Sondermaßnahme Sonderpädagogik/Förderschule in Bayern

  • Hallo Liebe Lehrer und angehende Lehrer:gruss:,


    ich habe zwar mal nach meinen Tags gesucht, aber nichts gefunden was meine Frage beantwortet, deshalb erstelle ich mal ein eigenes Thema:_o_)


    Ich habe Lehramt Realschule studiert, und arbeite schon das 2. Jahr als angestellte Lehrerin befristet an einer Förderschule. Und ich muss sagen, mir gefällt es sehr gut :aufgepasst:

    Nun wurde ich über die Sondermaßnahme "Zusatzqualifikation für Förderschule" (in Bayern) informiert und habe eigentlich großes Interesse daran. "Eigentlich" deswegen, weil ich nur weiß, dass mein Unterricht 3 mal von einer Kommission besucht und bewertet, aber nicht wie bei einer Lehrprobe benotet wird (richtige Information?). Je mehr ich mit Kollegen rede, desto mehr Angst macht mir dieses Thema aber, weil jeder von anderen "problematischen" Ereignissen berichtet.


    Bevor ich mich noch mehr (eventuell auch umsonst) nervös machen lasse, wollte ich hier mal in die Runde fragen, ob jemand Erfahrung(en) mit der Sondermaßnahme gemacht hat oder jemanden kennt und mich darüber aufklären kann, wie diese denn genau abläuft.


    Bin über jede zusätzliche Information sehr dankbar:engel:

    LG

  • Bei mir an der Schule haben 2 diese Sondermaßnahme gemacht und keine fand es schlimm. Die Lehrproben wurden tatsächlich nicht mit Noten bewertet, sondern mit "bestanden" (es hätte auch "nicht bestanden" oder "noch nicht bestanden" gegeben). Es waren viele, viele Termine, einiges an Arbeit, aber beide sind sehr zufrieden, jetzt danach zumindest!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Kenn ich keinen und nachdem sie die Sopäds so dringend brauchen, wird das sicher nicht so oft passieren :aufgepasst:

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Darf ich mal die neugierige Frage stellen, was passiert, wenn man nicht besteht?

    Weiß ich auch nicht, aber ich glaube dann kannst du als Aushilfslehrtkraft (mit der Eignung aus einer anderen Schulart) weiterhin befristet eingestellt werden:gruebel:

  • Vor wenigen Jahren gab es eine Begrenzung, die möglicherweise nicht mehr gilt: Es war nur erlaubt an einer Schulart 3 (evtl waren es 2?) Schuljahre zu unterrichten, danach hätte man sich eine andere Schulart suchen müssen für die nächsten 3 (2?) Jahre.


    Es gibt ja nicht nur bestanden und nicht bestanden, sondern geeignet - noch nicht geeignet - nicht geeignet. Falls man noch nicht geeignet ist, hat man dann noch die Möglichkeit sich die Verbeamtung abzuholen.

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