unbefristeten Vertrag einklagen

  • Hallo zusammen,


    ich unterrichte seit 2 1/2 Jahren als Vertretungslehrerin an einer Grundschule. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass ich mich zwecks eines Festvertrags einklagen könnte. Jetzt stellen sich mir aber einige Fragen:

    Welche anderen Vorteile hätte ich dadurch? (neben einem festen, unbefristeten Arbeitsvertrag, höheres Gehalt?)

    Welche Nachteile ergeben sich dadurch für mich? (z.B. bzgl. etwaiger Rauswurf seitens des Schulamts, falls das Einklagen nicht funktioniert, zukünftiger Stellenwechsel etc.)


    Danke für Eure Hilfe!

  • Zu beachten ist, dass du dich nur mit der aktuellen Stundenzahl einklagen kannst. Einen Anspruch auf Stundenerhöhung hast du (in NRW) später nicht.

    Ich habe beispielsweise einen Kollegen, der sich mit 14h eingeklagt hat und jetzt das Problem hat, dass er die Stunden nicht erhöhen kann.

  • Zu beachten ist, dass du dich nur mit der aktuellen Stundenzahl einklagen kannst. Einen Anspruch auf Stundenerhöhung hast du (in NRW) später nicht.

    Ich habe beispielsweise einen Kollegen, der sich mit 14h eingeklagt hat und jetzt das Problem hat, dass er die Stunden nicht erhöhen kann.

    Besser 14h fest als gar keine!

  • Es hängt auch davon ab, ob ein gültiger Befristungsgrund im Sinne des TzBfG vorliegt oder nicht.

    Lieder einer vor, kann man sich nicht einklagen, auch wenn die drei Jahr voll sind.


    Die Schulämter achten sehr darauf, dass man sich nicht mehr einklagen kann.Stellenwechsel könnte schwierig sein. (Wer will eine Kollegin, die grundsätzlich keine Vollzeit machen kann?)

    Man hat auch nachher keine Chance auf eine Verbeamtung, wenn man sich mit weniger Stunden als eine volle Stelle einklagt.

    Beamte haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung, dies ist durch die o.g. Situation nicht vereinbar.

  • Calmac, da muss ich Dich korrigieren. Auch bei begründeter Befristung. liegt nach spätestens fünf Jahren ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch vor. Im Regelfall brauchst Du da auch nicht mehr zu klagen, sondern nur einen Antrag auf Entfristung zu stellen. Wer nur 14 h hat sollte schauen sich zunächst für eine volle befristete Stelle zu bewerben und dann den Antrag stellen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Gibt es bei Grundschulen andere Regelungen bez. der Laufzeit?

    Mir sind in NRW nur 6 Jahre bekannt. Und auch dafür gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

  • Bei uns haben das zwei Kolleginnen getan. Die hatten beide die fünf Jahre voll und sie hatten einen Folgevertrag. Zuerst waren es auch nur die Teilzeitstunden aus dem vorherigen Vertrag, aber wegen des Bedarfs wurden sie dann irgendwann auf volle Stelle hochgeschraubt. Das ist aber auch ein Spiel, das man verlieren kann. Es gibt da keine Garantien.

  • an meiner Schule gibt es Jemanden, der sich erfolgreich eingeklagt hat.


    Völlig zurecht übrigens meiner Meinung nach. Wenn jemand über mehrere Jahre gut genug war Schüler zu unterrichten, dann ist er das auch weiterhin. Schüler gibt es in Zukunft auch weiterhin. Notfalls halt an einer anderen Schule. Das Recht den Einsatzort eines Arbeitnehmers flexibel festzulegen steht ja jedem Arbeitgeber zu. Solange der Staat also irgendwo noch Leute einstellt gibt es keinen Grund jemand anderen nicht weiter zu beschäftigen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hallo

    Ich brauche euer Rat. Ich habe auch ein Antrag gestellt. Und jetzt bekomme ich keine Vertrag mehr, weil das Ministerium sagt Leute mit so und so viele Jahre und so und so viel Verträge nicht einstellen. Viele meiner Kollegen sind jetzt entlassen worden.

  • Hallo

    Ich brauche euer Rat. Ich habe auch ein Antrag gestellt. Und jetzt bekomme ich keine Vertrag mehr, weil das Ministerium sagt Leute mit so und so viele Jahre und so und so viel Verträge nicht einstellen. Viele meiner Kollegen sind jetzt entlassen worden.

    So allgemein lässt sich da wenig sagen.

    In welchem Bundesland bist du? Das aus deinem Namen?


    Welchen Antrag hast du gestellt? Auf Entfristung? Wie viele Jahre hast du schon gearbeitet? Welchen Abschluss hast du?


    Ich kenne es aus Bayern durchaus auch, dass Leute nicht mehr als Vertretung eingestellt werden, weil sie sich sonst evtl einklagen könnten.

  • In NRW ebenfalls. Die benötigten 6 Jahre wird wohl niemand mehr erreichen, weil der Vertretungslehrer kurz vor Erreichen dieser Grenze keinen Vertrag (die i.d.R. max 1 Schulhalbjahr lang sind oder noch kürzer) mehr bekommen wird. Die Schulämter kennen die Rechtslage natürlich auch... Aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes (Uni) weiß ich, dass in den Behörden in der Art gehandelt werden muss, dass ein Einklagen auch nicht ansatzweise möglich werden könnte.


    Das funktioniert nicht immer, Ausnahmen gibt es natürlich, die Chancen sind aber verschwindend gering.

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