Das ist doch aber auch davon abhängig, wen man als "Kontaktperson" bezeichnet und wer dann davon getestet wird.
Hier gehen inwischen die in Quarantäne, die mit einem Infizierten 5min in räumlicher Nähe waren.
Das ist aber vermutlich auch vom jeweiligen Gesundheitsamt abhängig. Ich kann dahingehend von zwei gegensätzlichen Fällen berichten (Anordnungen zweier Gesundheitsämter in benachbarten Landkreisen):
In dem einen Fall hatte ein Kollege meines Lebensgefährten eine Stunde lang mit einem aus Bayern angereisten Geschäftspartner einige Zeit im selben Raum gearbeitet (natürlich mit Abstand und Maske). Dieser Geschäftspartner wurde dann drei Tage später Corona-positiv getestet. Bei dem Kollegen meines Lebensgefährten fielen ein erster Schnelltest und ein beim Arzt vorgenommener Test negativ aus; das zuständige Gesundheitsamt ordnete trotzdem eine zweiwöchige Quarantäne an.
Im anderen Fall hatte eine Bekannte mit einem älteren Herrn, für den sie Besorgungen macht und die Wohnung "auf Vordermann bringt", Kontakt (laut ihren Aussagen ca. 1,5 Stunden; beide trugen ebenfalls Masken und hielten genügend Abstand). Er wurde einen Tag nach dieser Begegnung mit Husten, Atemnot und Fieber ins Krankenhaus eingeliefert und ebenfalls Corona-positiv getestet. Die Bekannte hat sich natürlich für einige Tage in Selbstisolation begeben, bis sie ihr Testergebnis vom Arzt erhalten hatte. Da dieses negativ ausfiel, sah das für sie zuständige Gesundheitsamt keine Veranlassung, die Bekannte in Quarantäne zu setzen.