Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Hier findest du einige Antworten.

    Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind z.B. verboten. Nachdem es keine FFP2-Pflicht gibt, sondern nur die Empfehlung, wird es auch keine Regelung zu Tragepausen geben, kann ich mir vorstellen. Ob man die Kolleginnen informieren muss, wäre interessant, ja. Das würde ich mir wünschen. Vermutlich wird man aber nicht müssen - Datenschutz.

    Mal davon abgesehen, dass ich das Gleiche gerade vorher auch schon gepostet habe, steht in deinem Artikel, dass es eine verbindliche Maskenpflicht für Infizierte gibt.

    Ich zitiere mal aus deinem eigenen Link:

    „An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.“

    Dazu ist es eine Verfügung. Es wird sicherlich irgendwann irgendwelche Klagen geben. Da wird man sehen wie nachher Gerichte das Beurteilen. Letztlich ist der Ansatz, dass eine Maskenpflicht reicht um Infektionen zu verhindern, auch politisch umstritten. Das RKI, der Bund und andere Bundesländer sehen es bekanntlich anders.

  • https://www.bayern.de/holetsch…ielte-maszlig/?seite=2453


    Hier findest du einige Antworten.

    Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind z.B. verboten. Nachdem es keine FFP2-Pflicht gibt, sondern nur die Empfehlung, wird es auch keine Regelung zu Tragepausen geben, kann ich mir vorstellen. Ob man die Kolleginnen informieren muss, wäre interessant, ja. Das würde ich mir wünschen. Vermutlich wird man aber nicht müssen - Datenschutz.

    Danke!


    Aus dem Link:


    „Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.“


    Und:


    Tätigkeitsverbot für in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige. Das Tätigkeitsverbot gilt nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit die oben genannten Personen jeweils in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind.


    Da stellen sich mir einige Fragen. Zum einen: brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderung in heilpädagogischen Tagesstätten keinen Schutz oder warum sind diese so explizit ausgenommen? Das ist insbesondere deshalb interessant, weil viele Kinder mit Behinderung keine Maske tragen können. Und dann stellt sich die Frage natürlich genauso für Förderschulen, insbesondere solche, die sehr gefährdete SuS besuchen (KmE, gE). Dürfen da auch positive Menschen arbeiten und Kinder trotz positivem Test die Schule besuchen, auch wenn schwerstbehinderte SuS in der Klasse sind? Haben die Eltern in solchen Fällen nicht mal ein Anrecht darauf, informiert zu werden, um selbst entscheiden zu können, ob sie ihr gefährdetes Kind schicken wollen?


    Zum weiteren Text: wer bestimmt denn, wer genau „vulnerable Personen“ sind? Und woher weiß man denn so genau, wer alles gefährdet ist oder nicht?


    Mal so allgemein: kann aus „arbeiten dürfen mit positivem Test“ nicht bald auch ein „arbeiten müssen mit positivem Test“ werden, zumindest wenn jemand keine sehr schweren Symptome hat? Kann der AG dann Druck machen und der Hausarzt sich weigern, den AN krankzuschreiben? Dann ist nicht mehr viel mit „Eigenverantwortung“, denn wer andere schützen möchte, indem er/sie sich freiwillig isoliert, darf das dann ggf. bald gar nicht mehr?

  • Mal so allgemein: kann aus „arbeiten dürfen mit positivem Test“ nicht bald auch ein „arbeiten müssen mit positivem Test“ werden, zumindest wenn jemand keine sehr schweren Symptome hat?

    Drei Tage zumindest darfst du ja ohne Krankschreibung daheim bleiben, aber ich finde es auch problematisch, besonders: wo fangen Symptome an? Leichter Schnupfen? Wie leicht? Kopfschmerzen? Wie stark?


    Da stellen sich mir einige Fragen. Zum einen: brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderung in heilpädagogischen Tagesstätten keinen Schutz oder warum sind diese so explizit ausgenommen? Das ist insbesondere deshalb interessant, weil viele Kinder mit Behinderung keine Maske tragen können. Und dann stellt sich die Frage natürlich genauso für Förderschulen, insbesondere solche, die sehr gefährdete SuS besuchen (KmE, gE).

    Sehr gute Frage, habe ich mir beim Lesen auch genauso gestellt!

  • Mal davon abgesehen, dass ich das Gleiche gerade vorher auch schon gepostet habe, steht in deinem Artikel, dass es eine verbindliche Maskenpflicht für Infizierte gibt.

