Laut der neuesten Schulmail für NRW dürfen Risikopatienten nicht unterrichten müssen ABER an Konferenzen (die für nächste Woche geplant sind) teilnehmen.
Wie kann da sein? Hab ich das falsch verstanden?
Laut der neuesten Schulmail für NRW dürfen Risikopatienten nicht unterrichten müssen ABER an Konferenzen (die für nächste Woche geplant sind) teilnehmen.
Wie kann da sein? Hab ich das falsch verstanden?
Du sprichst nicht von nrw, oder?
Nein, von Niedersachsen!
Schade, ich hätte die Maskenpflicht befürwortet.
2. Teil
IV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule
Basierend auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden.
Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:
· Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.
Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.
· Persönliches Verhalten
Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.
· Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen
Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.
· Gestaltung des Unterrichts- bzw. Prüfungsraums
Die Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen Prüflingen und Prüfern von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein.
· Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken
Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.
· Händewasch- und Händedesinfektionsmöglichkeiten
Es ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Der Zugang zur Händedesinfektion sollte vor Eintritt in den Unterrichts- bzw. Prüfungsraum und gegebenenfalls zusätzlich an gut erreichbaren Plätzen im Gebäude wie z.B. auf Fluren ermöglicht werden. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden. Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.
· Mittel für die Händehygiene und für Reinigung und Flächendesinfektion
Bei Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.
· Standards für die Sauberkeit in den Schulen
Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Es sollten nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet werden. Ihr Schulträger verfügt dazu über die notwendigen Informationen.
· Hygieneplan
Die ergriffenen Maßnahmen sollen Eingang finden in den Hygieneplan nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz.
· Kommunikation der Prüfungsbedingungen
Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen sollen schriftlich zusammengefasst werden und allen Beteiligten einschließlich der Erziehungsberechtigten, des sonstigen Schulpersonals und sonstiger Personen, die sich während des Unterrichts und der Prüfungen im Schulgebäude aufhalten, ausgehändigt oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.
Die medizinisch-hygienische Stellungnahme können Sie hier
https://www.schulministerium.n…avirus_Hygiene/index.html
nachlesen.
Schulträger, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie für geeignete Masken für den Infektionsschutz informieren wollen, können das hier tun:
Krisenstab bei der Bezirksregierung Münster
Mobil: 0173/2918330
V. Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?
Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.schulministerium.n…gische-Dienste/index.html
Mehr Informationen zum Thema "Umgang mit Ängsten“ haben wir auch auf unserer Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt:
http://schulpsychologie.nrw.de…raefte/aengste/index.html
Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen, sowie ein Spezial „Sicher durchs Abitur“.
Ich hoffe sehr, dass uns der behutsame Wiedereinstieg in den Schulbetrieb und die am kommenden Montag, 20. April 2020, beginnenden Vorbereitungsmaßnahmen gut gelingen werden und dass die mit dieser SchulMail übermittelten Vorgaben und Informationen für Ihre Arbeit hilfreich sind und als Unterstützung dienen.
Erneut möchte ich mich für Ihre Arbeit ganz herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Zu eventuellen Dienstbesprechungen/Konferenzen gilt in NRW:
"Nach Auffassung von uns Dezernentinnen und Dezernenten sollten in der kommenden Woche zwecks Vorbereitungen der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur die Lehrkräfte in der Schule erscheinen müssen, die unmittelbar zur Vorbereitung benötigt werden. Insbesondere für größere Konferenzen gelten weiterhin die Hinweise auf die FAQ auf der Homepage des MSB:https://www.schulministerium.n…ruefungen-2020/index.html
dort findet man:
Die Einberufung großer Lehrerkonferenzen widerspricht dem Grundsatz des Infektionsschutzes. Besprechungen, die für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes nicht zwingend erforderlich sind, sollten daher möglichst abgesagt bzw. verschoben oder mittels Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden.“
Ich hoffe, diese Infos dienen euch etwas.
Zwar nicht mein Bundesland, aber ich bin beeindruckt! Hamburg hat bis heute nix außer einer Pressekonferenz gestern Abend zustande gebracht
Ansonsten erhalten wir vermutlich am Montag konkrete Informationen zur Beschulung der Abschlussklassen an beruflichen Schulen vom Kultusministerium. An unserer Schule sind zum Beispiel ca. 70% der Schüler in einer Abschlussklasse und da muss man differenzierter als an einer allgemeinbildenden Schule entscheiden und planen, wie man nach Öffnung der Schulen konkret vorgeht.
In welchem Bundesland lebst du denn, Krabat?
Was eine "Abschlussklasse" ist, scheint Auslegungssache zu sein. Ich hatte ja auch gedacht, dass man unter "Abschlussklassen" alle Klassen versteht, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung machen (das wären in meiner Abteilung auch ca. 75% der Klassen), aber dem ist - zumindest in Niedersachsen - nicht so.
Corona ist eine Erfindung der Regierung, damit wir alle drinnen bleiben und sie die Batterien in den Vögeln austauschen können.
