laleona: Aber nur weil du es anders gemacht hast, müssen das doch nicht alle anderen auch?
Diese Fälle gibt es übrigens in jedem Berufsfeld, da eine Schwangere in einem Beschäftigungsverbot auch außerhalb des Bematentums 100% ihres Lohns weiterbekommt. Deshalb lässt sich eine Schwangere auch "draußen" auch nie länger als 6 Wochen krankschreiben. Danach gibt es wahrscheinlich in 99% der Fälle ein individuelles Beschäftigungsverbot.
Wärst du auch von den Kolleginnen genervt, wenn du damals ein Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen hättest?