Corona und Abschlussprüfungen

  • Ich glaube man kann zusammenfassend sagen, dass es nicht anders möglich gewesen wäre, wegen möglicher Widerspruchs-/Klagewelle, wie Bolzbold sagt, und weil natürlich keiner möchte, dass die SuS Nachteile haben, wenn sie keine Schuld trifft.


    Andersherum haben aber einige ziemlich große Vorteile und kommen in die nächste Jahrgangsstufe, ohne groß gearbeitet zu haben... Das habe ich in meiner 10. bei mind. 50% der Klasse und es ärgert mich auch etwas, weil die schon vor der Krise sehr faul und unorganisiert waren.


    Aber ich denke, dass die, die die Krise ausgenutzt haben und wenig getan haben, obwohl sie es hätten tun können, denen wird das schon an anderer Stelle wieder vor die Füße fallen!

  • Es hätte nicht nur eine Klage-, sondern auch eine Nachprüfungswelle gegeben. Die Nachprüfungsregelung wurde nämlich verändert. Meine SL hatte beschlossen, mit oben genannter Regelung die Nachprüfungen so gering wie möglich zu halten. Das wäre nämlich personel und räumlich sonst ein Fiasko geworden.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe, was du meinst und bin auch sehr für den Schutz vieler Schüler.

    Aber ich habe z.B zwei 5er in diesem Halbjahr schriftlich vorliegen, Quartalsnote vor Corona 5, hat nie Hausaufgaben gemacht, dadurch sonstige Mitarbeit kaum möglich und ich muss jetzt eine 4 geben. Bei betreffende Person wurden nun 2 Noten in den Hauptfächern verbessert, damit ein FOR und nicht der HA auf dem Zeugnis steht.

    Wieso "musst" Du jetzt eine 4 geben? Wer hat das gesagt? Wenn bei Euch per Schulleiterdekret Noten verbessert werden, dann verstößt das gegen einige geltenden Vorschriften. Wieso macht ein Kollegium das ohne Not mit?

    • Offizieller Beitrag

    Es hätte nicht nur eine Klage-, sondern auch eine Nachprüfungswelle gegeben. Die Nachprüfungsregelung wurde nämlich verändert. Meine SL hatte beschlossen, mit oben genannter Regelung die Nachprüfungen so gering wie möglich zu halten. Das wäre nämlich personel und räumlich sonst ein Fiasko geworden.

    Die Nachprüfungswelle wird es beim Fortschreiben von Defiziten in der Q1 sicherlich so oder so geben. Sonst hätte die Schule im Vorfeld bereits hinreichende Bewertungsgrundlagen schaffen müssen. Je länger ich über das Ganze nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Ergebnis, dass es hier im Zusammenspiel von Politik, Wahlkampf, Pädagogik und schulfachlichen Erwägungen keinen Königsweg gibt.

  • Das ist am BK ja in unterschiedlichen Bildungsgängen schon unterschiedlich. Und warum sollte das gleich sein? Sind doch überall andere APOs.

    In Niedersachsen gilt für alle allgemeinbildenden Schulen und auch die berufsbildenden Schulen dasselbe, nämlich dass die Noten am Ende des Schuljahres Ganzjahresnoten sind. Für die allgemeinbildenden Schulen gibt es dazu einen Runderlass, für die berufsbildenden Schulen gilt die Bbs-VO.

    Da es eben keine vielen unterschiedlichen APOs wie in NRW gibt, fand ich das unverständlich. Danke für eure Aufklärung! Again what learned ;)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wieso "musst" Du jetzt eine 4 geben? Wer hat das gesagt? Wenn bei Euch per Schulleiterdekret Noten verbessert werden, dann verstößt das gegen einige geltenden Vorschriften. Wieso macht ein Kollegium das ohne Not mit?

    Ich hatte es weiter oben schon beschrieben. Ich habe den Schülern us Unwissenheit keine freiwillige Zusatzaufgabe zur Notenverbesserung angeboten. Die Lehrerin im Präsenzunterricht auch nicht. Dadurch sind meine Noten anfechtbar und die SL stimmt dem Widerspruch zu.

  • Dadurch sind meine Noten anfechtbar und die SL stimmt dem Widerspruch zu.

    Vielleicht ist das am BK anders, aber bei uns ist das Gremium, das die Note beschlossem hat, auch für den Widersprcuh zuständig. D. h. formal muss die Zeugniskonferenz nochmal zusammentreten. Das kann man sich sparen, wenn du merkst, dass du dich beim Eintragen der Note vertan hast.


    Dieses Jahr ist das nicht wichtig. Aber es könnte mal wichtig werden, zu wissen, wie das Verfahren läuft. Schau mal in die Vorschriften.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Da stimme ich dir zu. Begründung ist, dass die Schüler sich theoretisch hätten verbessern können und Einsprüche von aus diesem Grund auch stattgegeben werden.

    Kann ich leider alles nicht beurteilen, da ich als Junglehrer meine Arbeitsaufgabe erstmal woanders sehe.

    Auch Junglehrer dürfen sich eine ausreichende Rechtskenntnis erarbeiten, um unzulässige oder zumindest problematische dienstliche Anweisungen bei Bedarf zu erkennen und anzuzeigen, statt diese im "guten" Köpenick´schen Stil einfach nur brav umzusetzen und sich hinter dem eigenen Status zu verstecken (erst war man ja nur Ref, jetzt nur Junglehrer, später hat sich das dann einfach schön eingeschliffen, dass man hinnimmt, was angewiesen wird.). Von jemandem der an anderer Stelle so deutlich den moralischen Zeigefinger seinen Peers gegenüber erhebt erwarte ich irgendwie mehr Bewusstsein für die eigenen dienstlichen Pflichten (Glashaus-Steine- etc.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht ist das am BK anders, aber bei uns ist das Gremium, das die Note beschlossem hat, auch für den Widersprcuh zuständig. D. h. formal muss die Zeugniskonferenz nochmal zusammentreten. Das kann man sich sparen, wenn du merkst, dass du dich beim Eintragen der Note vertan hast.


    Dieses Jahr ist das nicht wichtig. Aber es könnte mal wichtig werden, zu wissen, wie das Verfahren läuft. Schau mal in die Vorschriften.

    Ich hatte mich direkt schlau gemacht. Es geht über den Tisch vom SL und nur wenn er dem Widerspruch widerspricht, geht es an die BezReg. Dieses Jahr wird aber allem stattgegeben.

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