Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Aus welcher Rundverfügung stammt denn dieser Absatz?

    Wir haben von unserer SL bisher nur die neuen Ministerbriefe (für Lehrkräfte und SL sowie für die Erziehungsberechtigten) und ein "Infopaket: Alles auf einen Blick - Regelungen Schulstart 21/22" erhalten, aber keine neue Rundverfügung.


    Ich denke mal, wenn SuS ohne negatives Testergebnis in der Schule erscheinen, werden wir es auf jeden Fall erstmal so weiterführen wie im letzten Schuljahr: nämlich, dass diese SuS sich dann direkt in der Schule nachtesten müssen. Wenn es aber jemand drauf anlegt und das mehrmals verweigert - also dementsprechend wieder nach Hause geschickt wird, um dann von dort aus am Distanzlernen teilzunehmen - werden wir Klassenlehrkräfte die SL einschalten. Mal schauen, was in einem solchen Fall passiert!


    Ausreichend Tests hatten wir bisher immer zur Verfügung. Ich bin aber schon gespannt, ob das auch am Schuljahresanfang der Fall sein wird, wenn die SuS aus den Vollzeitklassen sieben Tage lang jeden Tag und die aus den Teilzeitklassen eben an ihren entsprechenden Berufsschultagen testen müssen. Da brauchen wir sicherlich insgesamt über 5000 Testkits!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In der Rundberfügung steht:

    „i) Zutrittsverbot: Wenn Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis am von der Schule fest- gelegten Testtag vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Schü- lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern- aufgaben versorgt.

    Für Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen oder durchführen lassen, be- steht kein Zutrittsverbot, sofern der Test ein negatives Ergebnis aufweist.“


    Wenn man es darauf ankommen lassen will, kann man es doch auch so auslegen, dass man Distanzlernen machen kann, wenn kein Testergebnis vorliegt.

    Wo findest du das denn? In der aktuellsten Rundverfügung Nr. 22/2021 vom 26.08. steht sogar eindeutig drin, dass

    Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft oder genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, und sich weigern, ihrer Testpflicht nachzukommen, verletzen ihre Schulpflicht.


    Oder ist das von Region zu Region unterschiedlich geregelt?

  • Ich habe alleine 100 im Wohnzimmer stehen, in der Schule stehen tausende, nur leider diese blöden mit einfädeln usw. wir hatten auf bessere in der nächsten Lieferung gehofft, aber stattdessen wieder der Mist. Aber davon dann genügend, auch wenn man zwei oder dreimal testen muss, weil sie nciht gehen.

  • Seph : Vielen Dank! Diese Rundverfügung war mir tatsächlich noch nicht bekannt und wurde uns von unserer SL - warum auch immer - noch nicht zugesandt.

    M. E. ist der Inhalt für alle Regionen derselbe. Zumindest steht in der Rundverfügung der RLSchB Osnabrück, die für meine Schule zuständig ist, ebenfalls der von dir zitierte Satz.

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  • DAs Teststäbchen muss in die Testkarte eingefädelt werden. DAnn draufgedrückt usw.


    Wie wird der Selbsttest von Lepu Medichal Technology in der Schule durchgeführt? - YouTube

    Ach, das ist ja mal interessant! Solche Testkarten habe ich noch nie gesehen. Wir hatten bisher Testkits von drei unterschiedlichen Herstellern in der Schule und wir zuhause noch weitere zwei andere, aber die hatten alle keine Karten sondern Testkassetten. Da muss man dann zuerst das Stäbchen nach dem Nasenabstrich im Röhrchen mit der Testflüssigkeit hin und her bewegen und dann die Flüssigkeit in die kleine Öffnung auf der Kassette träufeln. Das ist eigentlich gut zu bewerkstelligen.

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  • Dazu fällt mir ein...

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    • Offizieller Beitrag

    Ach, das ist ja mal interessant! Solche Testkarten habe ich noch nie gesehen. Wir hatten bisher Testkits von drei unterschiedlichen Herstellern in der Schule und wir zuhause noch weitere zwei andere, aber die hatten alle keine Karten sondern Testkassetten. Da muss man dann zuerst das Stäbchen nach dem Nasenabstrich im Röhrchen mit der Testflüssigkeit hin und her bewegen und dann die Flüssigkeit in die kleine Öffnung auf der Kassette träufeln. Das ist eigentlich gut zu bewerkstelligen.

    Jou, die hatten wir auch mal. Von mehreren Herstellern. Jetzt haben wir wieder die schlecht laufenden Einfädeltests, wo die Lehrerin rumlaufen und kräftig draufdrücken muss bei allen zarteren Schülern.

  • Wer sich weigert, sich zu testen, verletzt somit die Schulpflicht, hat aber auch Zutrittsverbot.

    ABER...

    da steht eben auch

    Zitat


    Die Schü-lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern-aufgaben versorgt.

    Wenn man also die Schulpflicht verletzt, weil man sich nicht testen WILL, hat man dennoch Anspruch auf Aufgaben im Distanzlernen?

    Warum kann da nicht stehen, dass man bei selbstverschuldeten Fehlzeiten oder Schulpflichtverletzung selbst verantwortlich ist, Versäumtes nachzuholen?

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