Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Eine Dienstanweisung des Schulleiters kann übrigens keinen Erlass aushebeln, da diese nochmals darunter liegt.

    ...

    Nur mal theoretisch: in welchem Verhältnis stehen Dienstanweisung und Verordnung zueinander? Der Anweisung ist zunächst Folge zu leisten, oder?

  • Sorry, oft klingt getippt anders als gesagt. Natürlich darfst du dir Sorgen machen. Ich wollte nur sagen, wenn du nur TZ arbeitest und zu mehr Unterricht verpflichtet wirst, darfst du guten Gewissens Homeschooling hinten anstellen. Unsere GEW hat dies z.B. in ihren Fragenkatalog ans Ministerium aufgenommen, dass Prüfungsvorbereitung jetzt Vorrang haben soll und nicht alles gleichzeitig möglich ist.

    Ok, da hast du natürlich Recht. Allerdings bin ich mit dem Stoff der 12. eigentlich durch (normalerweise hätte der Unterricht am 3.4. geendet / Notenschluss und ich habe den Rest über Arbeitsaufträge abgearbeitet in den 3 Wochen vor Ostern, was nicht mehr viel war), während die anderen Klassen schon noch voran kommen sollten... Daher steht es umso weniger im Verhältnis, dass ich da jetzt möglicherweise die doppelte Stundenanzahl geben soll. Aber ich warte jetzt mal weitere Infos ab...

  • Nur mal theoretisch: in welchem Verhältnis stehen Dienstanweisung und Verordnung zueinander? Der Anweisung ist zunächst Folge zu leisten, oder?

    Meines Wissens ist die Hierarchie in den meisten Bundesländern so (- in Bayern sind die Bezeichnungen und Hierarchiebenene zum Teil anders):

    Gesetz (kommt vom Landtag)


    Verordnung

    Erlass (kommen beide aus dem Ministerium)


    Verfügung (kommt vom Schulamt)


    Dienstvereinbarung / Konferenzbeschluss

    Dienstanweisung (alles schulintern)


    Die jeweils unteren Stufen können Regelungen, die weiter oben festgelegt wurden, zwar konkretisieren, dürfen ihnen aber niemals widersprechen. Wenn die Verordnung bswp. sagt, dass eine gewisse Anzahl von Klassenarbeiten geschrieben werden muss, dann kann die Fachkonferenz beschließen, wie diese inhaltlich zu gestalten sind, aber sie können nicht beschließen, dass mehr oder weniger Arbeiten geschrieben werden. Eine Dienstanweisung des Schulleiters kann dich nicht dazu zwingen, mehr Stunden zu arbeiten als per Dienstordnung vorgeschrieben, aber er kann dich anweisen, in welchen Fächern und Klassen du sie zu unterrichten hast und wann diese Stunden zeitlich liegen (= Stundenplan).


    Wenn eine Anweisung dich nun dazu zwingen würde, das Gesetz zu brechen, musst du als Beamter remonstrieren. Wenn du das nicht tust, hältst du beamtenrechtlich selbst den Kopf hin. Eine Remonstration geht zunächst über den Dienstweg, also an den, der dich konkret anweist, etwas zu tun - in der Regel der Schulleiter, der dich z.B. nächste Woche trotz Virus in die Schule bestellt. Wenn er seine Anweisung aufrecht erhält, musst du ein weiteres Mal bei der übergeordneten Behörde remonstrieren, also beim Schulamt oder so. Wird die Weisung aufrecht erhalten, musst du sie ausführen, bist aber nicht für die Konsequenzen verantwortlich. In der Regel hat eine Remonstration auch keine aufschiebende Wirkung, d.h., du müsstest trotzdem erstmal der Anweisung nachkommen, bis du etwas anderes hörst. Im Falle der Schulöffnungen wäre das dann ein Fall für eine Anzeige nach §15 Arbeitsschutzgesetz.


    Soweit mein Rechtsverständnis. Ich lasse mich aber gern korrigieren.

  • Wird die Weisung aufrecht erhalten, musst du sie ausführen, bist aber nicht für die Konsequenzen verantwortlich.

    Das Problem ist, dass in diesem Fall der Schulleiter oder auch das Schulamt die Verantwortung gar nicht übernehmen können.

    Wie soll die im Falle einer Ansteckung auch aussehen? Mit den gesundheitlichen Folgen muss dann der einzelne Lehrer klarkommen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Der dbb schrieb (mit Verweis darauf, dass er sich auf Bundesbeamte bezieht):


    "Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtin/des Beamten und ihrer/seiner Familie (auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses) zu sorgen. Der Dienstherr schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer/seiner amtlichen Tätigkeit und in ihrer/seiner Stellung und hat alle zumutbaren Vorsichtsmaßgaben (je nach Tätigkeit z.B. Zurverfügungstellung von Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln etc.) zu treffen. Bei Beachtung dieser Vorgaben haben Beamtinnen und Beamte auch in Gefahrenbereichen ihren Dienst zu erbringen.

    Ist die Beamtin/der Beamte der Überzeugung, dass die Vorsichtsmaßnahmen vom Vorgesetzten nicht umgesetzt werden, muss sie/er ihre/seine Bedenken auf dem Dienstweg geltend machen. Auch in diesen Fällen sind Anordnungen durch den Dienstherrn sofort auszuführen, wenn Gefahr in Verzug besteht und die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Verweigert die Beamtin/der Beamte in diesen Fällen den Dienst, ist die Besoldung zu kürzen."

