

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