Hier findest du einige Antworten.
Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind z.B. verboten. Nachdem es keine FFP2-Pflicht gibt, sondern nur die Empfehlung, wird es auch keine Regelung zu Tragepausen geben, kann ich mir vorstellen. Ob man die Kolleginnen informieren muss, wäre interessant, ja. Das würde ich mir wünschen. Vermutlich wird man aber nicht müssen - Datenschutz.
Mal davon abgesehen, dass ich das Gleiche gerade vorher auch schon gepostet habe, steht in deinem Artikel, dass es eine verbindliche Maskenpflicht für Infizierte gibt.
Ich zitiere mal aus deinem eigenen Link:
„An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.“
Dazu ist es eine Verfügung. Es wird sicherlich irgendwann irgendwelche Klagen geben. Da wird man sehen wie nachher Gerichte das Beurteilen. Letztlich ist der Ansatz, dass eine Maskenpflicht reicht um Infektionen zu verhindern, auch politisch umstritten. Das RKI, der Bund und andere Bundesländer sehen es bekanntlich anders.