Was heißt das eigentlich? Hab ich noch nie drüber nachgedacht. Es gibt kein Grundgesetz in der Schweiz?
Doch natürlich gibt es ein Grundgesetz bzw. eine Verfassung. Diese ist jedoch in der direkten Demokratie vom Volk legitimiert, sprich jede Änderung an der Verfassung erfordert zwingend einen Volksentscheid. Man kann dann aber beim Bundesgericht keine Klage mehr einreichen wenn man denkt, irgendeine politische Entscheidung verstösse gegen die Verfassung. Weil man ja als stimmberechtigter Bürger dem quasi schon mal zugestimmt hat. Ein Problem dabei ist unter anderem, dass ca. 25 % der schweizer Bevölkerung per Definition schon mal gar nicht stimmberechtigt ist, weil kein Schweizer Pass. Zudem ist die Wahlbeteiligung bei Volksentscheiden üblicherweise ziemlich schlecht, die liegt in der Grössenordnung von etwa 50 - 60 %. Wenn dann so eine Kacke bei rum kommt wie die 2014 "vom Volk" angenommene Masseneinwanderungsinitiative ... Naja, lassen wir das. De facto können sich Volksentscheide auch gegen die Verfassung richten ohne dass das Bundesgericht in Lausanne etwas dagegen unternehmen kann, siehe z. B. Minarettverbot.