Teilzeit in Elternzeit

  • Hallo,


    ich erwarte im April mein erstes Kind. Bis zu den Sommerferien 2021 möchte ich gerne in Elternzeit zu Hause bleiben und ab den Sommerferien 2021 bis April 2022 Teilzeit in Elternzeit arbeiten (danach regulär Teilzeit ohne Elternzeit). Melde ich dafür einfach nur nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit an? Wie, wann und wo melde ich dann an, dass ich ab den Sommerferien 2021 wieder mit einigen Stunden einsteigen möchte? Und wie flexibel könnte ich den Wiedereinstieg verschieben (früher oder später wieder einsteigen)?

    Eine andere Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass ich eine Übertragung des dritten Jahres EZ auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag nicht mehr von Anfang an beantragen muss?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Eine andere Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass ich eine Übertragung des dritten Jahres EZ auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag nicht mehr von Anfang an beantragen muss?

    Das musst du gar nicht mehr beantragen, sondern auch nur noch anmelden nachher. Da du ja den Rest auch im Stück nimmst wird es ja maximal der 2. Abschnitt sein und somit kann der AG auch nicht ablehnen. (Also nach dem BEEG, Landerecht der Beamten kann ja was anderes regeln, wobei sich viele aufs BEEG berufen)


    Wie, wann und wo melde ich dann an, dass ich ab den Sommerferien 2021 wieder mit einigen Stunden einsteigen möchte?

    Kommt darauf an, ob ihr ein Formular habt, sonst würde ich formlos mitteilen (oder der Schulleitung), dass du voraussichtlich ab x TZ in EZ arbeiten möchtest.

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