Noch etwas aus der Kategorie: "Es wäre so lustig, wenn es nicht so traurig wäre":
Die vom mir gestern schon mal erwähnte neue niedersächsische Corona-Verordnung vom Freitag ist heute - nach weniger als 48 Stunden - zum zweiten mal geändert worden. Knackpunkt dieses mal: die Regelung, dass nur noch "Verwandte in gerader Linie" zu Beerdigungen kommen dürfen. Die Formulierung schließt Geschwister nicht mit ein, wenn ich gestern also tot umgefallen wäre, hätten meine Eltern zu meiner Beerdigung kommen dürfen, meine Schwester nicht. Bei der ersten Überarbeitung gestern wurde diese Regelung hier vor Ort von den für die Umsetzung Verantwortlichen noch so bestätigt und wortreich verteidigt, heute kommt aus Hannover die Rolle Rückwärts mit der Erkenntnis, das man wohl nicht so recht verstanden hat, was "in gerader Line" bedeutet. Und diese zweite Änderung wird wohl nicht das Ende vom Lied sein:
Zitat von nozDie niedersächsische Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat ein vernichtendes juristisches Zeugnis ausgestellt bekommen. Sie enthalte "unglaublichen Murks" und sei "bemerkenswert schlecht gemacht", sagte der Göttinger Staatsrechtsprofessor Hans Michael Heinig unserer Redaktion.
Dabei gab es überhaupt keinen Anlass für diese Verordnung, die Änderungen sind größtenteils entweder marginal oder nicht überprüf- und durchsetzbar (Ich möchte mal erleben, wie die Polizei eine Beerdigung stürmt und 2 der 5 Trauergäste mit Handschellen rauszerrt ... .). Das ist reiner Aktionismus von Leuten, die versuchen mit der aktuellen Situation politisch zu punkten.