Alles anzeigenIch glaube mal, dass steht definitiv außerhalb seiner Kompetenz.Ziel der Klage war es einzig und allein die Schulpflicht für die Viertklässler auszusetzen.
Wobei ich allein den Grundtenor interessant finde. Meines Erachtens war die Schulpflicht in Hessen zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. Es gab einzig aufgrund der Regelungen des IfSG ein Betretungsverbot für die Schulen.
https://www.hessen.de/sites/de…coronavo_barrierefrei.pdf"§ 3 (1) Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3
8 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 3. Mai 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt."
Genau genommen bin ich mir nicht nal sicher, ob die Entscheidung überhaupt für alle 4.Klässler gilt. Eine Ungleichbehandlung kann nur für die Klägerin bzw. für deren Kind festgestellt werden, nicht für alle Kinder. Da müsste dann die Politik nacharbeiten, wenn sie Handlungsbedarf sieht.
(Ich bin natürlich kein Jurist und habe auch die aktuelle Lage diesbezüglich nicht verfolgt.)