Unterricht draußen, Schulfahrten, .... alleine oder nicht alleine (Aus dem Galgenhumor-Thread)

  • Für mich klingt das nach spannenden Projekttagen :) Im Ernst: flächendeckend und dauerhaft sicher schwierig, aber so absurd finde ich den Gedanken nicht, Unterricht zumindest teilweise auch an der frischen Luft stattfinden zu lassen. Ich setze mich mit Kursen durchaus gerne auch einmal draußen auf den Schulhof oder die Wiese, um in anderer Umgebung Ideen zusammenzutragen usw.

  • Für mich klingt das nach spannenden Projekttagen :) Im Ernst: flächendeckend und dauerhaft sicher schwierig, aber so absurd finde ich den Gedanken nicht, Unterricht zumindest teilweise auch an der frischen Luft stattfinden zu lassen. Ich setze mich mit Kursen durchaus gerne auch einmal draußen auf den Schulhof oder die Wiese, um in anderer Umgebung Ideen zusammenzutragen usw.

    Aber das Curriculum, die Klausuren, das Abitur ist dann noch weniger schaffbar.


    (Es geht halt nur um die Aufbewahrung der lieben kleinen. Ich könnte mir nur vorstellen, 4 Tage Fernunterricht, 1 Tag in den Wald für soziales. Aber was ist, wenn etwas passiert? Ich bin bei jedem Wandertag froh, wenn ich alle heil wieder nach Hause gebracht habe. Und das jetzt täglich? Wöchentlich? )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei uns heißt es, dass man das Schulgelände NIE alleine mit der Klasse verlassen darf, es müsste immer eine zweite Aufsichtsperson dabei sein... Das macht die Sache nochmal komplizierter...

  • UPS... ich gehe in der Regel allein, wenn es im Umkreis ist.

    Und das ist auch richtig so. Schulfahrten ohne Übernachtung können in Nds problemlos von nur einer Lehrkraft begleitet werden, insbesondere bei leichten Aufsichtsverhältnissen.

  • Wir haben in fast allen Klassen seit etlichen Jahren I-Hilfen, da ist ein UnterrichtsGANG dann durchaus möglich, eine Tagesfahrt um so komplizierter, da es eine Kostenanerkennung braucht, eine Schulfahrt mit Übernachtung quasi unmöglich.

    Ich bin ganz deiner Meinung. Aber vielleicht mal ein kleiner Tipp. Wir hatten den Fall, dass eine I-Helferin ihr Kind auf die Klassenfahrt begleiten wollte. Nach ein wenig Diskussion hat der Landkreis die Kosten übernommen. Das ist wohl so auch rechtlich vorgesehen. Ich kann dir jetzt nicht die genauen Paragrafen nennen aber wir hatten damals einen Juristen, der das bestätigt hat.

  • Aber wenn ich im Nahraum der Schule das Gelände verlasse, würde ich allein gehen.


    Wir haben in fast allen Klassen seit etlichen Jahren I-Hilfen, da ist ein UnterrichtsGANG dann durchaus möglich, (...)

    Versteh ich das richtig: Du bist da dann nicht alleine, sondern eine zweite Person ist mit dabei, oder?

  • Versteh ich das richtig: Du bist da dann nicht alleine, sondern eine zweite Person ist mit dabei, oder?

    Wenn in der Klasse keine I-Hilfe ist, gehe ich auch allein mit der Klasse vom Schulgelände ins angrenzende Grüngelände und auch in den Straßenverkehr in Bullerbü, z. B. für eine Doppelstunde Unterricht.


    Die Vorgaben für die Radfahrprüfung bzw. -Erziehung wurden geändert, das sollen jetzt SportkollegInnen übernehmen. Aber auch das habe ich viele Jahre lang im übersichtlichen Gebiet allein gemacht.


