Die NRW-Landesregierung präzisiert, dass der Heimunterricht den Charakter von Projektarbeit hat und nicht eine Abbildung des normalen Stundenplans über Videokonferenz oder so ist - eine sehr sinnvolle Entscheidung!
Außerdem weist der Staatssekretär an, dass anstehende Klausuren inkl. der Vorabiturklausuren erst nach den Osterferien geschrieben werden. Er nennt keine Ausnahmen, also können sich Schulen nicht da drum herum lavieren. (Ich bin sehr dankbar für diese klare Entscheidung - ich habe von etlichen Schulen gehört, wie erwartet vor allem Gymnasien, die diese Woche noch irgendwie Klausuren hinkriegen wollten, weil die SL zu dumm, unreflektiert und überfordert sind, zu erkennen, was überhaupt um sie herum passiert, und deshalb keine sinnvolle Priorisierung vornehmen können.)
ZitatAlles anzeigenII. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls
Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das
Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien
weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben
bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das
Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten,
fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen
unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.
Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler
wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die
Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die
Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit
der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten
(Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.
III. Schriftliche Leistungsnachweise
Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die
Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden
konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden
Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit
einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai
2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen,
die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung
zugelassen werden.
Ansonsten finden auch sonstige schriftliche Leistungsüberprüfungen bis
zum Ende der Osterferien nicht statt.