Falsch, die Gesundheitsämter haben die Schulleitungen und Hortleitungen dazu ermächtigt.
Also bei uns in NRW (oder zumindest in meiner Klasse) war das so, daß ich nur im Rahmen der Amtshilfe das Gesundheitsamt unterstützt habe. Konkret gab es vom Gesundheitsamt die Quarantäne-Verfügungen. Diese habe ich als ganzen Stapel fertig unterschrieben zusammen mit einer Liste welchen Schülern ich die Verfügungen auszuhändigen habe vom Gesundheitsamt bekommen und ich mußte anschließend ans Gesundheitsamt zurückmelden welchem Schüler ich die Quarantäneverfügung zustellen konnte und um welche Schüler sich jetzt noch das Gesundheitsamt selber kümmern mußte, weil ich die Schüler an dem Tag nicht erreicht habe.