Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Ich bin gerade etwas verwirrt. Warst Du das nicht mit der Geschichte, dass eine Kollegin darum gebeten hat, dass auf der gemeinsamen Busfahrt alle eine Maske tragen sollten. Du hattest meiner Erinnerung es damals begrüßt, dass der Schulleiter diesen Wunsch abgelehnt hat. Das hörte sich nicht nach gegenseitigen Respekt an ...

  • Und rein rechtlich gibt es überhaupt keine Konsequenzen bei Infektionskrankheiten. Da muss dir erstmal jemand einen Vorsatz nachweisen, das wird in 99% der Fälle nix.


    Keine Maske mit Erkältung = vorsätzliche Körperverletzung... also jetzt wirst du echt albern.

    Rein rechtlich muss man dir keinen Vorsatz nachweisen. Da reicht schon Fahrlässigkeit. Wann diese vorliegt, ist natürlich eine andere Sache ...

    FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG, § 229 STGB

    Eine Strafbarkeit ist eventuell auch möglich, wenn man selbst noch gar nicht sicher weiß, dass man sich mit dem Corona-Virus infiziert hat. In einem solchen Fall ist eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB denkbar. Für eine solche fahrlässige Körperverletzung ist es wie bei der vorsätzlichen Körperverletzung erforderlich, dass eine „körperliche Misshandlung“ oder „Gesundheitsschädigung“ gegeben ist. Allerdings muss diese im Falle der fahrlässigen Körperverletzung nicht vorsätzlich hervorgerufen werden, sondern vielmehr fahrlässig. Fahrlässiges Handeln setzt voraus, dass Sorgfaltsstandards, wie z.B. bestimmte Verhaltensregeln missachtet werden, die ein Durchschnittsbürger in der gleichen Situation befolgt hätte. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn man aufgrund von engem Kontakt zu einer anderen infizierten Person von einer eigenen Ansteckung ausgehen müsste, jedoch trotzdem Kontakt mit anderen Personen hat, die sich in Folge dessen anstecken.

    Wer eine solche fahrlässige Körperverletzung begeht, wird gemäß § 229 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.


    Quelle: https://www.bg-anwalt.de/infot…/strafbarkeit_corona.html

  • Rein rechtlich muss man dir keinen Vorsatz nachweisen. Da reicht schon Fahrlässigkeit. Wann diese vorliegt, ist natürlich eine andere Sache ...

    FAHRLÄSSIGE KÖRPERVERLETZUNG, § 229 STGB

    Eine Strafbarkeit ist eventuell auch möglich, wenn man selbst noch gar nicht sicher weiß, dass man sich mit dem Corona-Virus infiziert hat. In einem solchen Fall ist eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB denkbar. Für eine solche fahrlässige Körperverletzung ist es wie bei der vorsätzlichen Körperverletzung erforderlich, dass eine „körperliche Misshandlung“ oder „Gesundheitsschädigung“ gegeben ist. Allerdings muss diese im Falle der fahrlässigen Körperverletzung nicht vorsätzlich hervorgerufen werden, sondern vielmehr fahrlässig. Fahrlässiges Handeln setzt voraus, dass Sorgfaltsstandards, wie z.B. bestimmte Verhaltensregeln missachtet werden, die ein Durchschnittsbürger in der gleichen Situation befolgt hätte. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn man aufgrund von engem Kontakt zu einer anderen infizierten Person von einer eigenen Ansteckung ausgehen müsste, jedoch trotzdem Kontakt mit anderen Personen hat, die sich in Folge dessen anstecken.

    Wer eine solche fahrlässige Körperverletzung begeht, wird gemäß § 229 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.


    Quelle: https://www.bg-anwalt.de/infot…/strafbarkeit_corona.html

    Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.


    Letztes Jahr wäre das sicher noch anders gewesen. In der Quelle kann ich aber kein Datum sehen.

  • ber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen.

    Nein, das darf MAN nicht, sondern das dürfen nur Personen in einzelnen Bundesländern!

    Außerdem haben diese Bundesländer dann z.B. auch eine Maskenpflicht für diejenigen. Wenn du gegen diese Dinge verstößt, dann ist es eben schon wieder Vorsatz.


    Also nein, so einfach, wie du dir das vorstellst ist es eben genau nicht!

  • Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.


    Letztes Jahr wäre das sicher noch anders gewesen. In der Quelle kann ich aber kein Datum sehen.

    Die Rechtsgrundlage wurde nicht geändert. Das was sich ändert ist, was man als fahrlässiges Verhalten ansieht und was nicht. Und es ist auch so, dass es am Ende auf den Einzelfall ankommt. Kein Gericht ist da sicherlich falsch.

    Es gibt übrigens meines Wissens auch kein Gesetz, die sagt dass du infiziert zur Arbeit gehen musst. Es nur nicht explizit verboten. Nehmen wir mal den Fall an, dass Du weißt, dass du infiziert bist und du weißt ebenfalls, dass dein Schreibtischgegenüber Risikopatient ist. Mal gucken, was ein Gericht dann sagt...

  • Ich belasse es jetzt dabei. Ihr wollt in der merkwürdigen Scheinwelt verharren und selbstgefällig andere verurteilen.


