EF Klausurformate Fach Englisch

  • Ihr Lieben,


    wie haltet ihr es an euren Schulen mit den Englischklausuren in der Einführungsphase? An meiner Schule werden die Schüler in 90 Min durch 4 Aufgaben im Bereich Leseverstehen/Schreiben und Mediation gejagt, wobei allein der Text um die 500 Wörter misst. Ich finde das angesichts der Kürze der Zeit eine totale Überforderung, auch wenn man die Analyse fokussiert stellt (z.B. "Nenne und analysiere das Hauptstilmittel", etc). Zudem ist es ein Paradoxum, wenn man im Unterricht predigt, dass die Schüler sich einen Schreibplan machen sollen, bevor sie loslegen.

    Von anderen Schulen weiß ich, dass viele entweder die Aufgabe zur Comprehension oder die zur Evaluation/Recreation of text im Wechsel weglassen, also nur die Bearbeitung von drei Aufgaben (inklusive Mediation) einfordern... Wie ist da die rechtliche Grundlage? Unsere Fachberaterin sagt, sie müssten durch die vier Aufgaben, sie würde allerdings Texte mit ca. 300 Wörtern nehmen. Aber so kurze und trotz massiver Kürzungen noch brauchbare Texte muss man erst einmal finden. Ich zumindest habe größte Schwierigkeiten damit.

    Ich denke, es müssen alle AFBs vertreten sein, die Mediation deckt ja AFB 1 ab, also kann die Comprehension Task wegfallen (?) - aber was ist, wenn die Aufgabe zur Evaluation/Recreation of text wegfällt?

    Wenn ich mich so umhöre, scheinen wir die einzige Schule zu sein, die die Bearbeitung von 4 Teilaufgaben einfordert - in 90 Min. Mich interessiert, wie ihr das handhabt und vor allem der rechtliche Rahmen. Was ist erlaubt?

    Danke für eure Hilfe!


    LG

  • Zitat

    Klausuraufgaben in der Gymnasialen Oberstufe bestehen in der Regel aus den Klausurteilen A und B.

    Zitat

    In den Klausuren der Gymnasialen Oberstufe nähert sich die Textlänge zunehmend der im Abitur an. Insbesondere im ersten Jahr der Qualifikationsphase sollte sie aber noch deutlich unter der Obergrenze liegen.

    Da steht eindeutig, dass es nicht immer eine Mediation sein muss, und dass die Textlänge deutlich unterschritten werden kann.

    Gerade in der 11 stelle ich meist keine Mediation. Die Summary und Analyse beschränkt sich dann auch sehr. So was wie: Summarise the negative aspects of gap years. Analyse how the Choice of words shows the author‘s bias./ Analyse how figurative language affects the reader‘s perception of the atmosphere created.

    Gerade am Beruflichen Gymnasium haben die meisten Schüler vorher noch nie so lange eigenständige Texte geschrieben. Je nach angebender Schule sind die da echt schon überfordert.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Die vorgegebene Wortzahl im Zentralabitur bei einer Klausur von 270 Minuten (ohne Auswahlzeit) beträgt im LK bis zu 1000 Wörter plus bis zu 600 Wörter im Sprachmittlungsbereich. Nun sind wir aber in einem Grundkurs der EF mit einem Drittel der Bearbeitungszeit. Sinnvollerweise sollte man dann auch nicht mehr als ein Drittel dieser Werte für die Klausuraufgaben ansetzen - je nach Schwierigkeitsgrad des Textes und der zu überprüfenden Teilaspekte bei Textverständnis und Analyse. Die Einschätzung der Fachberaterin trifft also zu.

    Es war vor der Verlängerung der Bearbeitungszeit bei maximal erlaubten halb so langen Texten (im LK!) auch heftig, etwas Geeignetes zu finden, ohne den Ausgangstext sprachlich und inhaltlich zu entstellen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich kenne die Konstruktionshinweise natürlich in und auswendig - habe jahrelang GK u LK unterrichtet, nun das erste Mal EF, auch die Neufassung ist mir bekannt. Ich vermisse hier eben eine stärkere Differenzierung zwischen Einführungs- und Qualifikationsphase.


    Die Frage stellt sich mir, weil ich von sämtlichen Kollegen anderer Schulen, mit denen ich spreche, höre, dass sie nicht alle 4 Aufgaben bedienen lassen, wohl aber Klausurteil A u B. Eben so,, wie ich es oben beschrieben habe. Mich interessiert, wie ihr es handhabt, insbesondere, ob es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, von der ich EF-Beginner vielleicht nichts weiß.