    Aber ja, seit Jahren haben wir in sehr vielen Klassen I-Hilfen, die dann mit rausgehen, da sie ja ihr Kind begleiten. Gibt es einen Notfall, kann eine bei der Klasse bleiben und eine sich um den Notfall kümmern. (Wobei auch das immer von der Klasse und dem I-Kind abhängig ist, es gibt auch I-Kinder, die die Hilfe wirklich direkt neben sich brauchen, jederzeit.)


    Alles, was länger dauert, weiter weg ist, mit dem Bus oder Rad gefahren wird, mache ich nicht allein. Radtouren sichere ich mehrfach ab, da habe ich meine Erfahrungen gesammelt und wäre auch nicht mehr bereit, eine unterbesetzte Fahrt zu begleiten.


    Und es würde sicher auch Klassen geben, mit denen ich ausdrücklich NICHT rausgehen würde.

  • Nach ein wenig Diskussion

    Ja, die Diskussionen kenne ich zu Genüge. Unser Landkreis ist da wenig einsichtig und es ist erheblicher Aufwand, das nach vielen Debatten durchzudrücken und nicht meine Aufgabe, einen Anwalt zu beschäftigen.


    Davon abgesehen steht der I-Hilfe eine Ruhezeit zu, für sie gilt der Arbeitsschutz, der für mich nicht gilt, und in dieser Ruhezeit hat das Kind keine Begleitung. Die Verantwortung bleibt ohnehin bei mir.


    Wenn es schon im Klassenraum und am Vormittag zu vielen Konflikten kommt, sehe ich die Möglichkeit einer vernünftigen Klassenfahrt nicht, wenn das Land und der Landkreis nicht gewillt sind, entsprechende Bedingungen zu schaffen.

  • Da wir schon lange offtopic sind:

    es gibt auch I-Kinder, die die Hilfe wirklich direkt neben sich brauchen, jederzeit

    Natürlich gibt es Kinder, bei denen dies aus verschiedenen Gründen unabhängig vom Setting der Fall ist.


    Bei vielen Kindern, über die ich solche Aussagen von der Grundschule höre, denke ich aber, dass sie in ihrem Rahmen mehr Selbstständigkeit an einer passenden Förderschule lernen könnten. Ob für solche Kinder Inklusion so sinnvoll ist ...

  • Nein, nein, SchulFAHRTEN mache ich NIE allein, die Aufsichtsverhältnisse sind auch nie einfach, nicht bei Grundschülern, nicht bei Inklusion.

    Der Rd.Erl Schulfahrten spricht gezielt davon, dass bei Schulfahrten ohne Übernachtungen grundsätzlich eine Lehrkraft ausreichend ist. Die Frage nach den Aufsichtsverhältnissen stellt sich dort erst bei Fahrten mit Übernachtungen. Es spricht natürlich auch nichts dagegen, mehr Lehrkrafte hinzuzuziehen, wenn man sich das als Schule leisten kann. Gerade im Primarbereich kann ich gut verstehen, wenn man dies nicht alleine machen möchte. Rechtlich notwendig ist es aber nicht unbedingt.

  • Bei vielen Kindern, über die ich solche Aussagen von der Grundschule höre, denke ich aber, dass sie in ihrem Rahmen mehr Selbstständigkeit an einer passenden Förderschule lernen könnten. Ob für solche Kinder Inklusion so sinnvoll ist ...

    Vermutlich gehst du von deinem Bundesland aus.

    Hier gibt es ja bestimmte FöS im Grundschulbereich nicht oder nicht mehr.


    Bei Kindern mit ESE-Gutachten, die schon im Schulalltag laufend andere gefährden, würde ich keine 24/7-Aufsicht übernehmen wollen und auch nicht die Aufsicht, die währender berechtigten Ruhezeit der I-Hilfe entsteht.


    Ansonsten sind die Unterschiede der Kinder sehr groß, was die Selbstständigkeit betrifft, mit wie ohne I-Hilfe.

  • Der Rd.Erl Schulfahrten spricht gezielt davon, dass bei Schulfahrten ohne Übernachtungen grundsätzlich eine Lehrkraft ausreichend ist.

