Ich könnte mir gut vorstellen, daß man da als ultima Ratio dann doch den Impfzwang (und nicht bloß die Impfpflicht) einführt, wie sie im Soldatengesetz §17a bereits verankert ist. Als ich damals als Wehrpflichtiger gefragt habe, ob das alles wirklich not tut, also vier Impfungen mit Mehrfach-Präparaten gleichzeitig, kam die Ärztin jedenfalls gleich mit §17a. Wenn man sowas gegen Wehrpflichtige, die ja schon mit Zwang in den Staatsdienst gepreßt wurden, verhängen kann, warum dann nicht auch gegen den Rest der Bevölkerung?
Mal überlegen Vielleicht weil der Soldat eine andere Rechtsstellung als der Rest der Bevölkerung hat, aus dem Pflichten aber auch Rechte hervorgehen?
Paragraph 1: "Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden." Als Kenner des Gesetzes weist du bestimmt, was das bedeutet? Kläre uns gerne auf.
Der Soldat darf übrigens auch nicht "...seine Gesundheit... vorsätzlich oder grobfährlassig beeinträchtigen." ebd. Also nix mehr mit sinnlos vollaufen lassen