    Ich zitiere mal aus deinem eigenen Link:

    „An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.“

    Dazu ist es eine Verfügung. Es wird sicherlich irgendwann irgendwelche Klagen geben. Da wird man sehen wie nachher Gerichte das Beurteilen. Letztlich ist der Ansatz, dass eine Maskenpflicht reicht um Infektionen zu verhindern, auch politisch umstritten. Das RKI, der Bund und andere Bundesländer sehen es bekanntlich anders.

    Ich weiß gar nicht, warum du mit mir diskutieren willst, zumindest kommt es mir allein schon aufgrund der Schriftgröße so vor, als würdest du es wollen.

    Wenn du das alles schon wusstest, ist es ja prima. Können wir uns die Unterhaltung ja sparen.

    Es steht da übrigens auch ca. in der Mitte Genaueres zur Maskenpflicht: Es gibt eine verbindliche Maskenpflicht für Infizierte (das war eine deiner offenen Fragen vorhin), aber FFP2 ist nur empfohlen, nicht verbindlich (und das beantwortet deine Frage zu den Tragepausen).

    Wenn du das alles schon wusstest, warum stellst du dann diese Fragen? Und ich mache mir noch die Mühe, sie zu beantworten...


    Ich habe die Regeln nicht gemacht und mein Job ist es auch nicht, sie zu verteidigen.

    Ich weiß auch nicht, was der Wegfall der Isolationspflicht nun wirklich für Auswirkungen haben wird, aber man wird sehen. Ganz so schwarz wie du sehe ich es nicht. Und aufregen möchte ich mich darüber auch nicht, was auch mein gutes Recht ist. ;)

  • @Roswitha: Ich denke, dass das ganze ein Schnellschuss ist. Wie bereits geschrieben, kommen auch noch juristische Aspekte dazu. Was ist wenn mein Kollege Risikopatient ist? Verhindere ich durch reines Maskentragen wirklich eine Infektion?


    Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) Die neuen Varianten bleiben / werden so harmlos, dass eine Infektion unproblematisch ist

    b) Eine Infektion ist/wird problematisch und Gerichte kassieren die Verfügung wieder ein.


    Kathie:

    Ich sehe weder schwarz noch stelle ich fragen. Quittengelee hat meine Aussage kritisiert und ich habe versucht darzustellen, dass es nicht um das Testen sondern um den Umgang mit Infizierten geht. Dazu habe die Aussage kritisiert, dass man einfach so dann zu Arbeit gehen kann.

  • Entschuldige, dass ich nochmal was sagen muss, aber

    Es ging um die Frage, was das Ende der Isolation in der Praxis bedeutet. Und da stellt sich die Frage, ob ich einfach so zur Arbeit gehen kann, ob ich mit Maske arbeiten gehen kann oder ob ich gar nicht zur Arbeit gehen kann.


    Aber diese Frage stellt sich eigentlich nicht, denn in vier Bundesländern kannst du dann mit Maske arbeiten gehen. Vielleicht geben bestimmte Arbeitgeber anderes vor, wenn das geht, aber so ist momentan der Stand der Dinge (ab morgen).


    Nein, kannst Du eben nicht so einfach. Darum geht doch die ganze Diskussion. Erstmal besteht in den übrigen Bundesländern immer noch eine Isolationspflicht. In den vier Bundesländern musst du meines Wissens in jedem Land eine ffp2-Maske durchgehend tragen. Einfach so zur Arbeit ist da auch nicht.


    Nochmal: Es gibt um die Bundesländer, in denen die Isolationspflicht aufgehoben wird, nicht um die anderen. Du kannst dort dann in den meisten Berufen nach jetzigen Stand arbeiten, wenn du symptomfrei positiv bist, eine FFP2 Maske wird empfohlen, eine medizinische ist Pflicht.

    Ein paar Fragen hast du nämlich schon gestellt oder warst dir nicht sicher.

  • Bei uns musste das genau dokumentiert werden. Die Schulleitung hat peinlich genaue Listen geführt. Wer um 9 noch nicht alle SuS vermerkt hatte, wurde ausgerufen usw. Ist das sachsenspezifisch oder nur typisch für unsere SL?

    Aber ob die Listen noch existieren...? wäre datenschutzrechtlich interessant.

    Bis Februar 2022 wurde das bei uns auch penibel dokumentiert. Da ist jeder Infektions- und Quarantänefall namentlich bekannt.

