Fortbildung in der Elternzeit

  • Hallo,


    ich möchte während meiner Elternzeit eine Fortbildung machen, zu der über unseren internen E-Mail-Verteiler eingeladen wurde. Ich habe vorher noch keine Fortbildung belegt, halte es aber für den Wiedereinstieg für sinnvoll.


    Kann mir die Schulleitung die Teilnahme verbieten?


    Viele Grüße

  • Das Bundesland wäre hilfreich.


    Aber die Frage finde ich interessant, hatte ich mir auch schon mal überlegt.

  • In NRW entscheidet die SL über die Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungen. Der Lehrerrat muss beteiligt werden und die Lehrerkonferenz legt die Grundsätze fest.


    Natürlich kann dich niemand hindern privat an irgendwelchen Fortbildungen teilzunehmen. Alles was du außerhalb deiner Dienstzeit und nicht auf Kosten der Schule machst, ist deine Sache.


    Ich hab noch nie gehört, dass eine SL Fortbildungen verwehrt, wenn kein Unterricht ausfällt und genug Geld im Fortbildungsetat ist. Bei uns könntest du auch in der Elternzeit an den schulinternen Fortbildungen teilnehmen.

  • Bei uns wurde das vom Veranstalter untersagt, obwohl das nicht rechtens ist (laut Frauen-Förderplan).


    Also nach meiner Erfahrung, kann die Teilnahme schon verwehrt werden, aber was hast du denn zu verlieren, dich einfach zu bewerben? (Ein "Nein" hast du schon, ein "Ja" kannst du noch bekommen!)

  • Ja, aber dann bekommt man darüber vorher einen Schriebs...

    Und was genau willst du uns damit sagen? In Elternzeit bist du genauso bei dem AG beschäftigt, wie ohne EZ, du bekommst z.T. auch Geld, also warum solltest du nicht an einer Fortbildung teilnehmen dürfen?

  • In Elternzeit bist du genauso bei dem AG beschäftigt, wie ohne EZ,

    Stimmt, aber ich dachte, wenn man in EZ ist hat man einen Sonderstatus. Dürfte man z.B. auch auf Klassenfahrt mitfahren?

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