Ich meine, die Schule wäre sogar verpflichtet, die Eltern zu verständigen, wenn ein minderjähriges Kind nicht zur Schule kommt und nicht abgemeldet ist. Es könnte ja auf dem Schulweg etwas passiert sein.
Ich wollte gerade mal nach einer Grundlage dafür suchen, aber die BASS NRW Seite funktioniert gerade nicht. Darum bin ich mir nicht sicher.