    Ja, aber am Ende kann man sich nicht einfach darauf berufen, wenn die Situation gefährlich war und jemand Schaden nimmt. Dann muss man deutlich nachweisen können, dass man alles richtig eingeschätzt hat.


    Bei Orkan fährt man auch nicht mit der Jolle aus Meer und beruft sich darauf, dass es prinzipiell möglich wäre.


    Viel eher macht sich die Landesschulbehörde einen schlanken Fuß, weil sie einer Lehrkraft die Aufsicht von Abfahrt bis Ankunft überträgt. Genau deshalb kann sich die Schule die weitere Aufsicht nicht leisten. Offenbar sind Schulfahrten nicht wichtig, wenn man deren geregelten Ablauf nicht gewährleisten möchte.

  • Ich weiß ja nicht, was du so für Wandertage u.ä. planst. Aber ich fahre mit Klassen sicher nicht mit Jollen auf dem Meer ;) Natürlich schaut man sich vorher genau an, welches Risikopotential ein Ausflug mit sich bringt und minimiert das, soweit es geht. Ins Schwimmbad geht es auch ohne Übernachtung sicher nicht alleine mit einer Klasse, ein einfacher Waldspaziergang ist da schon unkomplizierter. Im Ausgangsthread ging es noch darum, sich mit einer Klasse für Unterricht ins Freie zu setzen und dort hatte ich explizit den Schulhof oder eine Wiese nebenan erwähnt. Hierfür braucht es mit Sicherheit keine zweite Lehrkraft zur Begleitung.

  • Es kommt ja auch immer ganz stark auf die Lerngruppe an, was man unproblematisch alleine machen könnte und was nicht. Im Dezember, direkt vor den Schulschließungen, habe ich mit meinen 7ern noch in den letzten 30min unserer Doppelstunde einen Spaziergang gemacht (Wiesen und Felder grenzen direkt ans Schulgelände an an einer Seite). Das war tatsächlich ihre letzte Stunde vor den dann unerwartet früh kommenden Schulschließungen und damit ihre letzte Chance noch einmal als Gruppe legitim (mit Masken versteht sich) unterwegs zu sein, miteinader direkt sprechen zu können und sich auszutauschen. Das haben sie sehr genossen. Ich habe nur knapp über 20 SuS in der Teilgruppe um die es ging, die alle sehr brav sind, so dass das problemlos möglich war. Meine eine 8.Klasse würde ich selbst zu zweit nur mit Bauschschmerzen auf einen Ausflug begleiten, so viele "Sonderbetreuungskandidaten" gibt es in dieser.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Problem mit der Begleitung alleine ist, wenn doch mal ein Unfall passiert.

    Damit meine ich jetzt gar nicht die rechtlichen Aspekte.


    So eine Situation kann schneller aus der Kontrolle geraten als man denkt. Das hab ich vor ein paar Jahren mal erlebt, als eine Sportverletzung einer Schülerin zu hysterischen Anfällen inklusive Atemnot bei 3 weiteren führte, wovon eine einen Kreislaufkollaps erlitt. Diese Situation war trotz 2 weiteren in 1-Hilfe ausgebildeten Kollegen extrem schwer zu managen.

  • In der Regel wird bei uns das Schulgelände nicht alleine verlassen, da wir ja aber diverse sonstiges Personal, wie Erzieher, Sozialpädagoginnen, Schulhelfer usw. haben, geht das meist.


    Allerdings gibt es inzwischen doch Ausnahmen, nach normalem Stundenplan fahre ich nun immer mit einer Klasse alleine zum Schwimmen bzw. zurück, allerdings springen öfter Eltern ein.

    Nach normalem Stundenplan ist aber mein Kollege bereits in der Schwimmhalle, d.h. ich habe wirklich nur die Fahrt im Bus mit den Kindern alleine, das ist vertretbar.

Werbung