Versetzung NRW

  • Schade, dass du keine aufnehmende Schule gefunden hast.

    Ob du dich einfach im Ersatzschuldienst bewerben kannst, weiß ich leider nicht. Kannst du nicht einfach die Schulleitung dort einfach mal unverbindlich anrufen und sagen, dass Du Interesse hast?


    Ich habe eine aufnehmende Schule gefunden. Die Sache muss jetzt nur noch durch den Personalrat. Ich hoffe nur, dass jetzt nicht noch irgendwas schief geht.


    Dir viel Erfolg, dass du es auf diesem Weg schaffst.

    Falls nicht: Rufe vorher Schulen an, die für dich von Interesse sein könnten. Dann kann dich die Schulleitung anfordern. Bei mir hat es zwar auch so geklappt, aber manchmal hilft es.

  • ich werde mich morgen wohl mal ans Telefon hängen.

    Die Anrufe kommen sicher gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich werde versuchen, jemanden vom Personalrat oder der Gewerkschaft zu erreichen... mir gehts erstmal darum, ob ich mich überhaupt "einfach so" bewerben könnte oder wie man in solchen Fällen korrekterweise vorgehen müsste.

  • Wie läuft der Wechsel zwischen Kirchendienst und Landesdienst ab?

    Der Wechsel in beide Richtungen ist geübte Praxis und unproblematisch.

    Fall 1:

    Sie sind im Dienst eines Landes (Beamtin/Beamter) und wollen an eine landeskirchliche Schule wechseln.

    Der Wechsel erfolgt nicht durch Versetzung, sondern durch Neueinstellung in ein Kirchenbeamtenverhältnis nach Entlassung aus dem bisherigen Beamtenverhältnis.

    Nach erfolgter Stellenzusage durch die EKvW teilen Sie dem Land mit, dass Sie aus dem Landesdienst ausscheiden wollen, stellen also einen Antrag auf Entlassung. Natürlich informieren Sie vorher bereits Schulleitung und staatliche Schulaufsicht informell über Ihre Absicht. Der Wechsel geschieht immer lückenlos, hat also keine negativen Auswirkungen auf die Besoldung und spätere Versorgung. Die beim Land bereits zurückgelegten Dienstzeiten werden übernommen.


    Gibt es andere Möglichkeiten des Wechsels vom Landesdienst in den Kirchendienst?

    Ja, wenn Sie bereits eine Lehrerstelle im Beamtenverhältnis beim Land haben, sich aber noch nicht sicher sind, ob Sie auf Dauer in den Kirchendienst wechseln und aus dem Landesdienst entlassen werden wollen, besteht die Möglichkeit, sich in der Regel bis zu einer Dauer von 5 Jahren auf Antrag aus dem Dienst des Landes für den Ersatzschuldienst beurlauben zu lassen

    (§ 103 Abs. 3 SchulG NRW).

    Ihrem Antrag auf Beurlaubung wird in der Regel entsprochen, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.



    https://www.schulen-ekvw.de/fuer-lehrer/haeufige-fragen/

  • Danke, calmac. Ich habe etwas Ähnliches gefunden. Es ist kein kirchlicher Träger, aber das Prinzip müsste recht gleich sein.


    Wenn ich es richtig verstehe, bewerbe ich mich also ganz normal, durchlaufe das Bewerbungsverfahren und im Erfolgsfall werde ich im Hinblick auf die Entlassung tätig.

  • Ich drücke euch allen, die noch kein Bescheid bekommen haben weiterhin die Daumen und den andren Glückwunsch 😊


    Das Schulamt wird sich in den nächsten Wochen bei mir melden und bittet noch um Geduld. Von der Schwangerschaft wissen sie anscheinend noch nichts. Meine alte Bezirksregierung ist jedoch ja informiert und ich werde dies erst einmal nicht ansprechen und den endgültigen Bescheid abwarten.


    Nun habe ich jedoch eine andere Frage. Ich weiß, dass während der Elternzeit nicht versetzt wird, während des Mutterschutzes aber schon. Voraussichtlicher ET ist der 30.7 somit wäre ich während der Versetzung zum 01.08 noch im Mutterschutz. Muss ich zum Ende des Mutterschutzes den Dienst dann kurzzeitig antreten um die Versetzung wirksam zu machen oder kann ich direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen und den Dienst ein Jahr später antreten? Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung.


    Liebe Grüße 😊

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich befinde mich gerade im versetzungsverfahren.

    Beim ersten Bescheid der früher kommt, steht dort auch bereits ein Angebot einer Schule oder folgt die Bekanntgabe der Schule erst später?

    Vielen Dank

    Liebste Grüße

  • Hallo! Ich kann dir leider nichts konkretes zu deiner Frage sagen, nur so viel: im Regierungsbezirk Münster sind die Komferenzen für Landesinneren Versetzungen am 20./21. zusammen mit dem Personalrat. Vielleicht kannst du bei deinem Personalrat ja mal nachfragen, bei mir sind die sehr hilfsbereit. Hast du dich denn schon vorher bei Schulen gemeldet?

  • Ich bin bislang 2 x auf Antrag versetzt worden. Der positive Versetzungsbescheid kam einmal vor den Osterferien und einmal in den Osterferien. Auf dem Bescheid stand auch die Schule, an die ich versetzt werden wollte.

    Der Ablehnungsbescheid kam erst kurz vor den Sommerferien. Wahrscheinlich dann erst, da man schließlich ein Angebot zur Versetzung ausschlagen kann und man evtl. noch nachrücken könnte.

  • Zumindest lese ich das in Foren. Ob das auch wirklich so ist - keine Ahnung. Theoretisch müsste es aber ja diese Woche Informationen geben. Hat jemand schon mündliche Infos vom Personalrat?

  • Hallo, ich hab gestern von Personalrat erfahren, dass ich für meine Wunschschule vorgemerkt bin. Das ist nun erstmal eine mündliche Zusage, alles Schriftliche dauert wohl noch mindestens einen Monat.

  • Ich habe meinen Antrag am Montag eingereicht und heute ging er von der Schule raus. Die freundliche Dame vom Versetzungsbüro meinte zu mir, dass ich mit dem endgültigen Bescheid im November rechnen kann.

  • Ich habe meinen Antrag am Montag eingereicht und heute ging er von der Schule raus. Die freundliche Dame vom Versetzungsbüro meinte zu mir, dass ich mit dem endgültigen Bescheid im November rechnen kann.

    Hast du am Versetzungsverfahren zum 01.02.25 teilgenommen?

Werbung