Abschluss für Bildungsgang, den man nicht besuch hat (knifflige rechtliche Frage)

  • NRW!


    Eine Frage: Kann ein Schüler, der einen Bildungsgang/ eine Klasse nicht besucht hat, dennoch den dort verliehenen Abschluss/ das entsprechende Zeugnis bekommen, wenn er in der Klasse darunter sehr gute Leistungen bringt?


    * Schüler der 2. Klasse hat nur 1er, kann er unterjährig (Ostern) in die 3. Klasse springen?


    * Schüler der Berufsfachschule 1 (HA 10) hat nur 1er, kann er unterjährig in die BFS2 springen und dort die FOR machen?


    * Ich nehme an, in die Qualifikationsphase springen, ist unmöglich.


    Kennt jemand zufällig (abgesehen von Gemauschel in der jeweiligen Schule) rechtlich verbindliche Paragraphen dazu? Gibt es vielleicht zusätzliche Prüfungen, die man ablegen kann?


    Liebe Grüße

  • Hi!


    Der erste Fall ist kein Problem. In NRW gibt es die offene Schuleingangsphase. Das Kind kann hier ein bis drei Jahre in den ersten zwei Schuljahren verweilen. Deshalb wäre eine Übergang in die 3. Klasse bereits nach der 1. Klasse möglich gewesen. https://www.schulministerium.n…leingangsphase/index.html


    Fall 2 ist laut unserer Berufsberarterin und den Koordinatoren des kooperierenden Berufskollegs nicht möglich. Vielleicht hat hier jemand noch die gewünschten Paragraphen.

  • Fall 1 bin quasi ich selber. Ging problemlos.

    Ist aber auch schon ne Weile her - Anfang 80er.

    Hab nen Test gemacht, Rektor hats befürwortet, und dann gings vom 1. Halbjahr 2 ins zweite Halbjahr 3.

    Ich denke, das sollte auch jetzt noch möglich sein, nur vermutlich mittlerweile mehr Papierkram.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
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  • Fall 1 bin quasi ich selber. Ging problemlos.

    Ist aber auch schon ne Weile her - Anfang 80er.

    Hab nen Test gemacht, Rektor hats befürwortet, und dann gings vom 1. Halbjahr 2 ins zweite Halbjahr 3.

    Ich denke, das sollte auch jetzt noch möglich sein, nur vermutlich mittlerweile mehr Papierkram.

    Kein Papierkram. Es gilt auch nicht als Überspringen, so wie das Verbleiben für drei Jahre nicht als Wiederholen gilt und sich auch nicht auf die Schulpflicht auswirkt.

  • Paragraphen gerade auch nicht, allerdings erfüllt Fall zwei unterjährig schlicht die Aufnahmebedingungen der BFS2 nicht. Kein HS10, keine BFS2. Und da die BFS1 einjährig ist und das halbjahreszeugnis nur ein "Zwischenstand" ist und danch die noten fortlaufend weitergesammelt werden, hat die Person in Fall zwei keine formale zugangsberechtigung.

    Die BSF2 ist ja nicht sowas wie eine Oberstufe, in die man automatisch "hochrückt", wenn die Noten passen. Im Grunde sind das zwei verschiedene Bildungsgänge für die man sich je separat bewirbt.

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