Die Befürchtung von Aberwitz kann ich nachvollziehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies in Sachsen bereits praktiziert wird. Ich kann nur allen Kollegen in NRW empfehlen, sich das Rechtsgutachten von RA Kohte zu besorgen, welches die GEW in Auftrag gegeben hat. Die Aussagen zum Thema Prävention für besonders gefährdete Mitarbeiter sind eindeutig.
Das Gutachten wird auf folgender Seite angeboten: