Ein Schulträger verbietet Lehrern nun das Betreten der Schulen.
Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?
Ein Schulträger verbietet Lehrern nun das Betreten der Schulen.
Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?
Ob's dazu rechtliche Vorgaben gibt, weiß ich nicht, aber ich rufe schon rein Interesse halber von Zuhause aus mind. einmal täglich meine dienstlichen Mails ab. Außer mitten in den Ferien natürlich, denn da gibt es von Schulseite selten Mails.
"Checkst" du denn tatsächlich nur deine Schulmails, wenn du dich in der Schule befindest?
Können sie vermutlich nicht. ABER: In diesen Zeiten macht jeder Zugeständnisse. Die Fluggesellschaft bietet kostenlos Umbuchungen an; das Hotel sogar kostenlose Stornierungen. Die Arbeitgeber erlauben Home Office vom privaten Internet-Anschluss aus. Ich finde, da könnten die Lehrer auch mal eine Ausnahme machen...
Ein Schulträger verbietet Lehrern nun das Betreten der Schulen.
Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?
Frag deine Gewerskchaft, wenn du das rechtlich durchdekliniert haben möchtest. Ich finde nicht, dass das der Moment ist um Schulträger und Dienstherr ans Bein zu pinkeln wegen mangelhafter technischer Ausstattung. Das ändert nichts am IST-Zustand, der, wenn wir ehrlich sind, nach dieser Situation nicht nur hierzulande zahlreiche Konsequenzen nach sich ziehen wird, um bei künftigen Pandemie-Fällen technisch als Schulen etwas besser gerüstet zu sein.
Die Arbeitgeber erlauben Home Office vom privaten Internet-Anschluss aus. Ich finde, da könnten die Lehrer auch mal eine Ausnahme machen...
Freiwillig ist es uns ja auch erlaubt, nachdem wir ein entsprechendes Formular unterschreiben und Haftung übernehmen.
Die Frage war, ob wir dazu verpflichtet werden können. (Arbeitgeber die sowas einfordern geben Ihren Mitarbeitern Firmen-Laptops (mit Firmen-SIM-Karte)).
Ich finde, in so einer Ausnahmesituation sollte man einfach tun, was man KANN und nicht nach nachfragen "muss ich?".
Solche Fragen kann man hinterher klären. Ich hab auch vor, wenn alles vorbei ist, anzumerken, dass man nicht von jeder Lehrkraft automatisch verlangen kann, dass sie einen Computer mit Internetzugang (auf dem mebis läuft) daheim hat ... aber jetzt sollte man sich doch darauf konzentrieren, die Situation zu meistern und keine Grundsatzdiskussionen anfangen.
Ich finde nicht, dass das der Moment ist um Schulträger und Dienstherr ans Bein zu pinkeln wegen mangelhafter technischer Ausstattung.
Ach, doch, finde ich schon. Wenn der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sich im Fernsehen auf dem Fenster lehnt, wie weit man doch digital sei, dann ist das doch eine gute Gelegenheit dem mal zu widersprechen. Politisch und seitens der oberen Ebene der Exikutive hat man sich nie auch nur einen Furz gekümmert. Die Schulen dürfen Geld aus dem Digitalpakt beantragen. Und damit sie etwas bekommen, müssen sie "Konzepte" vorlegen (also irgendeinen Mist zusammenschreiben). Wenn da wirklich mal ein Theman im Land gewesen wäre, müsste das ja anders aussehen. Dann hätte man uns neben den Geräten und der Software auch die Techniker für die Wartung, die Fortbildung und die Konzepte, was wir mit dem Kram machen sollen, schikcen müssen.
Jetzt haben wir gerade mal nix. Das wird jetzt einfach mal deutlich und dann kann amn das auch mal benennen.
Ich nutze auch meine privaten Internetzugang zum Abrufen der Dienst-Mails, das ist soweit OK. Aber es soll keiner auf die Idee kommen, mich dazu verpflichten zu wollen, mir z.B. Vorschriften zu machen, ich müsste die Mails zu bestimmten Zeiten oder in einer bestimmten Frequenz abrufen. Dann ist der Stecker schneller gezogen, als Laschets Armin "Digitalisierung" sagen kann.
Ja, es ist eien besondere Sitaution, in der man besonnen agieren muss. Dann darf ich eben auch erwarten, dass mir kein Wichtigtuer von Vorgesetzem mit "du musst" um die Ecke kommt.
Die Frage war, ob wir dazu verpflichtet werden können.
Solche Fragen gebe ich gerne denen, die sich damit auskennen. D.h., wenn mich jemand in die Pflocht nehmen möchte, frage ich ihn mal nach der Rechtsgrundlage für jene Weisung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da viel kommt.
Ein Beamter ist aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn verpflichtet, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können.
Wenn Morse dieser Pflicht nicht über den privaten Internetanschluß nachkommen möchte, so möge die Dienststelle darüber informiert werden, daß Mitteilung ausschließlich fernmündlich mitgeteilt werden.
Ich nutze auch meine privaten Internetzugang zum Abrufen der Dienst-Mails, das ist soweit OK. Aber es soll keiner auf die Idee kommen, mich dazu verpflichten zu wollen, mir z.B. Vorschriften zu machen, ich müsste die Mails zu bestimmten Zeiten oder in einer bestimmten Frequenz abrufen. Dann ist der Stecker schneller gezogen, als Laschets Armin "Digitalisierung" sagen kann.
Ich nutze in so einer Ausnahmesituation natürlich auch meinen privaten Zugang und bin gerne bereit unbürokratisch zu helfen und zu arbeiten.
Aber ich bin auch ganz bei dir, was den Zwang angeht. Sobald man mir jetzt mit Vorgaben kommt, wie ich was zu handhaben hätte (z.B. kam die Schulleitung auf die Idee, dass wir von allen SuS die Aufgaben zugeschickt bekommen sollen per mail um sie dann alle zu korrigieren), dann stelle ich auf stur.
Ja, ich versuche die SuS zu unterstützen, Material zu erstellen, Fragen zu beantworten. Ich werde aber sicher nicht von allen 300 SuS ihre Aufgaben korrigieren. Dann schließe ich mein privates E-Mail Fach und gut ist.
Wenn Morse diese Pflicht nicht über den privaten Internetanschluß nachkommen möchte, so möge die Dienststelle darüber informiert werden, daß Mitteilung ausschließlich fernmündlich mitgeteilt werden.
Auf dem Diensthandy. Läuft.
Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?
ich fass es nicht. Es herrscht gerade eine absolute Ausnahmesituation, selbst VW und Opel machen dicht, und dann kommt so eine Frage. Tut mir leid für die etwas unsachliche Ausdrucksweise, aber das wirkt auf mich jetzt sehr erbsenzählend.
(Arbeitgeber die sowas einfordern geben Ihren Mitarbeitern Firmen-Laptops (mit Firmen-SIM-Karte)).
Finde nur ich das absurd? Meine Nachbar*innen wissen gerade nicht, ob sie sich in zwei Monaten die Miete noch leisten können, meine Freundin, ob sie ihren Laden zumachen muss, mein Mann, ob er die anvisierte Stelle bekommt oder der Betrieb jetzt eher entlässt als einstellt.
Aber ja, vermutlich kannst du nicht gezwungen werden. Vielleicht kann man dich aber ins Schulamt beordern, sie dort zu lesen.
Wenn Morse dieser Pflicht nicht über den privaten Internetanschluß nachkommen möchte, so möge die Dienststelle darüber informiert werden, daß Mitteilung ausschließlich fernmündlich mitgeteilt werden.
Über's private Telefon? Gleiches Spiel. Der Dienstherr kann aber gerne einen Brief schicken. Das ist einfach und sicher.
Freiwillig ist es uns ja auch erlaubt, nachdem wir ein entsprechendes Formular unterschreiben und Haftung übernehmen.
Die Frage war, ob wir dazu verpflichtet werden können. (Arbeitgeber die sowas einfordern geben Ihren Mitarbeitern Firmen-Laptops (mit Firmen-SIM-Karte)).
Diskutier es aus. Wenn die Krise vorbei ist.
Ob's dazu rechtliche Vorgaben gibt, weiß ich nicht, aber ich rufe schon rein Interesse halber von Zuhause aus mind. einmal täglich meine dienstlichen Mails ab.
Mache ich auch so und find' nix dabei.
Sobald man mir jetzt mit Vorgaben kommt, wie ich was zu handhaben hätte (z.B. kam die Schulleitung auf die Idee, dass wir von allen SuS die Aufgaben zugeschickt bekommen sollen per mail um sie dann alle zu korrigieren), dann stelle ich auf stur.
Same here.
Ich habe über meine Dienstmail einen Verteiler eingerichtet und fange ab morgen an, Material zu verschicken.
Allerdings mit Lösungsblättern.
Ich bin tatsächlich auch nicht bereit, meine privaten Telefonnummern (Festnetz und Handy) zu verraten und mit den Kindern (bzw. deren Müttern) die Arbeitsblätter zu besprechen. Aufgaben plus Lösung, Selbststudium. Fertig.
Gut, ich muss allerdings auch dazusagen, dass es sich bei meiner Klasse um eine 5. handelt und wir intellektuelle Herausforderungen wie die "Wortarten", die "Satzglieder" oder das vertrackte Thema "Haupt- und Nebensatz" zu bewältigen haben... Das ist natürlich nicht zu vergleichen mit den Abschlussvorbereitungen, logo.
Ein Schulträger verbietet Lehrern nun das Betreten der Schulen.
Können Lehrer angewiesen werden ihren privaten Internet-Zugang zu nutzen um dienstliche E-Mail abzurufen?
Nachtrag:
Ich weiß jetzt nicht, ob ich Morse falsch verstanden habe.
Ich kriege meine Dienstmails hier zu Hause auf den Rechner, weil ich das Schulkonto quasi auf meinen Rechner "umgeleitet" habe.
Ist es das, worum es hier geht?
Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.
LG
Grünfink, DAU
Ich bin tatsächlich auch nicht bereit, meine privaten Telefonnummern (Festnetz und Handy) zu verraten und mit den Kindern (bzw. deren Müttern) die Arbeitsblätter zu besprechen.
natürlich nicht. Verlangt das jemand explizit?
Ich stelle Arbeitsblätter und Lösungen zur Verfügung. Die Schüler können mich via Dienstmail kontaktieren, und natürlich sitze ich jetzt viel vorm Rechner. Hab ja keinen Unterricht.
Ansonsten denke ich: mal 5e gerade sein lassen. Nicht zu viel Wallung. Was nicht geht, geht eben nicht.
Kritisch wird es wie gesagt bei den Prüflingen. Hoffentlich lassen sich die Länder da was Schlaues einfallen.
Verlangt das jemand explizit?
Nein, zum Glück nicht.
Unser SL hat das Telefon theoretisch als Kontaktmöglichkeit in den Raum gestellt, aber nichts dazu verlangt.
Der fröhliche Vorschlag mit der Telefonberatung kam von einer Mutter.
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