    Ich bin froh dass die Gesellschaft aus diesem Zustand herausgekommen ist, vielleicht schafft ihr es ja irgendwann auch. Oder auch nicht ist eure Entscheidung. Bitte lasst andere einfach in Frieden, vielleicht ist es ja auch nur hier so schlimm und im echten Leben seid ihr gar nicht so. Ich würde es mir für euer Kollegium und die Schülerschaft sehr wünschen.

  • Aber man darf ausdrücklich coronapositiv zur Arbeit gehen. Diese Erlaubnis entbindet mich direkt davon. Es wird keine Gericht geben vor dem sowas bestand hat.

    Das verkürzt du etwas stark. Zum Einen gilt das nur bei Symptomfreiheit und fittem Allgemeinzustand, andernfalls dürfte i.d.R. dennoch eine AU vorliegen. Andererseits sind in diesem Fall explizit Schutzmaßnahmen gefordert. Dazu gehört z.B. die räumliche Trennung von anderen Arbeitnehmern, aber möglicherweise auch eine Maskenpflicht.

  • In Sachsen werden schwangere Kolleginnen übrigens noch regelmäßig präventiv ins Beschäftigungsverbot geschickt. Auch das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders, hier gelten aber offenbar noch irgendwelche Verordnungen vom Vorjahr. So ganz überzeugt von der Harmlosigkeit von Covid ist offenbar noch nicht jeder. Maskenpflicht gibt es nur noch in Krankenhäusern und da gehört sie auch hin. Sonst gibt es keine Maskenpflicht mehr und die Impfpflicht kam bekanntlich nie. Wer sich hier immer noch über seine Einschränkungen aufregt, mag sich vielleicht einfach gerne aus Prinzip aufregen, weil Gründe gibt es dafür keine.

  • Ich sehe hier sich niemand über die Einschränkungen aufregen, nur über gewünschte weitere Einschränkungen. Ich finde es gut, dass wir keine allg. Maskenpflicht mehr haben und die Impfpflicht wäre völlig lächerlich gewesen (im nachhinein).

  • Die kann man ja nicht mal mehr privat verkaufen, es besteht doch kaum noch Nachfrage.

    Bei uns liegen hunderte (keine Übertreibung) dieser Tests im Lehrerzimmer und keiner weiß wohin mit all dem Plastikmüll. Ich habe noch 2-3 zu Hause und habe letztens einen gemacht, als ich erkältet war. Maske tragen bei uns Leute, die erkältet sind und 1-2 Leute mit schweren Vorerkrankungen.

    Alles in allem interessiert das Thema fast niemanden, die Diskussion hier wirkt auf mich irgendwie wie vom andern Stern.

  • Bei uns liegen hunderte (keine Übertreibung) dieser Tests im Lehrerzimmer und keiner weiß wohin mit all dem Plastikmüll.

    Bei uns wird nicht mehr so streng abgezählt für die Kollegen, aber mehr als drei pro Woche bekommt eigentlich kein Schüler (zwei in der Schule, einer für zuhause). Da sieht man deutliche Unterschiede.

    Dementsprechend hoch ist auch weiterhin die Nachfrage in den Geschäften und sie würden sich auch verkaufen lassen. Kenne genügend, die immer wieder nachkaufen (müssen).

  • Alles in allem interessiert das Thema fast niemanden, die Diskussion hier wirkt auf mich irgendwie wie vom andern Stern.

    Ja, hier interessiert es halt 2,3 (oder mehr?) Leute und die tauschen sich darüber aus.

    Ich kenne aus meinem realen Leben auch nur noch genau eine Familie, die sich an irgendwas hält, ansonsten ist Corona gar kein Thema mehr (mit meiner fast 86jährigen Mutter mal am Rande noch).

    Du wirst sicher in jedem Kollegium, in jeder Ubahn, in jedem Geschäft noch mindestens einen treffen, der noch Maske trägt und mit dieser Person könntest du dann die gleiche Diskussion wie hier führen.

    Wir haben zB nur noch einen Kollegen, der Maske trägt, weil seine Frau diese Tage entbinden wird.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Alles in allem interessiert das Thema fast niemanden, die Diskussion hier wirkt auf mich irgendwie wie vom andern Stern.

    Ich finde es vollkommen in Ordnung, wenn man mit Corona abgeschlossen hat. Aber es schon spannend, dass 2-3 Leute, die mit Corona eigentlich abgeschlossen haben, hier fleißig posten. Ist das nicht ein Widerspruch?

  • Ich finde es vollkommen in Ordnung, wenn man mit Corona abgeschlossen hat. Aber es schon spannend, dass 2-3 Leute, die mit Corona eigentlich abgeschlossen haben, hier fleißig posten. Ist das nicht ein Widerspruch?

    Ich schaue auch gerne Videos zu oder von Flachherdlern, religiösen Fundamentalisten oder bodypositivity Advokaten. Ich finde es spannend wie Menschen sich in einer falschen Idee verrennen können.

  • Ich schaue auch gerne Videos zu oder von Flachherdlern, religiösen Fundamentalisten oder bodypositivity Advokaten. Ich finde es spannend wie Menschen sich in einer falschen Idee verrennen können.

    Ok, und dann diskutierst du mit Ihnen? Spannendes Hobby ...

Werbung