Hallo,
Schulschließungen werden evtl. kommen, und es gibt auch schon Vorstellungen von Schulen, wie die Weiterarbeit sichergestellt werden soll (z.B. http://gesamtschule-eifel.de/corona-vorbereitet-sein). Meine eigene Schule verfolgt ein ähnliches Ansinnen.
Wäre jetzt nicht ein guter Zeitpunkt für die Gewerkschaften, darauf hinzuweisen, dass unser Dienstherr leider vergessen hat uns für dieses Vorgehen mit den notwendigen dienstlichen IT-Mitteln auszustatten? Denn die Lehrer sitzen ja auch nicht in der Schule, müssten also ihre private IT nutzen.
Abgesehen davon sind ja evtl. auch personenbezogene Daten betroffen (z.B. eine individuelle Rückmeldung zu einer eingereichten Leistung mit Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten). Dafür müsste in NRW eine Erlaubnis der Schulleitung vorliegen, die zumindest an meiner Schule niemand hat.
Und eine Pflicht für Schüler, private IT zu nutzen, halte ich für schon zweimal nicht gegeben, was auch bedeutet, dass ich nichts von dem für den nächsten Unterricht voraussetzen darf. Denn zwei bis drei Schüler und Eltern werden sich garantiert dagegen stellen.
Ich geb meinen Schüler dann nächste Woche mal die Buchseiten, die Sie im Falle des Falles durcharbeiten sollen....
Gibts es an euren Schulen schon Überlegungen, die auch die juristische Seite beachten?