Und die Masken? Hast du dafür auch eine plausible Erklärung? Wahrscheinlich verdienen die da oben sich damit eine goldene Nase, meine hat 10 Euro gekostet, damit ich Montag einkaufen kann.
Hm, aber wenn man das Fliegen verbietet, dann können sie keine Chemtrails mehr ausbringen.
Oh man, das ist gar nicht so leicht, noch alles unter einen Aluhut zu bringen. Aber ich bin voller Hoffnung, dass schon Konzepte existieren
Schade, ich hätte die Maskenpflicht befürwortet.
Einige Schulen führen sie trotzdem ein.
Gorbatsch das hast du falsch verstanden. Ich hatte dir schon den Passus aus der Schulmail NRW kopiert, dass am Montag in NRW KEINE allgemeinen Konferenzen stattfinden dürfen.
Kl.gr.Frosch
AB Montag (Bevor manche SL auf dumme Gedanken kommen)
Aber Flipper, sowas würden Schulleiter doch niemals tun.
Aber Flipper, sowas würden Schulleiter doch niemals tun.
Meiner echt nicht. Der ist toll Der möchte uns Q2-KuK eh erst am Donenrstag sehen (Vor der Schulmail)
Aber bei manchen SL sollte man sich nicht so sicher sein
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (s.o.) sollten Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nehmen.
Bezieht sich diese Aussage auf die geplanten schulinternen Besprechungen? Dann müssen ja LuL mit Vorerkrnkungen doch nicht daran teilnehmen.
Ich weiß jetzt, dass Besprechungen nicht erlaubt sind unsere findet aber wohl trotzdem statt.
Corona ist eine Erfindung der Regierung, damit wir alle drinnen bleiben und sie die Batterien in den Vögeln austauschen können.
Deshalb! Seit Tagen beobachte ich Vögel am Boden: Enten sitzen am Pfuhl, Krähen auf den Feldern. Jetzt weiß ich es: Die Batterien sind alle. Und schließe mich Wollsocken an: Beste Verschwörungstheorie!
Bezieht sich diese Aussage auf die geplanten schulinternen Besprechungen? Dann müssen ja LuL mit Vorerkrnkungen doch nicht daran teilnehmen.
Ich weiß jetzt, dass Besprechungen nicht erlaubt sind unsere findet aber wohl trotzdem statt.
1. Den SL mal so ganz dezent auf diese Schulmail hinweisen. Sonst an den Personalrat wenden.
2. An Arzt wenden gilt für Präsenzunterricht
3. Mal ne dooofe Frage: Hat das Ministerium den Passus mit dem BV mal wieder dämlich ausgedrückt? Heißt das. dass die Betroffene auch kein Homeoffice machen darf? Betrifft mich zwar nicht, aber dennoch
Zwar nicht mein Bundesland, aber ich bin beeindruckt! Hamburg hat bis heute nix außer einer Pressekonferenz gestern Abend zustande gebracht
Aus Berlin und Brandenburg habe ich auch nichts weiter gehört, einige Schulen vermelden z.B., dass alle 4. Klassen ab 18.5. wieder zur Schule gehen, während eine Zeitung vermeldet, dass die 1.-4. Klassen bis zu den Ferien gar nicht mehr zu Schule kommen.
Warten wir es ab, ich gehe davon aus, wenn sie nicht noch andere Regelungen für Vorschüler oder Notbetreuung finden, dass ich dieses Schuljahr auch nicht mehr zur Schule gehe, denn ich habe Stand heute keinen Anspruch auf Notbetreuung, weil den nur Lehrer in der Notbetreuung, nicht im Unterricht haben. Und mein Mann ist zwar systemrelevant, aber im HO, fällt aber als Betreuung raus.
Und die Masken? Hast du dafür auch eine plausible Erklärung? Wahrscheinlich verdienen die da oben sich damit eine goldene Nase, meine hat 10 Euro gekostet, damit ich Montag einkaufen kann.
Jepp, so ähnlich. Ein hoher Beamter im Ministerium hatte versehentlich statt 100 Metern Gummilitze 100 Kilometer bestellt. Diese muss schließlich verkauft werden. Durch die Maskennähaktionen gibt es derzeit einen künstlichen Mangel an Gummilitze, sodass diese mit Gewinn verkauft und der Haushalt saniert werden kann.
1. Den SL mal so ganz dezent auf diese Schulmail hinweisen. Sonst an den Personalrat wenden.
2. An Arzt wenden gilt für Präsenzunterricht
3. Mal ne dooofe Frage: Hat das Ministerium den Passus mit dem BV mal wieder dämlich ausgedrückt? Heißt das. dass die Betroffene auch kein Homeoffice machen darf? Betrifft mich zwar nicht, aber dennoch
Der zitierte Satz stammt aus
Diese Anforderungen unter IV. werden auch bei den Vorerkrankungen erwähnt. Nur wenn die Anforderungen erfüllt sind, dann sollen vorerkrankte LuL an Besprechungen teilnehmen.
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