    Bei einer Listening Task finde ich das alles auch nicht so das Problem, wohl aber bei einer Mediation. Die Klausurvorschläge in den entsprechenden Lehrermaterialien für die EF umfassen alle eine Textlänge von ca. 450-550 Wörtern. Diese Texte zu kürzen ist schwierig, gute Texte von 300 Wörtern zu finden, finde ich ebenfalls extremst schwierig, Textkürzungen machen Texte ja nicht besser.

    Abgesehen vom etwas leichterem Textniveau und evt. einer stärkeren Fokussierung der Analyseaufgabe stelle ich momentan in der EF Klausuren, die vom Umfang denen in meinem GK ähneln. Der GK schreibt 135 Min, die EF 90. Das erscheint mir nicht fair und logisch.


    Hier ein Ausschnitt aus der Mail unserer Fachberaterin, die ich insgesamt schwammig finde ("in der Regel"):

    "Eine klare Orientierung an Zuschnitt und Gewichtungen der Abiturklausur und eine allmähliche, aber deutliche Annäherung daran sind zu gewährleisten. Zudem ist eine einheitliche Praxis innerhalb der Fachschaft unabdingbar (gemäß FK-Beschluss: Leistungskonzept).

    Insgesamt liegt der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung in GK und LK im AFB II (siehe KLP S. 47 mit S. 54 [S. 50 mit S. 58]).
    Analyseaufgaben (AFB II) dienen dem Nachweis der Text- und Medienkompetenz. Analytische Kompetenzen können explizit (Interpretation, Kommentar) oder implizit (anwendungs- /produktionsorientiert) überprüft werden (vgl. KLP S. 48 [S. 51]). Es ist jedoch darauf zu achten, dass in den Klausuren die Überprüfung der Text- und Medienkompetenz in Form des explizit analytischen Ansatzes in hinreichendem Maß erfolgt, so dass die SuS auf die Anforderungen des ZA im Bereich Textanalyse vorbereitet werden.


    Sprachmittlungsaufgaben sind vorwiegend dem AFB I und in eingeschränktem Maße auch dem AFB II zuzuordnen, da sie die sinngemäße Wiedergabe von Inhalten sowie deren adressaten- und aufgabengerechte Bündelung, Auswahl und ggf. Erläuterung erfordern. Da Sprachmittlungsaufgaben i.d.R. nur einen geringeren Anteil an Leistungen aus dem AFB II einfordern und die im Bereich Sprachmittlung erbrachten Leistungen insgesamt überhaupt nur 30% der Gesamtnote ausmachen, reichen sie alleine in der Regel nicht aus, um den AFB II in einer Klausur hinreichend abzudecken.



    Bei Verzicht auf eine Aufgabe zur expliziten Analyse müssen die hinreichende Abdeckung des AFB II innerhalb anderer Teilaufgaben gewährleistet und die AFB II-Anteile dieser Teilaufgaben im Bewertungsraster klar erkennbar als solche ausgewiesen sein.“




    Sie sollten somit darauf achten, dass alle AFB abgedeckt werden – i.d.R. also in einer dreiteiligen Aufgabe zum LV. Die Analyseaufgabe kann aber kurz ausfallen und stark gelenkt sein, z.B. die Analyse eines Absatzes oder nur eines Stilmittels, bspw. einer zentralen Metapher. Die Gewichtung der Aufgabe sollte dann natürlich dementsprechend angepasst werden."







    Liebe Grüße u danke für eure Antworten!

  • Bei uns werden auch alle 4 Aufgabenteile gestellt. Dass die Ausgangstexte bereits so zusammengekürzt sind, dass alles Wesentliche die Schüler direkt anspringt, ist halt eine Konsequenz der Vorgaben und anscheinend so gewollt. Im Prinzip kann man ja nur über sehr eingrenzende Aufgabenstellungen auf ein zu bewältigendes Arbeitspensum für die Schüler reduzieren. Bei der Redeanalyse fordern wir z.B. keinen comment zum Sachthema der Rede mehr, sondern decken AFB III über einen kurzen Kommentar zu Aufbau und Überzeugungskraft der Rede ab. Im analytischen Teil geht es nur noch um Argumentationsstruktur, rhetorical devices und register, alle anderen Aspekte werden außen vor gelassen. Bei Charakterisierungen grenzen wir ein auf eine 3-4 character traits. Ausgangstexte für Mediationen dürfen maximal 250 Wörter haben, Ausgangstexte für den anderen Klausurteil maximal 350 Wörter.

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