  • Nochmal: Es gibt um die Bundesländer, in denen die Isolationspflicht aufgehoben wird, nicht um die anderen. Du kannst dort dann in den meisten Berufen nach jetzigen Stand arbeiten, wenn du symptomfrei positiv bist, eine FFP2 Maske wird empfohlen, eine medizinische ist Pflicht.

    Ein paar Fragen hast du nämlich schon gestellt oder warst dir nicht sicher.

    Ich gratuliere. Dann weißt Du anscheinend mehr als die zuständigen Ministerien:


    https://www.news4teachers.de/2…n-beim-kultusministerium/


    Dazu kommt übrigens immer noch der juristische Aspekt, den ich bereits mehrfach erwähnt habe.


    Aber ich denke, dass ich bei dem Thema nun raus bin. Wir drehen uns im Kreis und letztlich werden die betroffenen Bundesländern das sicherlich noch präzisieren. Ich wohne übrigens keinen der Bundesländer. Mir geht es durchaus generell um die Problematik.

  • Deine süffisanten Bemerkungen mir gegenüber sind unangebracht.


    Für alle, die es interessiert:


    Hier die Allgemeinverfügung

    https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-631/


    Und hier eine Zusammenfassung, auch das Kultusministerium äußert sich kurz

    https://www.br.de/nachrichten/…ve-in-bayern-gilt,TNFmfCI


    Drei Tage zumindest darfst du ja ohne Krankschreibung daheim bleiben, aber ich finde es auch problematisch, besonders: wo fangen Symptome an? Leichter Schnupfen? Wie leicht? Kopfschmerzen? Wie stark?

    Hierzu möchte ich noch spezifizieren, dass man generell ohne Krankschreibung natürlich nicht einfach so zuhause bleiben darf, sondern nur, wenn man krank ist (und bis jetzt natürlich z.B. auch, wenn man aufgrund eines positiven Tests in Isolation war).

  • Meine Mutter und ich waren am Wochenende in Kienbaum zu Fortbildungen und haben konsequent selbst bei den Sportkursen Maske getragen, leider waren es sehr wenige sonst (obwohl in den Fluren usw. überall drum gebeten wurde).


    Am albernsten war dann eine von unserem Verein, die nun meinte, dass sie die nächste Woche zuhause wegen ihrer Eltern nun Maske tragen würde. Nunja, evtl. wäre das Wochenende da einfacher und sinnvoller gewesen!


    Aber Logik und Corona passt einfach nicht!

  • Mich würde mal interessieren, ob diejenigen unter uns, die schon infiziert waren, jetzt wieder Maske tragen oder es sein lassen.


    Hatte Corona und bin mir nicht sicher ob mit oder ohne Maske in die Schule. Finde die schon störend und habe sie seit Sommer nicht mehr getragen.

  • Ich habe sie vorher nicht getragen und hinterher auch nicht. Was hat das mit deiner Entscheidung zu tun?

  • Mich würde mal interessieren, ob diejenigen unter uns, die schon infiziert waren, jetzt wieder Maske tragen oder es sein lassen.


    Hatte Corona und bin mir nicht sicher ob mit oder ohne Maske in die Schule. Finde die schon störend und habe sie seit Sommer nicht mehr getragen.

    Ich hatte zweimal Corona (beide Male nicht in der Schule infiziert!) und trage sie durchgängig, einfach weil ich keine Lust darauf habe und weil nach der Corona-Infektion mein Immunsystem auch ziemlich schwach war.

  • Mich würde mal interessieren, ob diejenigen unter uns, die schon infiziert waren, jetzt wieder Maske tragen oder es sein lassen.


    Hatte Corona und bin mir nicht sicher ob mit oder ohne Maske in die Schule. Finde die schon störend und habe sie seit Sommer nicht mehr getragen.

    Ich hatte noch kein Corona, beobachte aber bei Kolleg*innen kein System: Manche tragen nach ihrer Infektion Maske, manche nicht. Neu ist das Masketragen bei einfachen Erkältungskrankheiten (was ich als sehr kollegial und verantwortungsbewusst empfinde), natürlich nur bei leichtem Schnupfen und nicht einer Erkältung, bei der man eigentlich ins Bett gehörte.

  • Ich hatte Corona. Haben Sie im Sommer und auch schon im Frühjahr nach der Infektion nicht getragen, weil ich das Infektionsrisiko als gering eingeschätzt habe. Momentan trage ich sie wieder. Nach allem was mein weiß, sollte man eine Infektion dringend vermeiden. Daher trage ich die Maske dann, wenn die Infektionsgefahr aus meiner Sicht erhöht ist.

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