Ich habe ein Frage aus privatem Anlass: Mein Neffe erwägt seine schulische Ausbildung zum Erzieher (er ist im 1. Jahr) abzubrechen. Er würde die Versetzung unter den gegebenen Umständen wohl aufgrund der Praxis nicht schaffen und überlegt daher vorzeitig aufzuhören. Er möchte sich nach den Sommerferien anders weiterorientieren, d.h. keine Ausbildung sondern einen höheren Schulabschluss (Abitur) machen.
Bekommt er bei Abbruch seiner schulischen Ausbildung vor dem Schuljahresende ein Zeugnis, auf dem die Zensuren bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt vermerkt sind? Oder bekommt er dann einfach eine Bescheinigung, dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Schüler des Berufskollegs war?