2. Natürlich sind Grundschullehrer und Förderschullehrer Lehrer und keine Kinderbetreuer, aber der Betreuungsaspekt ist definitiv schon gegeben. Nicht ohne Grund haben die Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten, wenn Distanzunterricht war.
Die Aufsichtspflicht ist nicht klar in Minuten und Stunden geregelt, aber das Gesetz sieht vor, dass Kinder (bis 13) zu beaufsichtigen sind.
Für Jugendliche (ab 14 Jahren) gibt es keine Begrenzung mehr, man darf sie allein lassen und auch mit Erlaubnis allein verreisen lassen, obwohl generell die Aufsichtspflicht weiterhin gilt.
Die Notbetreuung in der Schule wird also bis 13 Jahre angeboten, um dieser Aufsichtspflicht (der Eltern) entgegenzukommen. Deshalb ist sie für Klasse 1-6 angesetzt.
Dazu gehört auch, dass die Kommunen Betreuungsangebote für Schulpflichtige Kinder bereitstellen muss …
https://familienportal.de/fami…-ueber-sechs-jahre-125520
… müsste, unsere Kommune macht sich da einen schlanken Fuß. Der Hort wäre teuer, den gibt es nicht in unserer Region. Für den Ganztag muss in der Regel gebaut werden, auch zu teuer für klamme Kommunen oder solche, zumindest eine Mensa, alles andere muss dann in den Klassenräumen stattfinden. Auch das ist teuer für klamme Kommunen oder solche, die den Sinn nicht verstehen.
Ganztagsschulen ersetzen das Angebot mit günstigeren Arbeitskräften und Zuschuss vom Land und Lehrkräften, die es organisieren und aufrecht erhalten.
Wenn es heute entschieden wird, müssen die geboosterten KollegInnen nicht mehr in Quarantäne und werden dann die Notbetreuung in Klasse 1-6 aufrecht erhalten.