Alles anzeigenIn der Rundberfügung steht:
„i) Zutrittsverbot: Wenn Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis am von der Schule fest- gelegten Testtag vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Schü- lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern- aufgaben versorgt.
Für Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen oder durchführen lassen, be- steht kein Zutrittsverbot, sofern der Test ein negatives Ergebnis aufweist.“
Wenn man es darauf ankommen lassen will, kann man es doch auch so auslegen, dass man Distanzlernen machen kann, wenn kein Testergebnis vorliegt.
Diese Auslegung könnte man auch dann wählen, wenn die Tests nicht in ausreichender Zahl vorliegen, da gab es aber an anderer Stelle eine Einschränkung.
Aus welcher Rundverfügung stammt denn dieser Absatz?
Wir haben von unserer SL bisher nur die neuen Ministerbriefe (für Lehrkräfte und SL sowie für die Erziehungsberechtigten) und ein "Infopaket: Alles auf einen Blick - Regelungen Schulstart 21/22" erhalten, aber keine neue Rundverfügung.
Ich denke mal, wenn SuS ohne negatives Testergebnis in der Schule erscheinen, werden wir es auf jeden Fall erstmal so weiterführen wie im letzten Schuljahr: nämlich, dass diese SuS sich dann direkt in der Schule nachtesten müssen. Wenn es aber jemand drauf anlegt und das mehrmals verweigert - also dementsprechend wieder nach Hause geschickt wird, um dann von dort aus am Distanzlernen teilzunehmen - werden wir Klassenlehrkräfte die SL einschalten. Mal schauen, was in einem solchen Fall passiert!
Ausreichend Tests hatten wir bisher immer zur Verfügung. Ich bin aber schon gespannt, ob das auch am Schuljahresanfang der Fall sein wird, wenn die SuS aus den Vollzeitklassen sieben Tage lang jeden Tag und die aus den Teilzeitklassen eben an ihren entsprechenden Berufsschultagen testen müssen. Da brauchen wir sicherlich insgesamt über 5000 Testkits!