Im Moment bin ich erst einmal nur entsetzt. Im neuen Gesetzentwurf betreffs Epidemien steht unter Artikel 7
Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz
2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11
Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)
eingeschränkt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf
Wo soll das noch hinführen ?