  • Ein Auszug der bei uns geltenden Regeln:


    Lehrer sind laut Hygieneplan angehalten, Schüler nicht direkt anzusprechen, ihnen nicht über die Schulter zu schauen oder sich über Hefte zu beugen. Handdesinfektion sieht der Hygieenplan nicht vor, regelmäßiges, gründliches Waschen mit Seife genüge. Jede Schule müsse dazu in ihren Sanitärräumen Seifenspender und Einmalhandtücher bereithalten. In den Pausen sollen Lehrkräfte sicherstellen, dass die Toilettenräume nur einzeln von Schülern genutzt werden. Mehrmals täglich sollen unter anderem Türklinken, Griffe, Treppenläufe und Lichtschalter gereinigt werden. Eine Maskenpflicht gibt es dem Plan zufolge in den Schulen nicht - nach Unterrichtsschluss muss aber sichergestellt werden, dass die Kinder an den Haltestellen der Schülerbusse die Abstandsregeln einhalten.


    Das wird ab 27.4. aber lustig.

    "Toilettenaufsicht" und "Haltestellenaufsicht", das ist mal etwas Neues.


    Und ich darf Schüler nicht direkt ansprechen. Was sage ich denn nun statt "Kevin, du sollst nicht zu deinem Nachbar gehen!" (nichts gegen Kevins :gruss:)?

    Für Conni: שמי מרים

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    Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord. (Einstein)

  • Also das toilettenproblem wirft echr fragen auf - wenn 500 sus pro pause zur Toilette müssen, es pro toilettenraum fünf Kabinen gibt- wie lange soll das dauern, bis die alle fertig sind? Und steht dann wirklich ein KuK vor der Tür und macht einlasskontrolle?

  • Dann lässt man die Schüler halt während des Unterrichts gehen. Und ob 500 Schüler gleichzeitig in der Schule sind wird sich ja auch noch zeigen.

  • Klar, wenn so viele SuS auf einmal Richtung Toilette stürmen, ist es natürlich problematisch. Aber dann könnte man es doch auch so regeln, dass entweder die Pausen "entzerrt" werden (also die Klassen zu unterschiedlichen Zeiten Pause haben) oder die SuS auch während der Stunden auf's Klo dürfen. Ist natürlich auch nur machbar, wenn nicht zu viele SuS da sind.

    Das Toilettenproblem wird es bei uns spätestens ab Juni auch geben, wenn wieder alle Klassen anwesend sein sollen. Wir haben nämlich derzeit durch Umbauarbeiten statt vier Toilettenräumen (à 4-5 Kabinen) nur einen einzigen zur Verfügung. Da werden wir wohl einen "Pipi-Plan" aufstellen müssen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Toiletten einzeln betreten würde bei uns auch nicht funktionieren, die Schlange vor der Toilette (mit Abstand) wäre extrem. Aber BW wartet ja noch.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Alle Klassen kommen hier versetzt, Pausen gibt es nicht. Aber eine Hygieneaufsicht.

    Und was passiert? Eine Kollegin fragt, ob das mit dem Lehrerrat abgesprochen sei...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • So komplett ohne Pausen finde ich das auch ziemlich grenzwertig...

    Missverständlich formuliert. Richtig wäre: es sollen im Unterricht flexible Pausen mit Lehrern abgesprochen werden, damit diese zeitversetzt stattfinden.

  • Findest du die Frage unangemessen?

    An den Stunden-/ Vertretungsplan? Ja.

    Es ist unser Job die Pläne zu erarbeiten, nicht zu klären ob das mit anderen Gremien abgesprochen wurde.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Gut, an wen (also welche Funktion) die Frage konkret ging, hattest du ja nicht geschrieben. Generell finde ich es schon wichtig, dass die Personalvertretung bei solchen Entscheidungen eingebunden wird. Nicht nur wichtig, an vielen Stellen auch vorgeschrieben. Aber es ist tatsächlich Aufgabe der Schulleitung, das sicherzustellen.

    Wobei wir als PR durchaus auch direkt im Gespräch mit unseren Stundenplanmachern stehen.

  • NRW hat es ab sofort einfacher!!! :aufgepasst:

    Endlich klare Anweisungen:

    Das NRW Schulministerium hat jetzt nochmal die Pläne konkretisiert, wie das Schulsystem schnell wieder hochgefahren werden soll. Kinder, deren erster Vornamen eine ungerade Anzahl von Buchstaben aufweist und die in Klassen 4 oder 11 bzw. 10 bei G8 sind, sollen nach folgendem Schema wieder in die Schule kommen:

    Gruppe 1 (alle, deren Klassenzimmer nach Westen ausgerichtet ist) soll schon am 22.4 wieder kommen, allerdings erst um 11 Uhr. Der Unterricht für diese Gruppe wird um 13:25 für 70 Minuten unterbrochen, beginnt also wieder um 14:35. Kinder mit gerader Buchstabenzahl sollen nicht am 22.4. kommen, sondern am 23.4. - genaue Zeiten werden noch bekanntgegeben. Diese Kinder sollen aber Zusatzaufgaben aus dem Modul7 im landesweiten Logineo herunterladen und bearbeiten (bis auf Aufgaben 3d-f, sowie 7a-d).

    Kinder mit ungerader Buchstabenanzahl und Klassenzimmer nach Süden werden komplementär beschult, abgesehen vom ersten Tag, also ab dem Folgetag. Prüfungen finden nicht statt, werden aber ab Woche 2 abgehalten und sind nicht verbindlich aber zwischen den Ländern und mit der KMK abgestimmt und werden voraussichtlich auch anerkannt, näheres regelt aber noch eine Ministerrunde.

    Die Ministerin betont, dass nur so ein koordinierter und sicherer Neu-Anfang möglich wäre. Außerdem sei NRW damit in völligem Einklang mit allen anderen Bundesländern, nur dass dort ein Ordnungs-System anhand des zweiten Vornamens gewählt würde.


    Nicht von mir, Quelle unbekannt.

    L.G. Pia

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