Aktuelle Schulmail NRW:
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1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum
Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies
bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in
Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den
kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese
Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag
(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die
Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen
Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die
Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag
(17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im
Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die
Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2
SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl.
Ziff. 4.